SITUATION ^

News


 15.12.2022

Seit dem 15. Dezember 2022 wird der Link für die Anmeldung zur COVID-19-Impfung in den kantonalen Impfzentren durch die Adresse www.vs.ch/covid-impfung ersetzt. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundes, die Verwaltung der IT-Tools für die Anmeldung zur Impfung an die Kantone zu delegieren. Die vom Kanton Wallis gewählte Lösung wurde auch von der Mehrheit der anderen Kantone gewählt.
Die Erneuerung der Auffrischimpfung wird allen Personen über 16 Jahren, insbesondere gefährdeten Personen, frühestens vier Monate nach der Injektion der vorherigen Impfdosis oder nach einer COVID-19-Infektion empfohlen.
Die Impfung ist auch in einigen Arztpraxen und Apotheken möglich. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte bei der Einrichtung Ihrer Wahl. Weitere Informationen über das COVID-19-Virus sind weiterhin unter www.vs.ch/covid-19 erhältlich.

Epidemiologische Situation im Wallis

Statistiken über die epidemiologische Situation im Kanton Wallis (bis zum 1. Februar 2023).

Entwicklung der Situation in der Schweiz (Website des Bundes).

 

Impfung gegen COVID-19 ^

Die Anmeldung erfolgt für die Impfzentren des Kantons unter www.vs.ch/covid-impfung. Die Impfung ist auch in einigen Arztpraxen und Apotheken möglich.

Für den Winter 2023/2024 wird die Impfung gegen COVID-19 für gefährdete Personen empfohlen (Personen ab 65 Jahren sowie Personen ab 16 Jahren mit Risikofaktoren). Eine neue Impfdosis kann frühestens sechs Monate nach der letzten Dosis oder einer bekannten Infektion mit COVID-19 verabreicht werden. Für gefährdete Personen ist die Impfung gegen COVID-19 kostenlos.

WO KANN MAN SICH IMPFEN LASSEN?

ARZTPRAXEN

Mehrere Arztpraxen beteiligen sich an der Impfkampagne. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrem Arzt. 

​​​​APOTHEKEN

Mehrere Apotheken beteiligen sich an der Impfkampagne. Erkundigen Sie sich bei Interesse in Ihrer Apotheke.

IMPFZENTREN    Anmeldung

Die Impfung wird für Personen ab 16 Jahren in den Impfzentren von Sitten und Collombey angeboten.

Impfungen sind im Prinzip mit Anmeldung über die Adresse www.vs.ch/covid-impfung möglich. Bevor Sie sich registrieren, lesen Sie bitte das Registrierverfahren und die FAQ.

FAQ

Die Impfung löst eine Immunantwort aus, die das für COVID-19 verantwortliche Virus bei einer Ansteckung unschädlich macht. Sie findet auf freiwilliger Basis statt. Detaillierte informationen sind auf dem Impf-Infohub des BAG oder bei der nationalen Infoline Covid-19-Impfung (täglich 6 bis 23 Uhr): +41 58 377 88 92 verfügbar. 

  • um das Ansteckungsrisiko zu verringern und das Risiko von Komplikationen zu senken;
  • um sich selbst und seine Umgebung, insbesondere Risikopersonen, zu schützen;
  • um die Zahl der Hospitalisierungen zu senken und so die Betreuung all jener Personen zu gewährleisten, die eine Behandlung benötigen;
  • um die negativen gesundheitlichen, psychischen, sozialen wie wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und eine erneute Überlastung der Spitäler zu vermeiden, die zu weiteren Restriktionsmassnahmen führen würde.

m-RNA Impfstoffe

Die Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) werden im Rahmen der Impfkampagne gegen COVID-19 am häufigsten eingesetzt. Den gesammelten Daten zufolge ist der Comirnaty-Impfstoff nach zwei Impfdosen zu 95% wirksam gegen eine symptomatische Erkrankung. Diese Rate liegt bei 94% für den Impfstoff Spikevax. Der Schutz, den der Impfstoff bietet, nimmt jedoch mit der Zeit ab, weshalb der Bevölkerung ab 16 Jahren eine Auffrischsdosis empfohlen wird.

Protein-Impfstoffe

Der Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) ist in den Impfzentren des Kantons Wallis erhältlich sein. Sie können sich an die kantonale Hotline wenden, wenn Sie eine Dosis dieses Impfstoffs erhalten möchten.

