Untersuchungen
1. Wie viele Parzellen wurden 2017–2018 untersucht? Und wie viele wurden bereits saniert?
140 Parzellen wurden untersucht, fünf davon wurden saniert.
2. Welche Parzellen müssen untersucht werden?
Zur Festlegung des Perimeters für die ergänzenden Untersuchungen dienen die Ergebnisse der früheren Probenahmen als Referenz. Da die Hauptrisiken insbesondere Familiengärten und Kinderspielplätze betreffen, wurde der Untersuchungsperimeter auf Wohngebiete und öffentliche Anlagen beschränkt.
Der Untersuchungsperimeter wurde von der MWR vorgeschlagen und anschliessend von der Dienststelle für Umwelt (DUW) geprüft und genehmigt.
3. Welche Bodenschicht ist betroffen?
Betroffen ist die oberste Bodenschicht (Oberboden) in einer Tiefe von einigen Dezimetern. Da die Belastung auf atmosphärische Ablagerungen zurückzuführen ist, sollte die darunterliegende Bodenschicht nicht kontaminiert sein.
4. Sind diese Untersuchungen invasiv? Hinterlassen sie Spuren?
Diese Untersuchungen verursachen keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Bodens. In den betroffenen Bereichen können vorübergehend kleine Löcher sichtbar sein.
Die Proben werden mit einem Handbohrer (Durchmesser 3 cm) entnommen, in der Regel in einer Tiefe von 0 bis 20 cm. Pro Fläche von etwa 200 bis 500 m² werden – je nach Grösse der Parzelle – zwischen 16 und 25 Bohrungen durchgeführt.
Die einzelnen Proben werden anschliessend zu einer repräsentativen Mischprobe für die gesamte untersuchte Fläche zusammengeführt.
5. Was geschieht mit Parzellen, deren PAK-Gehalt zwischen 0 und 10 Milligramm pro Kilogramm liegt?
Für diese Parzellen sind keine Sanierungsmassnahmen erforderlich. Böden mit niedrigen PAK-Gehalten (bis 10 mg/kg) können ohne Einschränkungen genutzt werden.
Es besteht kein Risiko für die menschliche Gesundheit und folglich auch keine Einschränkung hinsichtlich der Bodennutzung.
6. Wie können Bodenproben für eine gesamte Fläche repräsentativ sein?
Die Probenahme erfolgt gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
Pro Fläche von etwa 200 bis 500 m² werden zwischen 16 und 25 Bohrungen mit einem Handbohrer (Durchmesser 3 cm) vorgenommen, in der Regel in einer Tiefe von 0 bis 20 cm. Die entnommenen Einzelproben werden anschliessend gemischt, um eine repräsentative Mischprobe für die gesamte Fläche zu erhalten.
7. Wie lange dauert die Bodenprobenahme?
Die Probenahme dauert je nach Grösse der zu untersuchenden Fläche zwischen einigen Stunden und einem halben Tag.
Anschliessend werden die Proben zur Analyse an ein Labor geschickt. Bis die Resultate vorliegen, können mehrere Wochen vergehen.
Die zu untersuchenden Parzellen werden in Teilbereiche bzw. Quartiere unterteilt. Die Untersuchungen erfolgen zonenweise und dauern in der Regel zwei bis drei Tage pro Teilbereich.
8. Ich habe ein Schreiben der Dienststelle für Umwelt erhalten. Während des angekündigten Zeitraums wurden auf meiner Parzelle jedoch keine Bodenproben entnommen. Wurde meine Parzelle vergessen?
Unser Schreiben wurde an sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb des Untersuchungsperimeters verschickt, um sie über die Probenahmekampagne und die laufenden Arbeiten zu informieren. Bevor neue Bodenproben entnommen werden, werden die Ergebnisse der bereits in den Jahren 2017–2018 durchgeführten Analysen parzellenweise geprüft. Wenn diese bereits ausreichen, um die Situation einer Parzelle im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zu beurteilen, sind keine weiteren Probenahmen erforderlich. Dieses Vorgehen ermöglicht es, unnötige Eingriffe in Gärten zu vermeiden. Zudem erfordern gewisse Parzellen innerhalb des Untersuchungsperimeters keine weiteren Untersuchungen, insbesondere wenn sie keiner empfindlichen Nutzung durch Kleinkinder dienen (Privatgärten, Familiengärten oder Spielplätze) oder ausserhalb der Bauzone liegen. In jedem Fall erhalten die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer ein Schreiben, sobald sämtliche Daten ausgewertet und konsolidiert worden sind. Darin werden sie über die Situation ihrer Parzelle informiert.
