PAK-Belastung der Böden
Letzte Aktualisierung: 03.07.2026
Nach der Senkung des Sanierungswertes für mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastete Böden durch den Bundesrat werden ab Sommer 2026 in Chippis und im Quartier Sous-Géronde in Siders ergänzende Untersuchungen durchgeführt. Diese Seite informiert über den Stand der Arbeiten sowie über die wichtigsten Informationen für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Einwohnerinnen und Einwohner.
Die Böden in der Region Chippis und im Quartier Sous-Géronde in Siders weisen eine Belastung mit PAK auf. Diese ist auf atmosphärische Ablagerungen von Rauchgasen zurückzuführen, die zwischen den 1940er- und 1980er-Jahren bei der Aluminiumelektrolyse (Söderberg-Verfahren) in den ehemaligen Werken der Aluminium Industrie AG (AIAG) entstanden sind.
Nach der Übernahme von Alcan im Jahr 2007 hat Rio Tinto die Umweltverantwortung übernommen, die mit der Metallwerke Refonda AG (MWR) verbunden ist. Seither ist die MWR, eine Tochtergesellschaft von Rio Tinto Switzerland, für die Bewältigung der Umweltfragen im Zusammenhang mit der ehemaligen Aluminiumelektrolyseindustrie verantwortlich, deren Betrieb 1993 eingestellt wurde.
Belastungsperimeter
Die Rauchgase der ehemaligen AIAG-Anlage in Chippis wurden durch die Winde entlang des Rhonetals und in geringerem Ausmass entlang des Val d’Anniviers transportiert. Die höchsten PAK-Konzentrationen befinden sich in der Nähe des ehemaligen Werks und anschliessend im Zentrum des Dorfes Chippis.
Risiken
Die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit PAK im Boden stehen mit der wiederholten Aufnahme von belasteter Erde oder belastetem Staub in Verbindung. Eine solche Exposition kann insbesondere durch den Verzehr von ungenügend gewaschenem oder ungewaschenem Gemüse oder bei Kleinkindern auftreten, wenn diese nach dem Spielen auf unbefestigten Flächen regelmässig die Hände in den Mund nehmen.
Einige PAK gelten als krebserregend. Deshalb wenden die Behörden Vorsorgemassnahmen an und ordnen Sanierungen an, wenn die Konzentrationen die in der Bundesgesetzgebung festgelegten Schwellenwerte überschreiten.
Untersuchungen 2017 - 2018
Die in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführten Untersuchungen ermöglichten die Abgrenzung der Belastung. Gemäss den damals geltenden Konzentrationswerten wiesen lediglich drei Parzellen PAK-Gehalte von über 100 Milligramm PAK pro Kilogramm Boden (mg/kg) auf und mussten saniert werden. Zwei weitere Parzellen lagen nahe an diesem Grenzwert. Alle fünf Parzellen wurden von der MWR erfolgreich saniert.
Bei mehreren Dutzend weiteren Parzellen lagen die Konzentrationen zwischen 10 und 100 mg/kg. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung wurden deshalb Nutzungsempfehlungen erlassen. Diese gelten weiterhin:
- Kleinkinder sollten auf dicht begrünten Flächen spielen. Zur Verringerung des Risikos einer Erdaufnahme wird empfohlen, eine gute Vegetationsdecke (z. B. Rasen) anzulegen bzw. zu erhalten und darauf zu achten, dass Kinder sich nach dem Spielen im Garten die Hände waschen. Befestigte Flächen sowie Sandkästen stellen kein Problem dar.
- Gemüse aus dem Garten gründlich waschen oder schälen.
- Den Boden mit Mulch bedecken. Dadurch wird der Kontakt zwischen Boden und Pflanzen sowie die Staubbildung reduziert.
Neuer Sanierungswert
Ende 2025 hat der Bundesrat den gesetzlichen Sanierungswert für mit PAK belastete Böden in Wohngebieten (Privatgärten, Familiengärten, Spielplätze und andere Orte, an denen Kinder regelmässig spielen) von 100 auf 10 mg/kg gesenkt. Diese Änderung der Bundesverordnung beruht auf einer Neubewertung der gesundheitlichen Risiken von PAK und ermöglicht künftig die Sanierung einer grösseren Anzahl von Parzellen.
Diese regulatorische Änderung führt dazu, dass die betroffenen Böden saniert werden müssen. Nach Abschluss der Sanierungen können sämtliche Nutzungsempfehlungen aufgehoben werden.
Laufende Arbeiten
Nach der Senkung des Grenzwertes müssen ergänzende Untersuchungen durchgeführt werden, um festzustellen, welche Parzellen saniert werden müssen. Die Untersuchungen erfolgen mittels Bodenaufschlüssen mit einem Handbohrer. Diese Probenahmemethode ist nur geringfügig invasiv und hinterlässt praktisch keine Spuren im Gelände. Deshalb sind derzeit keine Einschränkungen bei der Nutzung Ihres Gartens zu erwarten.
Die Untersuchungen werden nach Zonen bzw. Quartieren durchgeführt. Auf jeder Parzelle werden mehrere Einzelproben entnommen und zu einer repräsentativen Mischprobe zusammengeführt. In der Regel wird pro Fläche von 200 bis 500 m² eine repräsentative Probe erstellt. Die Proben werden anschliessend in einem Labor analysiert.
Untersuchungsperimeter
Zur Festlegung des Untersuchungsperimeters wurden die Ergebnisse der früheren Probenahmekampagnen als Referenz verwendet. Die ausgewählten Bereiche entsprechen den Zonen, in denen die gemessenen PAK-Gehalte den neuen Sanierungswert von 10 mg/kg erreichen oder überschreiten könnten. Da die wichtigsten Risiken mit der Nutzung von Privatgärten, Familiengärten und Kinderspielplätzen verbunden sind, wurde der Untersuchungsperimeter auf Wohngebiete und die betroffenen öffentlichen Anlagen beschränkt.
Die Probenahmekampagne wird zwischen Mitte Juli und Mitte September 2026 gemäss folgendem Zeitplan durchgeführt.
Wie geht es weiter?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der von den Probenahmen betroffenen Parzellen wurden im Vorfeld informiert. Nach Abschluss der Probenahmekampagnen werden ihnen die Untersuchungsergebnisse schriftlich mitgeteilt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Parzellen, die saniert werden müssen, werden gegebenenfalls zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dort werden die technischen Einzelheiten der Arbeiten, der Zeitplan sowie die vorgesehenen Massnahmen zur Wiederherstellung der bestehenden Anlagen vorgestellt.
Die Sanierungsarbeiten werden in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern geplant, um die mit den Eingriffen verbundenen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Untersuchungen sowie allfällige Sanierungsarbeiten werden gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen von der MWR finanziert. Den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern entstehen keine Kosten für die Untersuchungs- und Sanierungsarbeiten.
Kontakt und Informationen
Auf dieser Seite steht ein Bereich mit häufig gestellten Fragen zur Verfügung.
Für alle anderen Fragen, insbesondere allgemeiner oder regulatorischer Natur, stehen Ihnen die zuständigen Behörden gerne zur Verfügung.
Kontact
Marion COCHAND
Route de la Piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten
Kontact
Stéphanie JUESTRICH
Route de la Piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kosten der Untersuchungen gehen nicht zulasten der Eigentümerinnen und Eigentümer. Allfällige Sanierungsarbeiten werden von der MWR finanziert.
- Die Bodenuntersuchungen sind nur geringfügig invasiv.
- Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält die Ergebnisse für die eigene Parzelle.
- Die Nutzungsempfehlungen können nach erfolgter Sanierung aufgehoben werden.
