Individuelle Abwasserentsorgung ausserhalb der Bauzone im Wallis
Im Wallis müssen Bauten ausserhalb der Bauzone - wie Maiensässe, Alphütten oder andere Einzelbauten - über ein Abwassersystem verfügen, das den aktuellen gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht. Ziel ist es, eine angemessene Behandlung des Abwassers zu gewährleisten, um die Qualität der Böden, des Grundwassers und der Gewässer zu erhalten.
Gemäss Artikel 26 des Kantonales Gewässerschutzgesetz (kGSchG)
sind "die Gemeinden für die Behandlung des verschmutzten Abwassers, das auf ihrem Gebiet anfällt, verantwortlich". Allerdings ist beim Umbau eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone der Kanton für die Baubewilligung zuständig. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die vorgeschlagene Lösung die geltenden Normen für die individuelle Abwasserentsorgung erfüllt.
Herkömmliche Klärgruben entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und gelten als nicht konform. Seit Erscheinen des VSA-Leitfadens "Abwasser in öffentlichen Raum" (2017) ist die Einrichtung einer dezentralen Abwasseranlage oder "Mini-ARA" (zertifizierte individuelle Kläranlage) für jeden Neubau oder bei der Instandsetzung einer bestehenden Anlage erforderlich.
Vorrang hat jedoch weiterhin der Anschluss von Einzelbauten an das kommunale Abwassersystem, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach heutiger Rechtsprechung werden Kosten von bis zu 8.400 CHF pro Einwohnergleichwert (EW) für einen solchen Anschluss als zumutbar angesehen. Oberhalb dieser Schwelle wird die Einrichtung einer Mini-ARA als Alternative toleriert, unter dem Vorbehalt einer vorliegenden Bewilligung.