Coronavirus – Allgemein Information für die Walliser Unternehmen
Die Taskforce, die zur Unterstützung der von der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie betroffenen Wirtschaftsakteure einberufen wurde, hat die Massnahmen des Bundes analysiert und der Regierung ihre Vorschläge unterbreitet.
- Im Anschluss an die Ankündigungen des Bundes hat der Kanton Wallis beschlossen, sein kantonales Hilfsprogramm neu zu evaluieren und den Freizeitsektor als Härtefall einzustufen. Somit werden Fitnesscenter, Bowlings, Escape Rooms und sonstige Freizeitzentren unter den gleichen Bedingungen wie die Reise- und Veranstaltungsbranche mit einem Beitrag zu den anerkannten Fixkosten zusätzlich unterstützt. Für die anderen von der Pandemie stark betroffenen Sektoren, wie zum Beispiel das Hotelgewerbe oder die Zulieferer der Horeca-Branche (Hotels, Restaurants, Cafés), werden die Abklärungen zur Ausweitung der Hilfe für Härtefälle fortgesetzt. Für Geschäfte, die von den neuen Bundesbeschränkungen betroffen sind, die seit dem 18. Januar gelten, wird zurzeit ein Entschädigungsmechanismus erarbeitet. Die Zahlung der bereits geltenden kantonalen Unterstützungen läuft weiter.
- Der Kanton Wallis bietet Unternehmen, denen eine Schliessung auferlegt wurde, ab sofort deutlich mehr Unterstützung. Die prozentuale Entschädigung beträgt maximal 25 Prozent des Umsatzverlustes, mit einer Obergrenze von 100’000 Franken pro Monat. Um Tätigkeitsbereiche zu unterstützen, die von den angeordneten Einschränkungen stark betroffen sind, wurden die Kriterien nach oben korrigiert. Diese prozentuale Entschädigung gilt für Schliessungen, die zwischen dem 22. Oktober und dem 13. Dezember auferlegt wurden, sowie ab dem 27. Dezember bis zur Aufhebung der Restriktionen.
- Um die von den Beschränkungen stark betroffenen Branchen zu entlasten, hat der Staatsrat beschlossen, die Unterstützung für Unternehmen zu verlängern, die ab dem 26. Dezember erneut einer Schließungsverpflichtung unterliegen. Für diese Unternehmen gelten die gleichen Bedingungen wie für die am 4. November beschlossenen Schließungen.
- Unternehmen, denen diesen Herbst eine Schliessung auferlegt wurde, können ab sofort und bis spätestens 13. Dezember ihr Entschädigungsgesuch online auf der Webseite des Staates Wallis einreichen. Die Entschädigung erfolgt in zwei Stufen, wobei die erste Rate rasch gezahlt wird. Der Restbetrag der Entschädigung wird später auf der Grundlage aller fristgerecht eingegangenen Gesuche ausgezahlt, um eine gerechte Entschädigung innerhalb des zugewiesenen Budgetrahmens zu gewährleisten. Härtefälle der Reise- und Eventbranche reichen ihre Gesuche bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation ein. Die berechtigten Gesuche werden anschliessend zur Prüfung und zum Entscheid an das Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) weitergeleitet.
(16. November 2020) Für die Unterstützung der Wirtschaftsakteure, die von der obligatorischen Betriebsschliessung vom 21. Oktober und 4. November besonders betroffen waren, stimmte der Grosse Rat letzte Woche der Gewährung eines zusätzlichen Kredits von 20 Millionen Franken zu. Darüber hinaus werden 9 Millionen Franken zur Unterstützung der Reise- und Veranstaltungsbranche bereitgestellt.
- Informationen bezüglich der Bedingungen, der bereitzustellenden Dokumente und des einzuhaltenden Verfahrens werden bis Ende dieser Woche auf dieser Seite veröffentlicht. In der Zwischenzeit werden keine Anträge bearbeitet. Die als vollständig und dringend erachteten Anträge werden zeitnah analysiert und eine entsprechende Entscheidung wird so bald wie möglich erfolgen.
(04. November 2020) Neue sanitäre Massnahmen und Wirtschaftshilfe
- Der Staatsrat hat zudem entschieden, den von den Einschränkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren finanzielle Unterstützung in der Höhe von 20 Millionen Franken zu gewähren. Ein entsprechender Zusatzkredit wird dem Grossen Rat unterbreitet. Dazu kommen die 9 Millionen Franken, die von der Finanzkommission des Grossen Rates zur Unterstützung der Reise- und Veranstaltungsbranche vorgeschlagen wurden.
(17. Juli 2020) Hilfe für Selbstständigerwerbende
- Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.
