Härtefallhilfen

Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die von Naturkatastrophen betroffen sind

Am 10. September 2025 hat der Staatsrat ein ausserordentliches Hilfsinstrument für Härtefälle beschlossen. Dieses richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, deren Betrieb/Geschäft infolge einer Naturkatastrophe über längere Zeit unzugänglich wurde oder die aufgrund eines nachgewiesenen Sicherheitsrisikos dauerhaft schliessen mussten.

Diese Finanzhilfen zielen darauf ab, die lokalen Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen und aufrechtzuerhalten, die Kontinuität der Betriebe zu gewährleisten und die Erhaltung eines vitalen Wirtschaftsgefüges in den betroffenen Bergregionen sicherzustellen. Sie richten sich an Unternehmen, die keine üblichen Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können, und ergänzen die bereits von den Gemeinden eingerichteten Unterstützungsmassnahmen.

Daher erfolgt die Bereitstellung eines Betrags von einer Million Franken zur spezifischen Unterstützung der Wirtschaftsakteure im Haut Val de Bagnes und in der Region Fafleralp im hinteren Lötschental, die von den jüngsten Naturereignissen schwer getroffen wurden, sowie des Campingplatzes von Arolla, der aufgrund von Naturgefahren geschlossen werden musste.

Zur Pressemitteilung

 

Informationen für betroffene Unternehmen

Für die Bearbeitung der Anträge ist die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) zuständig. Die Dienststelle bereitet derzeit das Antragsformular sowie die Liste der erforderlichen Unterlagen vor, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden so schnell wie möglich an die identifizierten Wirtschaftsakteure weitergeleitet werden.

Zu den Gewährungsbedingungen