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Heizungsanlagen können mit unterschiedlichen Brennstoffen betrieben werden. Unabhängig davon, ob Gas, Heizöl oder Holz eingesetzt wird, entstehen dabei Luftschadstoffe, deren Emissionen kontrolliert und überwacht werden müssen.

Um diese Emissionen zu begrenzen, werden Heizungsanlagen regelmässigen amtlichen Kontrollen unterzogen. Je nach Feuerungswärmeleistung werden diese entweder von spezialisierten Unternehmen oder von der Dienststelle für Umwelt (DUW) durchgeführt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu diesen Kontrollen, Empfehlungen für umweltfreundliches Heizen mit Holz sowie spezifische Informationen für Fachpersonen.

Kontrollen

Bei der Verbrennung von Gas, Heizöl oder Holz werden Luftschadstoffe freigesetzt. Feuerungsanlagen, die mit diesen Brennstoffen betrieben werden, unterliegen daher regelmässigen amtlichen Kontrollen. Die Emissionsbegrenzungen sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) festgelegt.

Grosse Heizungen mit einer Leistung von mehr als 1 [MW] und holzbefeuerte Heizungen mit einer Leistung von mehr als 70 [kW] werden von der Dienststelle für Umwelt (DUW) kontrolliert.

Andere Heizungen mit geringerer Leistung werden von einem spezialisierten Unternehmen oder einem vom Kanton anerkannten Kaminfeger kontrolliert:

  • alle 2 Jahre, wenn es sich um Heizungen handelt, die mit Heizöl betrieben werden, oder um Holzeizungen, die mit Restholz aus Schreinereien und Sägereien betrieben werden, und
  • alle 4 Jahre, wenn es sich um eine Heizung handelt, die mit Gas oder mit im Wesentlichen naturbelassenem Holz betrieben wird.

Holzheizungen

Holzheizungen müssen alle vier Jahre kontrolliert werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für Heizungen, die mit Restholz aus Schreinereien und Sägereien betrieben werden. Diese müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden.

Kontrolliert werden der Zustand der Anlage, das Vorhandensein und das Fassungsvermögen des Wärmespeichers - ausser bei kleinen Holzpelletheizungen bis 70 kW -, die Verbrennungsrückstände und die Schadstoffemissionen (darunter Kohlenmonoxid [CO]). Wenn die Kontrolle ergibt, dass die Anlage nicht vorschriftskonform ist, wird eine Frist von 30 Tagen angesetzt, um sie in Ordnung zu bringen. Für den Fall, dass diese Massnahme nicht ausreicht, wird eine Sanierung verfügt.

  • Um mehr über die Feuerungskontrollen von Holzzentralheizungen mit einer Heizleistung von bis zu 70 kW zu erfahren, brauchen Sie nur diesen Flyer herunterzuladen.
  • Um bewährte Praktiken kennenzulernen, um die Luftverschmutzung zu begrenzen, die Lebensdauer Ihrer Holzheizung zu verlängern und Geld zu sparen, besuchen Sie diese Seite.

Partikelfilter für Holzheizungen

Filter, die zum Beispiel auf dem elektrostatischen Prinzip beruhen, können der Holzheizung hinzugefügt werden. Ihre Hauptwirkung besteht darin, den Ausstoss von Partikeln zu verringern. Ein Formular, um eine kantonale Subvention für einen Partikelfilter für Holzheizungen zu beantragen, finden Sie hier. Es gilt nur für grosse, nicht konforme Holzheizungen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW. Das Merkblatt erläutert detailliert, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Bedingungen gelten.

Mehr zu den Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren: "Feinstaubbelastung: Sauber feuern mit Holz will gelernt sein" (BAFU).

Terrassenheizungen

Terrassenheizungen gibt es in vielen verschiedenen Formen auf dem Markt. Dementsprechend findet man verschiedene Arten von Brennstoffen wie Feststoffe (Holzpellets usw.), Gas (Propan usw.), Flüssigkeiten (Ethanol, Öle usw.) oder auch elektrische Anlagen.

Nicht alle diese Heizungen sind jedoch im Sinne von Art. 24 der Verordnung über die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) zulässig. Die Gebrauchsanweisungen für einen sicheren, gesundheits- und umweltschonenden Gebrauch von Terrassenheizungen müssen beachtet werden.

Weitere Informationen können Sie den auf dieser Seite verfügbaren Dokumenten entnehmen.

Kontrollen tragen dazu bei, Energie zu sparen, eine gute Luftqualität zu gewährleisten und unser Wohlbefinden zu fördern.