Der Impfstoff Nuvaxovid kann ab dem Alter von 18 Jahren verabreicht werden. Den gesammelten Daten zufolge liegt seine Wirksamkeit gegen eine symptomatische Erkrankung nach zwei Dosen bei etwa 90 %.

Ausführlichere Informationen finden Sie im Impfstoff-Infohub des BAG.

Alle Personen ab 16 Jahren können sich gegen COVID-19 impfen lassen.

Für schwangere Frauen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und stillende Frauen ist die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich und wird empfohlen.

Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenlos, wenn sie von den Behörden empfohlen wird oder bei Vorlage eines Arztzeugnisses. In diesem Fall werden die Kosten der Impfung vollständig von der Krankenversicherung (ohne Franchise oder Selbstbehalt), den Kantonen und dem Bund übernommen.

Der Preis für die Impfung wird Fr. 64.- pro Injektion betragen.

Da die Impfstoffe von Swissmedic zugelassen wurden, erfüllen sie hohe Anforderungen in Bezug auf Herstellung, Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Laut den von Swissmedic ausgewerteten Studiendaten beträgt der Impfschutz für Erwachsene sieben Tage nach der Verabreichung der zweiten Impfdosis über 90 %. Die während der Zulassungsstudien am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind mit denen einer Grippeimpfung vergleichbar. Weitere Informationen finden sie auf der Website des BAG.

Nein. Sie können sich nicht mit dem COVID-19 infizieren, wenn Ihnen der Impfstoff verabreicht wird, da er kein Coronavirus enthält.

Bei Symptomen, die mit COVID-19 in Verbindung gebracht werden könnten, empfehlen die Gesundheitsbehörden allen Personen, auch geimpften, ihre Kontakte (insbesondere mit Risikopersonen) einzuschränken. Denn obwohl die Impfung einen sehr hohen Schutz verleiht, kann die Möglichkeit einer Infektion nicht völlig ausgeschlossen werden. So können Sie sich und möglicherweise auch andere infizieren, auch wenn Sie geimpft wurden.

Da die Isolationspflicht aufgehoben wurde, müssen Sie bei einem positiven Testergebnis keine besonderen Schritte unternehmen. Die Behörden raten jedoch, die Kontakte während der gesamten Dauer der Symptome einzuschränken und die Hygienegesten an öffentlichen Orten strikt einzuhalten (Tragen einer Maske, Händehygiene, ...).

Nein, die Covid-19-Impfung hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit.

Durch die Impfung werden keine Antikörper gegen die Plazenta gebildet. Durch die Impfung wird eine Abwehrreaktion des Körpers gegen das Coronavirus hervorgerufen. Diese Abwehrreaktion richtet sich sehr spezifisch gegen das Coronavirus und hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit.

Unser Körper erkennt nach der Impfung das Coronavirus anhand seines typischen Spike-Proteins und kann das Virus gezielt bekämpfen. Das Spike-Protein des Coronavirus ähnelt leicht einem menschlichen Protein für die Entwicklung der Plazenta. Die Ähnlichkeit aber ist viel zu gering, um den Körper zu verwirren: Es ist unmöglich, dass die Antikörper gegen das Spike-Protein des Coronavirus sich auch gegen das körpereigene Protein für die Plazenta-Entwicklung richten.

Man kann sich das etwa so vorstellen: Zwei Telefonnummern haben als Gemeinsamkeit, dass beide die Ziffer 4 enthalten. Sie sind aber in jeder anderen Hinsicht unterschiedlich. Wenn man die eine Nummer wählt, erreicht man sehr spezifisch auch ihren Inhaber - und nicht den Inhaber der zweiten Nummer. In ähnlicher Weise richten sich die durch die Impfung stimulierten Antikörper nur gegen das Spike-Protein des Coronavirus.

Wir empfehlen Ihnen die Covid-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vor oder während der Schwangerschaft. Denn schwere Verläufe von Covid-19 sind bei schwangeren Frauen viel häufiger als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem ist das Risiko einer Frühgeburt deutlich erhöht, wenn Sie sich während der Schwangerschaft mit dem Coronavirus anstecken. Die Impfung vor oder während der Schwangerschaft schützt Sie und das ungeborene Kind.

