UVP - Inhalt des VUB/UVB

Allgemeiner Inhalt

Es obliegt dem Gesuchsteller, eine Voruntersuchung (auch Voruntersuchungsbericht genannt, VUB) und einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zu erstellen. Folgendes muss berücksichtigt werden:

  • Sie müssen gemäss Kap. 2 (VUB) und 3 (UVB) des Moduls 5 des UVP-Handbuchs (BAFU 2009) verfasst werden (unter Vorbehalt einer Anpassung bzw. Aktualisierung der darin erwähnten Rechtsvorschriften, Richtlinien und Normen; falls eine mehrstufige Prüfung in verschie­de­nen Verfahrensschritten vorgesehen ist, ist Kap. 4 anwendbar),
  • sowie der kantonalen Richtlinie zum Inhalt des UVB.
  • Die Bauherrschaft muss im VUB/UVB erwähnen, ob eine Umweltbaubegleitung (UBB) vorgesehen ist.

Spezialisierte Büros können die Bauherrschaft bei der Erstellung des Berichts helfen (siehe unter anderem die ständigen Listen auf der Webseite des Staates und die Webseite des Schweizerischen Verbands der Umweltfachleute (svu)).

Umweltrechtlich notwendige Bewilligungen

Der Bericht muss alle Informationen enthalten, welche für die Erteilung der umweltrechtlich notwendigen Bewilligungen gemäss Art. 21 UVPV notwendig sind, und zwar:

  • Rodungsbewilligung;
  • Bewilligung zur Beseitigung von Ufervegetation;
  • Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer;
  • Bewilligungen nach Gewässerschutzgesetz;
  • Deponiebewilligung.