Die Kontrollen werden von Fachpersonen privater Unternehmen oder von durch den Kanton zugelassenen Kaminfegern durchgeführt. Der Eigentümer oder die bezeichnete verantwortliche Person einer Feuerungsanlage muss sicherstellen, dass die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Der Kanton Wallis empfiehlt, Heizungsanlagen regelmässig durch Fachunternehmen warten zu lassen und dafür einen jährlichen Wartungsvertrag abzuschliessen. Werden Abweichungen von den Anforderungen der LRV festgestellt, sorgt der Eigentümer bzw. die verantwortliche Person dafür, dass die erforderlichen Korrekturmassnahmen umgesetzt werden.

Der Kanton führt eine aktuelle Liste der amtlichen Feuerungskontrolleure für Gas- und Ölfeuerungsanlagen.

Gemäss Art. 19 Abs. 2 und 22 Abs. 1 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) hat der Inhaber oder die Inhaberin einer Lageranlage für gewässergefährdende Flüssigkeiten dafür zu sorgen, dass seine Anlagen und Geräte periodisch kontrolliert und jederzeit ordnungsgemäss betrieben und unterhalten werden. Arbeiten an Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten dürfen nur durch bewilligte Fachfirmen ausgeführt werden (Art. 22 Abs. 3  GSchG). Diese müssen der Dienststelle für Umwelt an Hand der entsprechenden Kontrollrapporte oder Prüfbescheinigungen innert 15 Tagen gemeldet werden.
Hinweis für Besitzer einer erdverlegten Tankanlage: Über die oben genannte Revision hinaus müssen Sie das oder die Leckanzeigesysteme alle zwei Jahre ebenfalls von einem anerkannten Unternehmen überprüfen lassen.
Zur Erinnerung: Ab dem 1. Juni 2023 dürfen Heizöltanks nur noch Öko-Heizöl enthalten (LRV Abschnitt 4, Übergangsbestimmung vom 11. April 2018).

Vignettenpflicht im Wallis

Zusätzlich und gemäss dem kantonalen Gewässerschutzgesetz sind alle Besitzer und Besitzerinnen verpflichtet, seit dem 1. Januar 2025, eine Vignette an jedem Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Litern anbringen zu lassen. Diese Vignette mit einer Gültigkeit von 10 Jahren, dient zur Identifizierung aller Lageranlagen für gewässergefährdende Flüssigkeiten und bescheinigt dessen Konformität.
Tanks ab 451 Liter dürfen von den Lieferanten nur befüllt werden, wenn sie mit der kantonalen Vignette versehen sind. Diese wird von Tankrevisionsfirmen angebracht. Nur anerkannte Tankrevisoren sind berechtigt, die Vignette nach einer eingehenden Kontrolle anzubringen.
Es wird ebenfalls ausdrücklich empfohlen, den Tank auch dann reinigen zu lassen, wenn man bereits auf "Öko"-Heizölqualität umgestellt hat. Dadurch wird eine Verschmutzung der Brenner vermieden und die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt. Der Tankrevisor kann dies zum Zeitpunkt der Kontrolle erledigen.

Was kann ich tun, wenn meine Anlage nicht mehr benutzt wird?

Für den Fall, dass eine Anlage nicht mehr benutzt wird, muss sie zwingend von einem anerkannten Revisionsunternehmen ausser Betrieb genommen werden. Dieses wird der DUW einen Bericht zukommen lassen, um die Verfolgung dieser Anlage im kantonalen Kataster zu deaktivieren. Diese Vorschrift gilt auch für Tanks, die bewegt, verkauft oder abtransportiert werden.

Für weitere Angaben laden Sie den Flyer herunter oder wenden Sie sich an Ihrem Tankrevisor.

Fachpersonen

Die erläuternden Informationen zur Vignettenpflicht in Bezug auf die Verbrennungskontrollen von gas- oder heizölbetriebenen Anlagen sind in dieser Richtlinie aufgeführt.

Um einen Antrag auf persönliche Ernennung zum amtlichen Kontrolleur, Sachverständigen oder fachkundigen Dritten zu stellen, muss das unter der Rubrik "Für Fachleute" verfügbare Formular ausgefüllt und an die Kontaktadresse des Feuerungsinspektors bei der DUW gesendet werden. Wir bitten Sie die Bescheinigungen über die Ausbildung und das Messgerät beizufügen.

Für die Eintragung der Ergebnisse von Verbrennungskontrollen bei gas- oder heizölbetriebenen Anlagen stehen Formulare zur Verfügung. Das erste betrifft die Informationen und Messwerte für neue Anlagen und solche, die aufgrund einer Nichtkonformität mit der LRV saniert werden. Der zweite dient dazu, die Ergebnisse über die periodischen amtlichen Kontrollen, die Gutachten und die Kontrollen nach der Einstellung festzuhalten. Er enthält eine Tabelle, die die aktuellen Emissionsgrenzwerte zeigt, die von den Anlagen eingehalten werden müssen.

Mit Holz richtig heizen

Erläuterungen zur obligatorischen Vignette für die Verbrennungskontrollen von mit Gas oder Heizöl betriebenen Anlagen sind in dieser Richtlinie enthalten.

