Nachteilsausgleich: Berücksichtigung verschiedener Störungen und Behinderungen (Dysfunktionen, ADHS...)

Sofern die Diagnose von einer vom Departement für Bildung anerkannten Fachstelle gestellt wird, können Schüler und Studierende, die an schweren Störungen oder verschiedenen Behinderungen (Dyslexie, Dysorthographie, Dyskalkulie, Dyspraxie, problematische Hochbegabung...) leiden, von besonderen Bedingungen für ihren Unterricht und die Durchführung der Prüfungen profitieren.

Die Weisungen des Vorstehers des DVB beschreiben die möglichen Anpassungen.

Solche Anpassungen sind auch auf Sekundarstufe II möglich.

Die gesetzliche Vertretung kann für Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule der obligatorischen Schulzeit einen Antrag auf Hilfstechnologie (HT) stellen. Dieser wird per Mail an SE-demandeTA@admin.vs.ch gerichtet.

Verfahren mit einer Liste der zu übermittelnden Dokumente. 

Der Antrag muss zwingend mit folgenden Dokumenten eingereicht werden:

  • Formular HT1a
  • Formular HT1b
  • Diagnosebericht/-bescheinigung
  • Bescheinigung der Schule über die Genehmigung von Hilfsmitteln einschliesslich der aktuell umgesetzten Nachteilsausgleichsmassnahmen
  • IT-Kostenvoranschlag von einem zugelassenen IT-Anbieter.

Alle Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, können einen Leistungsauftrag beantragen, indem sie eine E-Mail an se-demandeTA@admin.vs.ch schicken.