Sanierung
8. Welche Parzellen müssen durch die MWR saniert werden?
Parzellen, die mit den früheren Tätigkeiten der Aluminiumindustrie in Zusammenhang stehen und deren PAK-Gehalt im Oberboden den neuen Sanierungswert von 10 mg/kg überschreitet, müssen durch den Ersatz des belasteten Oberbodens saniert werden.
9. Sind bereits alle sanierungsbedürftigen Parzellen identifiziert worden?
Nein. Aus diesem Grund wird eine neue Probenahmekampagne durchgeführt.
Eine umfassende Untersuchungs- und Sanierungsstrategie wird durch spezialisierte Fachunternehmen umgesetzt, die von der MWR beauftragt wurden.
10. Warum werden nicht alle mit PAK belasteten Parzellen saniert, auch jene mit Gehalten zwischen 0 und 10 mg/kg?
Die Sanierung von Böden mit einem PAK-Gehalt von mehr als 10 mg/kg ist eine gesetzliche Verpflichtung gemäss der Verordnung über die Sanierung belasteter Standorte (Altlasten-Verordnung, AltlV).
Sie dient dem Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kleinkindern, vor Risiken durch direkten Kontakt mit belastetem Boden oder durch dessen Aufnahme.
Unterhalb dieses Schwellenwerts wird eine solche Exposition nicht mehr als massgeblicher Risikofaktor betrachtet.
11. Wie läuft eine Sanierung ab?
Der belastete Boden wird abgetragen und durch sauberen Boden ersetzt.
12. Werden die Sanierungsarbeiten vorübergehende Nutzungseinschränkungen der Gärten oder sogar eine Räumung erfordern?
Ja. Während der Arbeiten sind gewisse Einschränkungen notwendig, bis der belastete Boden ersetzt wurde. Allfällige Zugangsbeschränkungen zu den Gärten werden jedoch auf das notwendige Minimum beschränkt.
13. Was geschieht, wenn ich auf meiner Parzelle ein laufendes Bauvorhaben habe?
Die Situation wird von der MWR und der Dienststelle für Umwelt (DUW) im Einzelfall beurteilt.
14. Wann wird meine Parzelle saniert?
Der Zeitplan kann erst genauer festgelegt werden, nachdem die Untersuchungen abgeschlossen, sämtliche sanierungsbedürftigen Parzellen identifiziert und das Sanierungsprojekt von der Dienststelle für Umwelt (DUW) genehmigt worden ist.
Rechtliche und gesundheitliche Aspekte
15. Warum hat der Bundesrat den PAK-Grenzwert von 100 auf 10 mg/kg gesenkt und damit die Sanierung von Böden in Wohngebieten (Privatgärten, Familiengärten, Spielplätze und andere Orte, an denen Kinder regelmässig spielen) erforderlich gemacht?
Der neue Grenzwert basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und entspricht weitgehend den in anderen europäischen Ländern angewandten Werten.
Er stützt sich auf die toxikologischen Eigenschaften der PAK und liegt im Bereich der Konzentrationen, die natürlicherweise in Schweizer Böden vorkommen.
Die Senkung des Grenzwerts war seit mehreren Jahren bekannt und wurde bereits 2017 angekündigt.
Dank des neuen Grenzwerts können sämtliche Nutzungseinschränkungen nach erfolgter Sanierung aufgehoben werden.
16. Müssen sanierungsbedürftige Parzellen im Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden?
Parzellen mit PAK-Gehalten von mehr als 10 mg/kg werden saniert. Deshalb werden diese Parzellen nicht im Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
17. Wer trägt die Kosten der Sanierung?
Gemäss der geltenden Gesetzgebung ist die MWR verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungs- und Sanierungsmassnahmen umzusetzen und zu finanzieren.
18. Wie werden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Öffentlichkeit über die Untersuchungsergebnisse und die Sanierungsentscheide informiert?
Die Ergebnisse werden den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern schriftlich mitgeteilt.
Über die weiteren Kommunikationsmassnahmen wird nach Abschluss der Probenahmekampagne entschieden.
Grundsätzlich verfolgen die Behörden und die MWR eine offene und transparente Informationspolitik.