Planen Sie schwanger zu werden? Dann lassen Sie sich möglichst bald impfen.

Sind Sie bereits schwanger und haben vor der Schwangerschaft noch keine Impfung erhalten? Dann empfehlen wir Ihnen die Impfung ab 12 Schwangerschaftswochen (d. h. ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel). Sie ist grundsätzlich aber auch früher in der Schwangerschaft möglich.

Wenn Sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen und Fragen zur Impfung haben, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin /Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

COVID-ZERTIFIKAT ^

Seit Ende Juni 2023 ist das COVID-Zertifikat in der Europäischen Union nicht mehr gültig. Daher wurde das vom Bund eingeführte System am 1. September definitiv eingestellt und die Schweiz kann keine COVID-Zertifikate mehr ausstellen. Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind weiterhin zugänglich und können demnach für den Reiseverkehr bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach Ausstellung) weiterhin verwendet werden.

Einige wenige Länder können noch ein Dokument verlangen, das einen negativen Test belegt. Klären Sie vor der Reise immer direkt bei den Behörden Ihrer Zieldestination (Botschaft oder Konsulat) ab, welche Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gelten.

Bei einem negativen Ergebnis nach einem Test kann Ihren die Apotheke oder das Labor eine Bescheinigung ausstellen.

Jede neue Impfung wird in Ihrem offiziellen Schweizer Impfausweis (blaues Büchlein) dokumentiert. Für eine Gültigkeit im Ausland erkundigen Sie sich bei Ihrem Gesundheitsdienstleister, um die Impfung in einem internationalen Impfausweis der WHO (gelbes Büchlein) zu dokumentieren.

Wenn Sie aus beruflichen oder Studiums-Gründen den Verlauf Ihrer COVID-Impfungen nachweisen müssen, können Sie die COVID-19-Informationshotline des Kantons unter 027 607 34 80 (mittwochs 8.30 Uhr bis 12 Uhr) kontaktieren.

Massnahmen ^

Massnahmen auf nationaler Ebene

Mitteilung des Bundesrates vom 30. März 2022.

Massnahmen und Verordnungen auf Bundesebene

 

 

 

Kantonale Massnahmen

Das Tragen von Masken in Gesundheitseinrichtungen ist nicht mehr zwingend obligatorisch. Das Tragen einer Maske wird jedoch in Anwesenheit von gefährdeten Patienten empfohlen.

Damit bleibt es den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (APH) und den Spitex-Organisationen überlassen, die epidemiologische Situation in ihrer Einrichtung zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie weiterhin das Tragen von Masken verlangen oder nicht.

Test ^

Wo kann man sich testen lassen?

 

 

Personen ab 12 Jahren

Einige Apotheken und Arztpraxen bieten COVID-19-Tests an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Apotheke oder Ihrem Hausarzt oder vereinbaren Sie online einen Termin über die OneDoc-Plattform.

Weitere Informationen zu den Tests auf der BAG-Website.

TESTS suite

  • Testresultat kommunizieren: Wenn Sie Kontakt zu besonders gefährdeten Personen hatten, ist es sinnvoll, sie so früh wie möglich über das positive Testergebnis zu informieren.
  • Bei Krankheit: Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden oder reduzieren, vor allem dann, wenn es sich dabei um besonders gefährdete Personen handelt.
  • Besonders gefährdete Personen: Wenn Sie zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören, überlegen Sie sich, Ihre ärztliche Fachperson zu kontaktieren, damit eine frühzeitige Behandlung von Covid-19 evaluiert werden kann.
  • Maske: Das Tragen einer Maske kann ausserhalb des Haushalts sinnvoll sein.
  • Arbeit: Wenn Sie arbeitstätig sind, besprechen Sie Ihren Arbeitseinsatz, die nötigen Schutzmassnahmen und die Notwendigkeit sowie Frist eines Arztzeugnisses mit dem Arbeitgeber.

 

Allgemein: Beachten Sie die Grundprinzipien.

Ab dem 1. Januar 2023 sind die Kosten der Analysen auf SARS-CoV-2 nicht mehr vom Bund übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten für PCR-Tests und Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer COVID-19-Infektion von den Personen, die sie durchführen, selbst getragen werden müssen.