(1. Juni 2020) Ablauf der Frist für die Einreichung der Gesuche für kantonale Hilfe sowie für die Ergänzungsleistungen zu den Bundesmassnahmen
- Gemäss Staatsratsbeschluss vom 13. Mai 2020 ist die Frist für die Einreichung von Gesuchen um kantonale Hilfe für Selbstständigerwerbende, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer arbeitgeberähnlichen Stellung, sowie für Härtefälle am 31. Mai 2020 abgelaufen. Alle vor diesem Termin eingereichten Anträge werden bearbeitet.
- Die zweite Etappe der Massnahmenlockerung hat am 11. Mai begonnen. An den Schulen der obligatorischen Schulzeit wurde der Präsenzunterricht wiederaufgenommen und alle Läden und öffentlich zugängliche Einrichtungen konnten unter Einhaltung der vom Bund ausgesprochenen Regeln ihre Türen wieder öffnen. Der Staat Wallis ist erfreut über die Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten, fordert jedoch alle Walliserinnen und Walliser dazu auf, weiterhin die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum Schutz jedes einzelnen im Kampf gegen das Coronavirus einzuhalten. Die schrittweise Wiederbelebung der verschiedenen Wirtschaftssektoren ist ein erstes Zeichen, das Mut macht. Der Staatsrat hat beschlossen, Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung während der Zeit der Wiederaufnahme zu begleiten und die Hilfsmassnahmen bis Ende Mai zu verlängern.
(07. Mai 2020) Das Wallis unterstützt Startups und nimmt am Bürgschaftsprogramm des Bundes teil
- Die Krise im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) wirkt sich auf Startups aus und kann ihr Wachstum erheblich bremsen. Aufgrund der spezifischen Geschäftsmodelle konnten Startups bisher nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Nun startet der Bund ein Bürgschaftsprogramm. Der Staatsrat hat entschieden, daran teilzunehmen und junge, innovative Walliser Unternehmen zu unterstützen, denen dadurch eine kurzfristige Finanzierungslösung geboten wird, die allfällige coronabedingte Entwicklungsverzögerungen ausgleichen soll.
(17. April 2020) Präzisierungen zu den Massnahmen zugunsten Selbständigerwerbender
- Nach der Ankündigung einer Bundeshilfe für Selbständigerwerbende, die ihre Tätigkeit nicht aufgeben mussten, deren Einkommen aber aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) stark zurückgegangen ist, hat der Kanton Wallis seine Unterstützungsmassnahmen für die Walliser Wirtschaft angepasst. Die kantonale Unterstützung ist den Selbständigen vorbehalten, die die Bedingungen für die Unterstützung durch den Bund nicht erfüllen.
- Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket zugunsten der Selbständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren, sowie der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Der Kanton hofft, damit so vielen Walliser Unternehmen wie möglich helfen zu können.
- Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit (KAE), Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN DES BUNDES
(25.11.2020) Coronavirus : Bundesrat verabschiedet Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 die Verordnung verabschiedet, welche die Details des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen regelt. Der Entwurf wurde aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Konsultation der beiden Wirtschaftskommissionen angepasst. Die Verordnung regelt insbesondere, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Anspruch auf Härtefallhilfen haben.
Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Sie können weiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
(11.09.2020) Coronavirus: Corona-Erwerbsersatz in gewissen Fällen verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall zu verlängern. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden. Die Verlängerung betrifft unter Quarantäne gestellte Personen und Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können sowie Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Unterstützung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament im Rahmen der Debatten zum Covid-19-Gesetz diskutiert.
Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden.
(19.06.2020) Coronavirus: Klare Fristen für Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die «COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall» angepasst, um die Fristen zur Geltendmachung des Anspruchs zu präzisieren. Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss somit bis spätestens 16. September 2020 geltend gemacht werden. Ab diesem Datum können auch keine rückwirkenden Neuberechnungen mehr verlangt werden.
(04.05.2020) Coronavirus: Liquiditätshilfen für Startups sind operativ
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 entschieden, aussichtsreiche Startups mit Coronabedingten Liquiditätsengpässen über das Bürgschaftswesen zu unterstützen. Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen verschaffen Startups einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen nun dafür die praktischen Voraussetzungen geschaffen. Bürgschaftsanträge können ab 7. Mai bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
(22.04.2020) Coronavirus: Innovative Startups erhalten ergänzende Unterstützung des Bundes
Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren.
(22.04.2020) Coronavirus: Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz
Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.
(16.04.2020) Coronavirus: Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Zudem soll der Anspruch für Eltern, die ihre Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen müssen, bis zum 20. Altersjahr der Kinder erweitert werden.
(25.03.2020) Coronavirus: Zusätzliche Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Zudem soll der Anspruch für Eltern, die ihre Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen müssen, bis zum 20. Altersjahr der Kinder erweitert werden.
(20.03.2020) Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Die Massnahmen müssen schnell und zielgerecht wirken. Daneben sollen sie bei Beginn der Erholung wieder rückgängig gemacht werden können.
Unternehmen
Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Liquiditätshilfen für Unternehmen
Helpcenter für Fragen rund um Covid19
Selbständige
Ausgleichskasse des Kantons Wallis
Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige
Kultur
Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Sport
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