Unterstützung und Koordination von sozialen Einrichtungen und Selbsthilfeorganisationen

Die Koordinationsstelle regelt innerhalb des Kantons die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich Behinderung und ist verantwortlich für die Erteilung von Betriebsbewilligungen. Im Rahmen der Ausrichtungen der kantonalen Politik zugunsten von Menschen mit einer Behinderung erarbeitet sie die notwendigen Massnahmen und Projekte.

Sie ist verantwortlich für die Bereitstellung eines Leistungsangebots zur bedarfsgerechten Beherbergung und Beschäftigung. Sie stellt die Finanzierung der Bau- und Betriebskosten der spezialisierten Institutionen sicher.

Sie übernimmt die Kontrolle der Institutionen und wacht über die Qualität der angebotenen Leistungen.

Finanzhilfen

Organisationen, welche die soziale, berufliche und kulturelle Integration von behinderten Menschen fördern, können Finanzhilfen beantragen.

Subventionen (Abgeltungen)

Die spezialisierten Institutionen können auf der Grundlage des kantonalen Gesetzes über die Eingliederung behinderter Menschen eine Subvention beantragen. Die Modalitäten für die Subventionierung werden im Rahmen eines Leistungsauftrags zwischen dem Departement und der Institution festgelegt. Die Regeln für die Erstellung von Leistungsaufträgen und die Berechnung der Subvention sind in den kantonalen Richtlinien festgelegt.

Entsprechend dem Gesetz über die Harmonisierung der Finanzierung der Sozialsysteme sowie der Systeme für die soziale und berufliche Eingliederung tragen die Gemeinden 30% der Subventionen für die Betriebskosten der Institutionen.

Die Institutionen können ausserdem gemäss dem Reglement betreffend die Gewährung von Investitionsbeiträgen Subventionen für den Bau und die Renovierung ihrer Infrastrukturen beantragen.