Erfassung von Füll- und Waschplätzen für Pflanzenschutzmittel (PSM)


Festlegung vom Füll- und Waschplätzen für Pflanzenschutzmittel, um die  Gesundheit unserer Wasserläufe und der Bevölkerung zu schützen

Seit dem 1. Februar 2023 sind die Kantone für die Erfassung der wasch- und Füllplätze für PSM-Spritzgeräte und -Zerstäuber zuständig.
Es muss eine vollständige Liste (aktuelle und fehlende) dieser Plätze erstellt werden, um sicherzustellen, dass alle beruflichen und gewerblichen PSM-Anwender über solche Plätze verfügen. Darüber hinaus müssen die Kantone sicherstellen, dass diese Flächen dem Stand der Technik entsprechen, um das Risiko einer Wasserverschmutzung zu vermeiden.

 


Warum dieser Schritt?

Viele Schweizer Flüsse und Bäche mit Pflanzenschutzmittel (PSM) belastet, die eine grosse Gefahr für die Flora und Fauna und in grösserem Umfang auch für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Diese Verschmutzung entsteht häufig durch die Freisetzung von Pflanzenschutzmitteln beim Befüllen und Waschen von Sprühgeräten und Zerstäubern, die für die Ausbringung von PSM ausserhalb der dafür vorgesehenen und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen Füll- und Waschplätze) verwendet werden.

Um unsere Gewässer zu schützen und diese Quelle der Verschmutzung zu vermeiden, sollte jeder, der PSM-Spritzen oder -Zerstäuber verwendet, einen festen oder mobilen Füll- und waschplatz benutzen, der den Anforderungen des Gewässerschutzes entspricht.

Was versteht man unter Pflanzenschutzmitteln?

Unter Pflanzenschutzmittel (PSM) versteht man hier alle chemischen oder biologischen Produkte, die zum Schutz von Kulturpflanzen vor Insekten, Parasiten und anderen phytopathogenen Erregern, zur Förderung des Wachstums von Kulturpflanzen, zur Konservierung pflanzlicher Erzeugnisse oder zur Konservierung von Holz eingesetzt werden. Als PSM gelten auch alle chemischen oder biologischen Produkte, die zur Bekämpfung unerwünschter Pflanzen, Moose oder Pilze oder zur Bekämpfung von Insekten, Nagetieren und anderen Schädlingen eingesetzt werden.

Die Liste der in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel kann im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (BLV) eingesehen werden.

Was sagt das Gesetz dazu?

Dieses Vorgehen stütz sich auf die gesetzlichen Bestimmungen und Zuständigkeiten, die im Rahmen der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) festgelegt wurden und am 1. Februar 2023 in Kraft getreten sind. Der neue Artikel 47a Absatz 1 GSchV verpflichtet die Kantone insbesondere dazu, zu erfassen und zu kontrollieren, ob alle professionellen oder gewerblichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln über solche Flächen verfügen und ob diese dem Stand der Technik entsprechen, um Risiken einer Gewässerverschmutzung zu vermeiden.

Darüber hinaus verplichtet der Bund die Kantone gemäss Art. 47a Abs. 3 GSchV, ihm jährlich einen Bericht vorzulegen, der insbesondere den Stand der Kontrollen anhand der Liste der betroffenen Flächen sowie deren Übereinstimmung mit den neu Bestimmungen darlegt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) kann somit den Fortschritt der von den Kantonen durchgeführten Kontrollen beurteilen und seine Schlussfolgerungen in einem Bericht zusammenfassen.

Was wird von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erwartet?

Um diese Erhebungen und Kontrollen durchführen zu können, bitten wir Sie, das nachfolgende Online-Umfrageformular gemäss Art. 4 Abs. 2 sowie Art. 4 Abs. 4 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes  (kGSchG; SR 814.3) nach den Anweisungen auszufüllen, die im Ihnen zugestellten Schreiben enthalten sind. Wir danken Ihnen, das Formular auch dann auszufüllen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit keine Pflanzenscgutzmiddel (PSM) verweden, damit wir dies entsprenchend vermerken können.

Um das Online-Formular auszufüllen, wählen Sie bitte unten die entsprechende Option aus : 

 

Wozu dient das Formular zur Erhebung der Verwendung von PPh?

Mithilfe dieses Formulars möchte der Kanton zunächst Informationen über die aktuellen Praktiken potenzieller Anwender von PSM im Wallis einholen, insbesondere bei öffentlichen Institutionen und nichtlandwirtschaftlichen unternehmen. Nach Abschluss dieser Erhebung können den verschiedenen Akteuren weitere Informationen und Empfehlungen übermittelt werden, um ihnen zu ermöglichen, die Anforderungen des Gewässerschutzes bestmöglich erfüllen. 

Es ist wichtig festzuhalten, dass dieser vorgehen in erster Linie einem Informations- und Sensibilisierungsziel dient, um Fachpersonen auf die Umweltrisiken im Zusammenhang mit dem Befüllen und Reinigen von PSM-Sprühgeräten aufmerksam zu machen.

An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Bei Fragen oder für weitere Informationen oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: duw-psm@admin.vs.ch.

Wir danken Ihnen erneut herzlich für Ihrne Einsatz, um gemeinsam die Gewässer und die Bevölkerung zu schützen.