Um einen Antrag auf persönliche Ernennung als offizieller Prüfer, Sachverständiger oder spezialisierter Dritter zu stellen, muss das unter der Rubrik «Für Fachleute» verfügbare Formular ausgefüllt und an die Kontaktadresse des Verbrennungsinspektors beim SEN gesendet werden. Bitte achten Sie darauf, die Ausbildungsnachweise und die Bescheinigung für das Messgerät beizulegen.

Es stehen Formulare zur Verfügung, um die Ergebnisse der Verbrennungskontrollen an mit Gas oder Heizöl betriebenen Anlagen zu erfassen. Das erste Formular betrifft die Angaben und Messwerte für neue Anlagen sowie für solche, die aufgrund einer Nichteinhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) saniert wurden. Das zweite dient zur Erfassung der Ergebnisse von periodischen amtlichen Kontrollen, Gutachten und Kontrollen nach der Einstellung. Es enthält eine Tabelle mit den aktuellen Emissionsgrenzwerten, die von den Anlagen eingehalten werden müssen.

Optimieren Sie den Betrieb Ihrer Anlage

Die richtige Einstellung Ihrer Heizung optimiert den Brennstoffverbrauch und reduziert die Anzahl der Starts und Stopps. Auch Wärmespeicher dienen dieser Reduzierung. Kaminfeger, Feuerungskontrolleure und Heizungsbauer geben Tipps, wie Sie Ihre Holzheizung optimal betreiben können. Zögern Sie nicht, sie danach zu fragen!
Ausserdem ist es wichtig, die Wohnung nicht zu überheizen und eine gute Gebäudeisolierung zu haben. Unter bestimmten Bedingungen werden Energiediagnosen und Gebäudeisolierungen durch kantonale Subventionen unterstützt.

Wartung Ihrer Holzheizung

Die regelmässige Wartung Ihrer Anlage durch einen auf Holzheizungen spezialisierten Betrieb ist entscheidend, um die Luftverschmutzung zu bekämpfen und einen optimalen Wirkungsgrad zu gewährleisten. Ausserdem wird die Reinigung des Kamins durch den Kaminfeger gewährleistet.
Da jede Verbesserung der Luftqualität der Gesundheit der Bevölkerung zugutekommt, hat der Bundesrat 2018 beschlossen, eine obligatorische periodische Kontrolle der Luftschadstoffemissionen für alle holzbefeuerten Zentralheizungen mit einer Heizleistung von bis zu 70 kW einzuführen. Durch diese Massnahme wurden alle Verbrennungsheizsysteme gleichgestellt, da diese Kontrolle bereits für mit Gas, Öl und Holz befeuerte Anlagen mit einer Leistung von mehr als 70 kW verpflichtend war.

Weitere Informationen über die Kontrolle von Holzheizungen finden Sie auf dieser Seite.

Achten Sie auf die Qualität des Brennstoffs

Die Qualität des verwendeten Brennstoffs spielt eine wesentliche Rolle bei der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte. Zugelassenes Brennholz ist naturbelassenes und stückiges Holz, Rinde, Scheitholz, durch mechanische Bearbeitung gewonnene Massivholzabschnitte, Pellets, Granulate, Hackschnitzel oder Späne. Die richtige Lagerung an einem gut belüfteten und vor Regen geschützten Ort ist entscheidend, um eine geringe Restfeuchte des Brennholzes zu gewährleisten.

Wichtig: Es ist verboten, Altholz aus dem Abriss von Gebäuden, Bauabfälle, alte Möbel, Verpackungen und alle Arten von Abfällen zu verbrennen.

Der Verein Holzenergie Schweiz bietet in der folgenden Publikation einen Überblick über die erlaubten und geeigneten Brennstoffe für die verschiedenen Anlagentypen: Holzfeuerungen richtig betreiben.

Ebenfalls zu konsultieren: Keine Abfälle in den Ofen.

Beim Anzünden: Den richtigen Start!

Individuelle Raumheizungen erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Hinblick auf einen möglichst emissionsarmen Betrieb und eine optimale Nutzung der im Holz enthaltenen Energie. Das Feuer muss unbedingt richtig angezündet werden, da dieser Schritt den meisten Feinstaub erzeugt. In den meisten Fällen ist das Anzünden von oben der Prozess mit den geringsten Emissionen.

Holzenergie Schweiz bietet ein Video und illustrierte Hilfen, die erklären, wie man ein Feuer richtig anzündet: Richtig anfeuern. Wie auch die Website Point of fire.

Das BAFU hat auf seiner Website ein umfassendes Dossier "Heizen mit Holz, aber richtig" gewidmet. Dort finden Sie auch wertvolle Informationen zur optimalen Nutzung Ihrer Holzheizung.