Die Kosten für Tests von Personen, die Symptome aufweisen und einen Test auf ärztliche Anordnung durchführen müssen, können von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden, die die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) anwenden wird. 

 

Kinder unter 12 Jahren

Kontaktieren Sie einen Kinderarzt/eine Kinderärztin oder suchen Sie die pädiatrische Notfallstation der Krankenhäuser Visp, Sitten oder Rennaz auf.

TESTARTEN IM ÜBERBLICK

Dieser Test wird durch einen Nasen-Rachen-Abstrich oder einen Rachen-Abstrich sowie durch eine Speichelprobe durchgeführt. Die Analyse wird in einem Labor durchgeführt und das Ergebnis liegt innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor. Der Abstrich wird von einer Fachperson in einem Spital, einer Arztpraxis oder einem Testzentrum vorgenommen. PCR-Tests sind derzeit die zuverlässigsten.

Ein COVID-19-Zertifikat, das nach einem negativen PCR-Test ausgestellt wird, ist ab dem Zeitpunkt der Probenahme 72 Stunden lang gültig.

Schnelltests werden nur mit einem Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Das Ergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten direkt vor Ort vor. Aufgrund der geringeren Zuverlässigkeit müssen positive Schnelltests eventuell mitunter durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Ein COVID-19-Zertifikat, das nach einem negativen Antigen-Schnelltest ausgestellt wird, ist ab dem Zeitpunkt der Probenahme 24 Stunden lang gültig.
 

Serologische Tests werden durch eine Blutentnahme durchgeführt und im Labor analysiert. Sie weisen im Blut einer Person das Vorhandensein von Antikörpern gegen COVID-19 nach. Einige dieser Antikörper können ein Beweis für eine schützende Immunität gegen die Infektion oder eine erneute Infektion sein.

Diese Tests sind zum Kauf in Apotheken erhältlich. Sie können den Test selbst zu Hause durchführen, indem Sie einen Nasenabstrich machen. Das Testergebnis liegt nach 15 bis 20 Minuten vor und zeigt an, ob Sie zum Zeitpunkt des Tests ansteckend sind. Die Zuverlässigkeit dieser Selbsttests ist jedoch geringer. Ihre Verwendung ist eine zusätzliche Präventivmassnahme, erlaubt aber in keiner Weise ein Abweichen von den Hygiene- und Verhaltensregeln.

Isolation ^

Seit dem 1. April 2022 ist eine Isolation zu Hause nach einer COVID-19 Infektion nicht mehr vorgeschrieben. 

Eigenverantwortung bleibt wegweisend. Es wird weiterhin empfohlen, einen PCR- oder Antigen-Schnelltest durchzuführen, wenn Sie Symptome aufweisen.

Wenn Sie Symptome haben oder ein positives Testergebnis vorliegt, halten Sie sich weiterhin an die Hygiene- und Verhaltensregeln und vermeiden Sie, zum Schutz Ihrer Nächsten, jeglichen sozialen Kontakt.

Wenn Sie eine abhängige Beschäftigung ausüben, beachten Sie die Bestimmungen Ihres Arbeitgebers bezüglich Ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz, insbesondere wenn Sie im Gesundheitsbereich oder mit gefährdeten Personen arbeiten.

 

Reisen und Einreise in die Schweiz ^

Einreise in die Schweiz

Für die Einreise in den Kanton Wallis gelten die eidgenössischen Bestimmungen.

Informationen zu den COVID-Richtlinien, die in Ihrem Reiseziel gelten, finden Sie unter den folgenden Links :

Veranstaltungen ^

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, die Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen zu lockern. Für Veranstaltungen sind keine Bewilligungen der kantonalen Behörden und kein COVID-Zertifikat mehr erforderlich.

Schutzschirm

Anträge auf Garantien konnten bis Ende Oktober 2022 bei den Kantonen eingereicht werden. Der Schutzschirm war bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft.

FAQ ^

Häufig gestellte Fragen

Ausführliche Informationen sowie eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

Kontakt ^

Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
KAE-Anfragen NUR per E-Mail an: diha-kae-alv@admin.vs.ch
HOTLINE Kurzarbeit – Coronavirus
027 606 73 07
09.00-11.00 und 14.00-16.00 - Montag bis Freitag

Kantonale Steuerverwaltung
Kantonale Hilfen für Selbständige und Geschäftsführer