Entnahmen aus Oberflächengewässern

Ein zuverlässiges Inventar zugunsten eines besseren Wassermanagements


Im Oktober 2023 wurden alle Gemeinden des Kantons Wallis von der Dienststelle für Umwelt (DUW) aufgefordert, die Aktualisierung des Inventars der Entnahmen aus den Walliser Oberflächengewässern durchzuführen.

 

 

Warum ?

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Wasserbewirtschaftung sind für die künftige Versorgung des gesamten Wallis von entscheidender Bedeutung. Eine nachhaltige Planung und Vision der Ressourcen, nach Einzugsgebieten, ist daher sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene von größter Bedeutung. Um die verfügbaren Ressourcen analysieren zu können, ist ein vollständiges Inventar der Entnahmen aus Oberflächengewässern notwendig und gemäss den eidgenössischen Rechtsgrundlagen obligatorisch.

Die gesammelten Informationen dienen dazu

  • die kantonale Datenbank (geo.vs.ch) zu aktualisieren
  • die verfügbaren Wasserressourcen zu analysieren
  • eine zuverlässige und umfassende Grundlage für eine langfristige Planung auf der Ebene der Wassereinzugsgebiete zu erhalten
  • in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Strategien festzulegen, um einen Teil der Entnahmen zu regularisieren

Diese Informationen sind entscheidend für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen, wie z. B. Maßnahmen bei Wasserknappheit oder die Festlegung von Restwassermengen beim Heimfall von Konzessionen.

 

Was sagt das Gesetz dazu ?

Gemäss der Gewässerschutzverordnung (GSchV) müssen die Entnahmen aus Oberflächengewässern für alle Nutzungsarten (Wasserkraft, Landwirtschaft, Industrie, Tourismus, Trinkwasser, ...) in einem Inventar gemäss Art. 36 und 37 GSchV erfasst werden. Die Informationen, die je nach Verwendungszweck in diesem Inventar enthalten sein müssen, sind in den Absätzen 1 bis 3 von Art. 36 GSchV detailliert aufgeführt.

Gemäss Art. 40 GSchV aktualisieren die Kantone die Inventare und sorgen dafür, dass sie öffentlich zugänglich sind.

Art. 49a GSchV plegt die Modalitäten im Zusammenhang mit den Geodaten fest. Die Definition des minimalen Geodatenmodells (MGDM) erfolgt durch das BAFU, beschrieben in der Verordnung über Geoinformation (GeoIV, SR 510.620). Es handelt sich um das Modell Nr. 140 "Inventar der bestehenden Wasserentnahmen", das im bundesrechtlich vorgesehenen Geobasisdatenkatalog enthalten ist.

 

Was wird von den Gemeinden erwartet ?

Das Inventar der Entnahmen aus Oberflächengewässern ist derzeit noch nicht vollständig. Um es vervollständigen zu können, ist die Hilfe der Gemeinden unerlässlich. Mit Ausnahme der Rhone und des Genfersees gehören die Flüsse und Seen im Wallis nämlich zum öffentlichen Grundbesitz der Gemeinden.

Vorgehensweise :

  1. Die Datei mit dem Namen Ihrer Gemeinde herunterladen.
     
  2. Die Werte für die auf dem Gebiet Ihrer Gemeinde erfassten Entnahmen kontrollieren, anpassen und ergänzen.
     
  3. Alle nicht erfassten Entnahmen hinzufügen.
     
  4. Das vollständig ausgefüllte Dokument und seine Anhänge bis zum 31. Dezember 2024 an die E-Mail-Adresse DUW-oberflaechengewaesser@admin.vs.ch oder per webstransfer zurücksenden.

 

Die Datei enthält 3 Module, die kontrolliert/angepasst/ergänzt werden müssen :

  1. Allgemeines zur Wasserentnahme
     
  2. Beschreibung und Informationen über die Wasserentnahme und ihre Genehmigung
    Präzisierungen
    Bewilligungen : Die Entnahmen vor 1991 unterlagen keiner kantonalen Bewilligung nach Art. 29 GSchG (Gesetz aus dem Jahr 1991). Das SEN hat eine erste Sichtung der verfügbaren Bewilligungen Art. 29 GSchG vorgenommen. Wo entsprechende Dokumente gefunden wurden, wurde die Angabe "vorhanden" eingetragen. Falls das Feld leer ist, bitten wir Sie, es auszufüllen und uns das Dokument der Genehmigung zu übermitteln. Bestehende Genehmigungen, wie z. B. ehehafte Wasserrechte, sind Teil der Bestandsaufnahme.
     
  3. Gemessene Abflüsse und vorhandene Daten
    Diese Informationen sind entsprechend den verfügbaren Daten auszufüllen. Es wird nicht verlangt, eine Messstation einzurichten, da es sich hier um eine Bestandsaufnahme handelt.

 

An wen können Sie sich bei Fragen wenden ?

Wenn Sie Fragen haben oder detaillierte Informationen benötigen, können Sie sich per E-Mail an uns wenden : DUW-oberflaechengewaesser@admin.vs.ch oder telefonisch an das Sekretariat 027 606 31 50, das Sie an eine zuständige Person weiterleiten wird.

 

Wir sind uns des Umfangs dieser Aufgabe bewusst und danken Ihnen nochmals herzlich für die Anstrengungen, die Sie unternehmen werden, um die Grundlagen für eine effiziente Strategie im Bereich der kommunalen wie kantonalen Wasserbewirtschaftung im Wallis zu legen.