Stipendien und Ausbildungsdarlehen
NEWS
NEWS – Virtueller Schalter
Der virtuelle Schalter für Stipendien und Ausbildungsdarlehen steht Ihnen zur Verfügung, indem Sie auf folgenden Link klicken: eBourse
NEWS – Gesuch um Stipendien und Ausbildungsdarlehen
-
Die Gesuche um Stipendien und Ausbildungsdarlehen für das Jahr 2018/2019 können online am virtuellen Schalter gestellt werden oder mittels offiziellem Formular 2018/2019.
-
Den Schülern, Studenten und Lernenden steht ebenfalls eine Informationsbroschüre zur Verfügung, in der die festgesetzten Fristen und Bedingungen für den Erhalt von Ausbildungsbeiträgen des Staats beschrieben sind.
Virtueller Schalter
Der virtuelle Schalter für Stipendien und Ausbildungsdarlehen steht Ihnen zur Verfügung, indem Sie auf folgenden Link klicken: eBourse
Der virtuelle Schalter bietet folgende Dienste an:
- Gesuch um finanzielle Unterstützung:
- Online-Übermittlung des Gesuchs (nur das Validierungsdokument mit den Unterschriften muss in Papierform per Post übermittelt werden)
- Abrufen des Gesuchsstatus
- Einfordern/Übermitteln von ergänzenden Informationen und Dokumenten
- Kommunizieren der Entscheide und Berechnungsdetails
- Verwaltung Ihrer Ausbildungsdarlehen:
- Situation des Kontostandes am heutigen Tag
- Situation Ihres Kontos (Annuitäten) am heutigen Tag
- Einsehen der Jahresrechnungen (Mahnung, Zahlungsaufforderung, Rückzahlungsplan)
- Einsehen einer Steuerbescheinigung
- Einsehen der Zinsrechnung
- Einsehen der Rechnung des Studienabschlusses
Anmeldung zum virtuellen Schalter (IAM-Konto)
Um zum virtuellen Schalter zu gelangen, müssen Sie über ein IAM-Konto verfügen (gesichertes Portal des Staats Wallis).
Die Eröffnung eines IAM-Kontos kann unter folgendem Link beantragt werden: https://www.vs.ch/web/iam/iam-faq
Wenn Sie auf Verbindungsprobleme stossen, bitten wir Sie, folgenden Link anzuklicken: IAM Help
!! Der Inhaber des IAM-Kontos muss die Person in Ausbildung sein (und nicht ein Familienmitglied)!!
Allgemeine Informationen
Ausbildungsbeitrag
Für einen Berg- und Randkanton wie das Wallis ist das Humankapital von zentraler Bedeutung, das unbedingt entwickelt werden muss. Vor diesem Hintergrund ist das Recht auf Bildung ein Grundrecht, das sich die Gesellschaft zu Nutzen machen muss, um einerseits die Chancengleichheit zu fördern und andererseits jedem Einzelnen zu ermöglichen, eine seinen Talenten entsprechende Ausbildung zu absolvieren.
Entsprechend wichtig ist es, dass der Staat all jene unterstützt, die aus finanziellen Gründen ihr Potenzial nicht ausschöpfen können.
Das Recht auf Ausbildungsbeiträge ist in der kantonalen Gesetzgebung verankert, womit jede und jeder, die/der die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf Unterstützung hat.
Grundsatz
Für die Finanzierung einer Ausbildung sind in erster Linie der Antragsteller und seine Eltern zuständig und erst an zweiter Stelle dann die anderen gesetzlich Verpflichteten. Falls die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Personen nicht ausreichen, gewährt also der Staat Beiträge.
Berechnung eines Stipendiums oder Ausbildungsdarlehens
Ob jemand beitragsberechtigt ist und wie hoch dieser Betrag ausfällt, lässt sich mit Hilfe folgender Elemente bestimmen:
- Kosten für Studium oder Lehre, bis zu den anerkannten Höchstkosten;
- eigene finanzielle Mittel des Antragstellers und allenfalls seiner Ehepartnerin;
- Einkommen und Vermögen der Eltern;
- Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder;
- Anzahl Kinder in postobligatorischer Ausbildung.
Arten von Ausbildungsbeiträgen
Ausbildungsbeiträge können in Form von Stipendien (nicht rückzahlbar) und/oder Ausbildungsdarlehen (nach Abschluss des Studiums rückzahlbar) gewährt werden.
Für Ausbildungen auf Sekundarstufe werden stets Stipendien gewährt.
Für Ausbildungen auf der tertiären Stufe werden die Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen gewährt.
Anspruchsberechtigte
Ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge können alle minder- oder volljährigen Personen einreichen, die ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Wallis haben und eine Ausbildung absolvieren, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt.
Stipendienrechtlicher Wohnsitz
Ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz befindet sich im Kanton Wallis, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der zivilrechtliche Wohnsitz Ihrer Eltern befindet sich im Kanton Wallis.
- Ihre Eltern wohnen im Kanton Wallis, Sie sind volljährig und hatten Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz nicht länger als zwei Jahre in einem anderen Kanton.
- Ihre Eltern wohnen im Ausland. Ihr Heimatort liegt aber im Kanton Wallis und Sie absolvieren Ihre Ausbildung in der Schweiz.
- Ihnen wurde ein Vormund zugeteilt und die zuletzt zuständige Vormundschaftsbehörde befindet sich im Kanton Wallis.
- Ihre Eltern wohnen nicht im Kanton Wallis, Sie haben aber nach Abschluss Ihrer Erstausbildung während mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Wallis gewohnt (ohne in Ausbildung zu sein). Dank einer Berufstätigkeit standen Sie während dieser Zeit finanziell auf eigenen Füssen.
Ausländerinnen und Ausländer müssen über einen Ausweis B oder C verfügen oder Flüchtlingsstatus haben (für Nicht-EU/EFTA-Angehörige gilt eine Wartefrist von 5 Jahren).
Anerkannte Schulen und Bildungseinrichtungen
Das Departement hat eine Liste mit Walliser Schulen und Bildungseinrichtungen erstellt, die anerkannt sind und so Anspruch auf ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen geben.
Ausserkantonale Schulen werden nur anerkannt, wenn sie Ausbildungen anbieten, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.
Anerkannte Ausbildungen
Für folgende Ausbildungen kann ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen gewährt werden:
- Vorbereitung auf eine Ausbildung, sofern diese nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgt;
- Besuch des Unterrichts der Sekundarstufe I in einer anderen Sprachregion oder einer Sport-Kunst-Ausbildung;
- Berufslehre;
- Mittelschule (Sekundarstufe II);
- tertiäre Ausbildung;
- Zweitausbildungen und Weiterbildungen;
- Zusatzausbildungen zur beruflichen Wiedereingliederung, Umschulung oder als Zugang zu einer höheren Stufe.
Einreichen der Gesuche
Die Gesuche für das Schuljahr 2018/2019 müssen mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formulars beim Departement für Volkswirtschaft und Bildung, Sektion Stipendien und Ausbildungsbeiträge, innerhalb der folgenden Fristen eingereicht werden:
- bis zum 30. November 2018 für das Herbstsemester oder für das ganze Schuljahr;
- bis zum 31. März 2019 für das Frühlingssemester.
Die Gesuche um Erneuerung eines Stipendiums/Ausbildungsdarlehens werden mit Hilfe eines Erneuerungsformulars gestellt, das automatisch alle Personen erhalten, die für das Schuljahr 2017/2018 eine Hilfe erhalten haben und sich noch nicht im letzten Ausbildungsjahr befanden.
Überweisung des Stipendiums oder Ausbildungsdarlehens
Ein Stipendium wird in zwei Tranchen überwiesen:
- Der 1. Teil des Betrags wird ausbezahlt, sobald die Bestätigung der Schule für das Herbstsemester eingegangen ist.
- Der 2. Teil wird nach Eingang der Bestätigung fürs Frühlingssemester überwiesen. Die Bestätigung ist nur gültig, wenn daraus hervorgeht, dass die Ausbildung regelmässig besucht wurde (Bestätigung datiert nach Beginn des 2. Semesters).
Ein Darlehen wird überwiesen, sobald der unterzeichnete Darlehensvertrag eingegangen ist.
Kontakt
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1950 Sitten
Telefon: 027 606 40 85
E-Mail: bourses-formations@admin.vs.ch
Öffnungszeiten Schalter und Hotline
Montag bis Freitag:
Vormittag: 8:30 – 11:30
Gesuch um ein Stipendium oder Ausbildungsdarlehen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Ausbildungsbeiträge- Gesetz über die Ausbildungsbeiträge
- Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)