Naturgefahren Beobachtungsdienste

Der Kanton sorgt dafür, dass regionale Naturgefahren-Beobachter ausgebildet werden. Ihre Aufgabe ist, die Entscheidungsträger (Gemeindebehörden, Strassenmeister) in Gefahrensituationen zu beraten. Sie verfügen dazu über diverse Informationsquellen, insbesondere über Daten, die ihnen das automatische Wetterstationsnetz (IMIS) sowie die Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) liefern.

Die Anordnung zur Schliessung/Wiedereröffnung einer Kantonsstrasse liegt in der Kompetenz des Kreis-Strassenmeisters. Über die Evakuierung eines Wohngebiets entscheiden die kommunalen Behörden.

Derzeit gibt es im Kanton 27 Beobachtungsdienste; Sie decken sämtliche Gemeinden ab, die von Lawinengefahren bedroht sind. Die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes auf Bodeninstabilitäten und Fliessgewässern ist im Gange.