Die strategische Umweltprüfung (SUP)

Was ist die SUP?

Wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist auch die SUP ein Prozess, mit dem die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens bzw. Plans systematisch untersucht und in die Entscheidungsfindung eingebracht werden. Während die UVP auf Projektebene ansetzt, beinhaltet die SUP die Berücksichtigung der Umweltanliegen bei der Erarbeitung und Genehmigung von Plänen und Programmen, insbesondere von  Sachplänen  und  Konzepten  des  Bundes  sowie  von  kantonalen  und  kommunalen räumlichen Planungen. Die SUP erfasst und beurteilt Umweltauswirkungen und begleitet die existierenden Planungsprozesse. Der Detaillierungsgrad der Untersuchungen ist bei ihr weniger hoch als bei der projektbezogenen UVP, dafür ist sie räumlich weiter gefasst. Zudem sollen mit der SUP frühzeitig verschiedene Entwicklungsvarianten verglichen und beurteilt werden sowie Vorschläge für Massnahmen zur Minderung negativer Umwelteffekte gemacht werden.

 

Abbildung 1: Anwendungsbereiche der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB), der SUP un der UVP | Quelle: Wirkungsbeurteilung Umwelt für Pläne und Programme (BAFU 2018); Wiedergabe mit der Zustimmung des BAFU.

 

Abbildung 2: Hauptunterschiede zwischen der SUP und der UVP | Quelle: Wirkungsbeurteilung Umwelt für Pläne und Programme (BAFU 2018); Wiedergabe mit der Zustimmung des BAFU.

 

Die SUP in der Schweiz

In allen Nachbarländern der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) ist die SUP gesetzlich verankert. In ihrem "Umweltprüfbericht Schweiz 2017" empfiehlt die OECD die Einführung der SUP in der Schweiz; die Schweiz hat die SUP bis anhin allerdings nicht auf Bundesebene eingeführt. Im Kanton Genf jedoch ist die SUP bereits im Ausführungsreglement der UVPV verankert; im Kanton Waadt wird sie auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Das Dokument "Wirkungsbeurteilung Umwelt für Pläne und Programme" (BAFU 2018) dient als Informationsgrundlage für Amtsstellen, Fachbüros und die interessierte Öffentlichkeit.

Klima

Um die Klimaschutzziele der Schweiz (Netto-Null bis 2050) zu erreichen, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren rasch zu sinken. Zu diesem Zweck sollte das Thema Klima logischerweise nicht nur in den ersten Phasen der Projektplanung (z. B. strategische Planung, Vorstudien), sondern auch im Rahmen von Bauprojekten berücksichtigt werden, insbesondere bei Projekten, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden.


Derzeit werden die Klimaauswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage, insbesondere die von ihr verursachten Treibhausgasemissionen, in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Regel nicht dargelegt.


Basierend auf dem Bericht «Klimatische Auswirkungen bei der UVP berücksichtigen» (Postulat 20.3001 der UREK-N vom 14. Januar 2020) hat das BAFU eine Methode mit Checkliste entwickelt, um die freiwillige Berücksichtigung von Klimaauswirkungen in der UVP zu fördern. Diese Publikation soll insbesondere Bauherren und Antragsteller motivieren, sich freiwillig mit diesem Thema anzupacken, die Auswirkungen auf das Klima (insbesondere in der Bau- und Betriebsphase) zu prüfen, Optimierungspotenziale zu identifizieren und die Erkenntnisse in die Planung und Umsetzung der Projekte einfliessen zu lassen.