Wie handelt die DUW

In Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Unterrichtswesen und den thermischen Abfallverwertungsanlagen (KVA), enevi und Satom SA hat die DUW im Jahr 2024 eine pädagogische und spielerische Animation für Schüler der 6. Klasse zum Thema Zero Waste organisiert.

Diese Workshops, die sich um drei spielerische Aktivitäten drehen, wie die Organisation einer umweltfreundlichen Geburtstagsfeier, die Nachbildung der Lebenszyklen von vier Materialien (Glas, Aluminium, PET und Papier/Karton) oder die Einführung in der KISS-Methode, sensibilisieren die Kinder für Fragen des übermässigen Konsums.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurde ein Stand erstellt. Er wurde konzipiert, um der breiten Öffentlichkeit bei Veranstaltungen den Zero-Waste-Ansatz und die Kreislaufwirtschaft vorzustellen. Er kann kostenlos ausgeliehen werden. 

Das Lesezeichen mit den Merkpunkten der KISS-Methode ist ebenfalls erhältlich. 

Alle Informationen finden Sie im Dokument „Briefing” auf dieser Seite. 

In Zusammenarbeit mit dem Nachhaltigkeitsteam des Kantons, im Zusammenhang mit dem Thema Vorbildcharakter der kantonalen Agenda 2030 und mit dem Ziel, die Massnahme C des kantonalen Abfallwirtschaftsplans (KABP) 2023 umzusetzen „Eine nachhaltige und vorbildliche öffentliche Verwaltung erreichen” wurde ein Projekt zum Einkauf und zur Verwaltung des Materialkreislaufs in der Region 2025 gestartet . 

Einige Zahlen

In der Schweiz geht etwa ein Drittel der produzierten Lebensmittel entlang der Lebensmittelkette verloren oder wird verschwendet. Das sind fast 3 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr. Wir werfen Lebensmittel im Wert von 620 Franken pro Person und Jahr weg, die wir gekauft, aber nicht verzehrt haben.

 

MHD und Mindesthaltbarkeitsdatum: Wovon sprechen wir?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) entspricht der Angabe «Mindestens haltbar bis ...» auf der Verpackung. Es garantiert die 100-prozentige Qualität des Produkts (Geschmack, Geruch, Aussehen) bis zu diesem Datum. Ein solches Lebensmittel kann jedoch nach dem angegebenen Datum ohne Gesundheitsrisiko verzehrt werden.


Wenn auf der Verpackung ein Verbrauchsdatum (VD) angegeben ist, d. h. „Zu verbrauchen bis …”, handelt es sich um das Datum, das zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit einzuhalten ist. Dies ist beispielsweise bei Fleisch der Fall. Wenn es jedoch rechtzeitig eingefroren wird, kann es ohne Bedenken bis zu 90 Tage nach diesem Datum verzehrt werden. Es sei daran erinnert, dass ein Lebensmittel nur einmal eingefroren werden darf.

 

Projekt „MHD+ / VD+“, eine innovative Lösung von foodwaste.ch

Eine mögliche Massnahme zur Bekämpfung von Lebensmittelverlusten besteht darin, die Verbrauchfrist bestimmter Produkte auf sichere Weise zu verlängern. Dadurch kann ihr Verkauf verlängert werden, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind. In diesem Fall werden die Begriffe „MHD+“ und „VD+“ verwendet.

Dank einem von foodwaste.ch entwickelten Kennzeichnungssystem landen weniger Produkte im Abfall. Das spart nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Detailhandel Geld, sondern schont auch zahlreiche Ressourcen und reduziert die Abfallmenge erheblich.

 

Eine konkrete Massnahme, die im Wallis unterstützt wird

Die DUW beteiligt sich an der Integration des Projekts MHD+ / VD+ im Wallis. Der Verein foodwaste.ch unterstützt die Geschäfte bei der Umsetzung seines Kennzeichnungssystems mit einem Toolkit, das Anleitungen, Tutorials und Informationen für die Kundschaft enthält. Ausserdem organisiert er regelmässig Webinare, um Fragen der Einzelhändler zu beantworten.

In der ganzen Schweiz haben bereits mehrere hundert Hofläden, kleine Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Getränkehändler, Metzgereien, Bäckereien und grosse Einzelhändler den Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit eingeführt.

Der Kanton Wallis begrüsst diese Initiative und ermutigt die Walliser Geschäfte, davon Gebrauch zu machen. Interessierte Geschäfte können derzeit kostenlos Starter-Kits auf der Websitewww.foodwaste.ch/commercededetail beziehen.

Dieses Projekt trägt nicht nur zur Verwirklichung des Ziels des Bundesrats bei, die Lebensmittelverschwendung in der Schweiz bis 2030 zu halbieren. Der Ansatz steht auch im Einklang mit der Vision des kantonalen Abfallwirtschaftsplans des Kantons Wallis.