Medienmitteilung

Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

Härtefallhilfen - Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die von Naturkatastrophen betroffen sind

Der Staatsrat hat ein ausserordentliches Hilfsinstrument für Härtefälle beschlossen. Dieses richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, deren Arbeitsgrundlage infolge einer Naturkatastrophe über längere Zeit unzugänglich wurde oder die aufgrund eines nachgewiesenen Sicherheitsrisikos dauerhaft schliessen mussten. Zu diesem Zweck wird ein Betrag von einer Million Franken bereitgestellt, um insbesondere die von jüngsten Naturereignissen schwer betroffenen Wirtschaftsakteure im Haut Val de Bagnes und der Region Fafleralp, im hinteren Lötschental, sowie den Campingplatz Arolla, der aus Gründen der Naturgefahr geschlossen werden musste, gezielt zu unterstützen. Da diese Akteure keinen Anspruch auf die üblichen Versicherungsleistungen haben, ist eine spezifische Massnahme erforderlich, um den Fortbestand der Betriebe und des wirtschaftlichen Gefüges in den betroffenen Bergregionen zu gewährleisten.

Nach den Naturereignissen im Haut Val de Bagnes und im Lötschental sowie der Schliessung des Campingplatzes Arolla aufgrund von Sicherheitsrisiken hat der Staatsrat ein ausserordentliches, gezieltes Unterstützungsinstrument für Härtefälle definiert. Dieses kommt für Unternehmen und Selbstständige zur Anwendung, deren Arbeitsgrundlage zwar betriebsbereit, jedoch während einer längeren Zeitspanne nicht zugänglich war, ohne dass die Möglichkeit besteht, von den üblichen Versicherungsleistungen (Sach- oder Betriebsausfallversicherung) zu profitieren.

Die Ausgestaltung dieser Unterstützung orientiert sich an den während der COVID-19-Pandemie ergriffenen Massnahmen. Ziel ist es, den ermittelten Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die langfristige Sicherung der für die Bevölkerungserhaltung wesentlichen lokalen Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten. Die Massnahme umfasst einen vom Staatsrat bewilligten Gesamtbetrag von einer Million Franken. Die Unterstützung wird in Fällen angewandt, in denen betroffene Wirtschaftsakteure während mindestens 40 Tagen innerhalb eines Geschäftsjahres ihren Betrieb nicht ausüben konnten. Voraussetzung ist, dass die zuständige Gemeinde ebenfalls ein Finanzhilfeinstrument einführt.

Die vorgesehenen Unterstützungen gliedern sich in zwei Kategorien:

  • Eine nicht rückzahlbare Unterstützung in Form eines Fixkostenbeitrages. Diese wird Unternehmen gewährt, die infolge der Unzugänglichkeit ihrer Arbeitsgrundlage einen Rückgang von mindestens 40 % der gewöhnlichen jährlichen Geschäftsaktivitäten hinnehmen mussten.

Dieser Rückgang kann in einem Umsatzverlust, zusätzlichen Aufwendungen oder Produktivitätseinbussen bestehen. Die Modalitäten zur Gewährung dieser Unterstützung – begrenzt auf maximal 100'000 Franken – entsprechen jenen, die 2021 für die COVID-19-Härtefallhilfen bei Umsatzverlusten definiert wurden.

  • Eine nicht rückzahlbare Unterstützung in Form eines Beitrags zur Entschädigung von Selbstständigen sowie von Angestellten in arbeitgeberähnlicher Stellung, welche keinen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) haben. Diese Unterstützung wird für die Dauer der Unzugänglichkeit der Arbeitsgrundlage gewährt.

Die Modalitäten entsprechen jenen, die der Staatsrat im April 2020 für die damals von den EO-Leistungen ausgeschlossenen Personen in den Walliser Unternehmen beschlossen hatte.

Derzeit sind nach Angaben der betroffenen Gemeinden rund zwanzig Unternehmen potenziell anspruchsberechtigt, namentlich im Haut Val de Bagnes (Ereignis 2024), im hinteren Lötschental (Fafleralp) sowie in Arolla (Ereignisse 2025).

Die Prüfung der Gesuche erfolgt durch die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation. Die betroffenen Unternehmen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gemeinden kontaktiert und begleitet, damit die Gesuchseinreichung und die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen einfach und unbürokratisch erfolgen.

Das Instrument der Härtefallhilfen stellt ein Pilotprojekt dar, das auf Grundlage der ersten Erfahrungswerte sowie unter Berücksichtigung der längerfristigen Entwicklung der Naturgefahrensituation im Kanton Wallis angepasst wird. Eine mögliche Verstetigung dieser Unterstützungsform soll im Rahmen der laufenden Revision der kantonalen Wirtschaftsgesetzgebung dem Grossen Rat zur Beratung unterbreitet werden.

Arbeiten beim Fregnoley-Bach ©SDM / DM