Klima

Um die Klimaschutzziele der Schweiz (Netto-Null bis 2050) zu erreichen, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren rasch zu sinken. Zu diesem Zweck sollte das Thema Klima logischerweise nicht nur in den ersten Phasen der Projektplanung (z. B. strategische Planung, Vorstudien), sondern auch im Rahmen von Bauprojekten berücksichtigt werden, insbesondere bei Projekten, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden.


Derzeit werden die Klimaauswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage, insbesondere die von ihr verursachten Treibhausgasemissionen, in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Regel nicht dargelegt.


Als Antwort auf das am 14. Januar 2020 von der UREK-N eingereichte Postulat 20.3001 hat das BAFU den Bericht « Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht » veröffentlicht und eine Methode mit Checkliste entwickelt, um die freiwillige Berücksichtigung von Klimaauswirkungen im UVB zu fördern. Diese Publikation soll insbesondere Bauherren und Antragsteller motivieren, sich freiwillig mit diesem Thema anzupacken, die Auswirkungen auf das Klima (insbesondere in der Bau- und Betriebsphase) zu prüfen, Optimierungspotenziale zu identifizieren und die Erkenntnisse in die Planung und Umsetzung der Projekte einfliessen zu lassen.


Gemäss der Strategie zum Umgang mit Klimarisiken im Wallis (Januar 2026) müssen kantonale Projekte, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, die klimabezogenen Aspekte gemäss der Methode und der Checkliste « Berücksichtigung des Klimas im Umweltverträglichkeitsbericht » des BAFU (2025) berücksichtigen. Siehe dazu auch die Website Agenda 2030.