Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Einsatz von Sprühgeräten für Pflanzenschutzmittel sowie die wesentlichen Vorschriften, die für einen vorschriftsmässigen Einsatz und Umgang einzuhalten sind.
Empfehlungen und wichtige Dokumente zu Wasch- und Befüllbereichen sowie zum Einsatz von Sprühgeräten
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausserhalb der Landwirtschaft
Im Rahmen der Anwendung ausserhalb der Landwirtschaft enthält das interkantonale Merkblatt «Befüllen, Spülen und Reinigen von Pflanzenschutzsprühern ausserhalb der Landwirtschaft» des Schweizerischen Verbandes der Gewässerschutzfachleute wichtige Informationen zu Wasch- und Befüllplätzen für Pflanzenschutzmittel.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft
Im Rahmen der Verwendung in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft enthält das Merkblatt «Befüll- und Reinigungsplätze für Sprühgeräte – Worauf ist zu achten?» weitere Informationen zum Befüllen und Reinigen von Sprühgeräten mit Pflanzenschutzmitteln.
System zur Behandlung von verschmutztem Reinigungswasser
Die Website „Gute landwirtschaftliche Praxis (Agridea)” enthält verschiedene Informationen zu Systemen zur Behandlung von verschmutztem Wasser für Waschplätze: Behandlungssystem – BPA-GLP.
Anmerkung: Nur Aufbereitungsoptionen im geschlossenen Kreislauf (keine Ableitung, Wasser wird durch Verdunstung entfernt) werden von der DUW als praktikabel betrachtet.
Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Produkte
Die Liste der in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter « Pflanzenschutzmittelverzeichnis » verfügbar.
Abgelaufene Produkte, deren Zulassung abgelaufen ist, dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Produkte mit den alten orangefarbenen Sicherheitssymbolen (siehe Abbildung unten) sind nicht mehr zugelassen und müssen ebenfalls als Sonderabfall entsorgt werden (siehe Abschnitt «Abfallentsorgung»).
Oben: Korrekte GHS-Gefahrenzeichen für Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln. Unten: Alte orangefarbene Gefahrenzeichen, die nicht mehr verwendet werden dürfen.
Quelle : UNECE GHS pictograms, unece.org
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel müssen gemäss den Anweisungen im Sicherheitsdatenblatt des Produkts und den geltenden Vorschriften zur Lagerung von Chemikalien gelagert werden.
Wir empfehlen Ihnen, das folgende Referenzdokument zu konsultieren, um Pflanzenschutzmittel ordnungsgemäss zu lagern: «Merkblatt zur Lagerung und Handhabung von Chemikalien für den landwirtschaftlichen Gebrauch».
Die Tür des Raumes oder des Chemikalienschrankes muss entsprechend der Art des gelagerten Produktes mit den geeigneten Warnsymbolen gekennzeichnet sein, wie in der Abbildung unten dargestellt.
Zuordnung der GHS-Gefahrensymbole und der entsprechenden Warnhinweise.
Quelle : UNECE GHS pictograms, unece.org
Gemeinschaftliche Waschplätze
In einigen Gemeinden des Zentralwallis gibt es öffentliche Wasch- und Befüllstationen, die speziell für Sprühgeräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln eingerichtet wurden. Eine Liste der vorhandenen Anlagen finden Sie im Dokument «Standorte der Wasch- und Rücknahmestellen für Pflanzenschutzmittel im Kanton Wallis» . Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde nach den Nutzungsbedingungen.
Ein neues kantonales Konzept, das darauf abzielt, die Gemeinden dazu anzuregen, Gemeinschaftsanlagen zu errichten, die den geltenden Gewässerschutzvorschriften entsprechen. Seit dem 14. April 2026 befindet sich das Projekt in der öffentlichen Vernehmlassung. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Dienststelle für Landwirtschaft: https://www.vs.ch/de/web/sca/places-de-remplissage-et-de-lavage.
Kontrolle von zapfwellen- und motorbetriebenen Sprühgeräten
Alle angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Zapfwellen-Sprühgeräte sowie Drohnen und Hubschrauber, die zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, müssen mindestens alle drei Jahre geprüft werden. Informationen zur Kontrolle dieser Geräte sowie die Liste der zugelassenen Kontrollstellen sind auf der entsprechenden Webseite der Dienststelle für Landwirtschaft verfügbar: https://www.vs.ch/web/sca/contr%C3%B4le-des-appareils-de-traitements-agricoles.
Entsorgung von Abfällen aus Pflanzenschutzmitteln
Abgelaufene oder nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel, Waschwasser oder mit Pflanzenschutzmitteln kontaminierte Materialien dürfen unter keinen Umständen in die Umwelt oder in die Kanalisation gelangen oder mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das folgende Merkblatt enthält die wichtigsten Informationen zur Entsorgung von Abfällen im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln: «Leitfaden zur Entsorgung von Pflanzenschutzmittelabfällen».
Beispiele für Anlagen
Hier einige nicht abschliessende Beispiele für konforme oder nicht konforme Anlagen.
Feste Wasch- und Befüllplätze
Mobile Wasch- und Befüllplätze
Sammlung und Lagerung des Reinigungswassers
Lagerung der Sprühgeräte
Dokumente und links
- Befüllen, Spülen und Reinigen von Pflanzenschutzsprühern ausserhalb der Landwirtschaft (Download)
- Befüll- und Reinigungsplätze für Sprühgeräte – Worauf ist zu achten? (Download)
- Behandlungssysteme – GLP-BPA (Externer Link)
- Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft (Download)
- Pflanzenschutzmittelverzeichnis (BLV) (Externer Link)
- Lagerung und Umschlag von Agrarhilfs mitteln (Externer Link)
- Kontrolle von landwirtschaftlichen Sprühgeräten (Externer Link)
- Standorte der Wasch- und Rücknahmestellen für Pflanzenschutzmittel (Externer Link)
- Leitfaden zur Entsorgung von Pflanzenschutzmittelabfällen (Externer Link)
