Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung

Die Koordinationsstelle für Fragen im Bereich Behinderung (KFBB), die dem Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Kultur (DGSK) und der Dienststelle für Sozialwesen (DSW) untersteht, ist das offizielle kantonale Informations- und Koordinationsorgan für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dazu arbeitet sie mit den relevanten Dienststellen, Ämtern und Institutionen zusammen.

Die neue Bezeichnung der ehemaligen Koordinationsstelle für soziale Institutionen soll das breite Spektrum ihrer Tätigkeiten, die auf die Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind, besser widerspiegeln.

Planung der Leistungen

Die KFBB plant in Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen, Institutionen und Organisationen die allgemeinen Massnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Unterstützung einer eigenständigen Lebensführung

Zu Hause leben

Die KFBB fördert die eigenständige Lebensführung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, indem sie finanzielle Hilfe für den Verbleib zu Hause gewährt.

In einer sozialen Institution leben und/oder arbeiten

Die KFBB plant und koordiniert die Tätigkeiten der sozialen Institutionen für Erwachsene mit Behinderungen oder einer Suchtabhängigkeit und schliesst mit diesen Einrichtungen Leistungsaufträge ab, die als Grundlage für die Ausrichtung von Subventionen dienen. Zudem kontrolliert sie deren Betrieb und die Einhaltung der Qualitätsstandards. Weiter bezeichnet die KFBB über das Zentrum für Indikation und Begleitung (ZIB) die Institutionen, die Menschen mit Behinderungen aufnehmen sollen, und überwacht diese die Begleitungsmodalitäten. Diese Aufgaben hat sie der Emera Sozialberatung und der Stiftung Sucht Wallis übertragen.

In einer ausserkantonalen Institution leben und/oder arbeiten

Die KFBB führt den Auftrag der kantonalen Verbindungsstelle für die ausserkantonalen Platzierungen im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) aus.

Unterstützung bei der Inklusion

Sie gewährt finanzielle Hilfe in den Bereichen Prävention, Erziehung, Bildung, berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Eingliederung, für die Beherbergung und Betreuung zu Hause sowie für die Anpassung von Wohnungen und bestehenden Gebäuden.

Förderung von hindernisfreiem Bauen

Die KFBB ist das Organ, das auf Ebene der Kantonsverwaltung für das behindertengerechte Bauen zuständig ist. Sie ist dafür verantwortlich, dass bei der Erteilung einer Baubewilligung geprüft wird, ob die Vorschriften für hindernisfreies Bauen (Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten») eingehalten werden. Diese Aufgabe hat die KFBB dem Verein Procap Wallis übertragen.

Darüber hinaus gewährt die KFBB finanzielle Hilfen für die Beseitigung von bautechnischen Hindernissen an bestehenden Bauten, die vor dem 1. Januar 1993 entstanden sind.

Verteidigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das der KFBB angegliederte Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Fachstelle in diesem Bereich.

Es fungiert als Beratungs- und Kontaktstelle für die gesamte Verwaltung und alle Einrichtungen, die sich mit dem Recht auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen befassen, sowie für Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen.