Vorschriften bezüglich Tankanlagen
Gemäss Art. 19 Abs. 2 und 22 Abs. 1 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) hat der Inhaber oder die Inhaberin einer Lageranlage für gewässergefährdende Flüssigkeiten dafür zu sorgen, dass seine Anlagen und Geräte periodisch kontrolliert und jederzeit ordnungsgemäss betrieben und unterhalten werden. Arbeiten an Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten dürfen nur durch bewilligte Fachfirmen ausgeführt werden (Art. 22 Abs. 3 GSchG). Diese müssen der Dienststelle für Umwelt an Hand der entsprechenden Kontrollrapporte oder Prüfbescheinigungen innert 15 Tagen gemeldet werden.
Hinweis für Besitzer einer erdverlegten Tankanlage: Über die oben genannte Revision hinaus müssen Sie das oder die Leckanzeigesysteme alle zwei Jahre ebenfalls von einem anerkannten Unternehmen überprüfen lassen.
Zur Erinnerung: Ab dem 1. Juni 2023 dürfen Heizöltanks nur noch Öko-Heizöl enthalten (LRV Abschnitt 4, Übergangsbestimmung vom 11. April 2018).
Vignettenpflicht im Wallis

Zusätzlich und gemäss dem kantonalen Gewässerschutzgesetz sind alle Besitzer und Besitzerinnen verpflichtet, seit dem 1. Januar 2025, eine Vignette an jedem Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von mehr als 450 Litern anbringen zu lassen. Diese Vignette mit einer Gültigkeit von 10 Jahren, dient zur Identifizierung aller Lageranlagen für gewässergefährdende Flüssigkeiten und bescheinigt dessen Konformität.
Tanks ab 451 Liter dürfen von den Lieferanten nur befüllt werden, wenn sie mit der kantonalen Vignette versehen sind. Diese wird von Tankrevisionsfirmen angebracht. Nur anerkannte Tankrevisoren sind berechtigt, die Vignette nach einer eingehenden Kontrolle anzubringen.
Es wird ebenfalls ausdrücklich empfohlen, den Tank auch dann reinigen zu lassen, wenn man bereits auf "Öko"-Heizölqualität umgestellt hat. Dadurch wird eine Verschmutzung der Brenner vermieden und die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt. Der Tankrevisor kann dies zum Zeitpunkt der Kontrolle erledigen.
Was kann ich tun, wenn meine Anlage nicht mehr benutzt wird?
Für den Fall, dass eine Anlage nicht mehr benutzt wird, muss sie zwingend von einem anerkannten Revisionsunternehmen ausser Betrieb genommen werden. Dieses wird der DUW einen Bericht zukommen lassen, um die Verfolgung dieser Anlage im kantonalen Kataster zu deaktivieren. Diese Vorschrift gilt auch für Tanks, die bewegt, verkauft oder abtransportiert werden.
Für weitere Angaben laden Sie den Flyer herunter oder wenden Sie sich an Ihrem Tankrevisor.
Kontakt
Mathieu BAUD
Route de Chandoline 3
1950 Sitten