News Dienststelle für Naturgefahren

Inkrafttreten des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau - 01.01.2023

Das Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB), das am 10. Juni 2022 vom Grossen Rat verabschiedet worden ist, am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Das neue Gesetz hebt das Gesetz über den Wasserbau sowie das Kapitel «Schutz vor Naturgefahren» des bisherigen Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren auf. Das Gesetz über den Wald und die Naturgefahren wird neu in Gesetz über den Wald umbenannt und tritt ebenfalls mit verschiedenen Änderungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Murgang in Chamoson, August 2018.