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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 11

11/05/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

 

Weinbau

Invasive Pflanzen

Invasive Pflanzen stellen im Wallis trotz der Bemühungen der letzten Jahre weiterhin ein echtes Problem dar. Die Ausbreitung invasiver, einheimischer und nicht einheimischer Pflanzen wirkt sich besonders auf die Landwirtschaft aus. Der Kanton Wallis will den Kampf gegen diese unerwünschten Arten in Zusammenarbeit mit den Gemeindeverwaltungen und Privatpersonen verstärken.
Aus landwirtschaftlicher Sicht präzisiert die Weisung über den Schutz von Kulturen nun die Organisation und die Verantwortlichkeiten für die Bekämpfung invasiver Pflanzen wie folgt (Auszüge):

  • Definition (Art. 18): «Unter invasiven Pflanzen versteht man einheimische sowie willentlich oder unabsichtlich eingeschleppte Problempflanzen, welche es aufgrund fehlender Regulierungsfaktoren schaffen, sich in der Natur zu etablieren und zu verbreiten.»
  • Obligatorische Bekämpfung (Art. 19): «Die Beseitigung der (im Anhang1 aufgeführten) invasiven Pflanzen ist auf dem gesamten Kantonsgebiet obligatorisch, wenn diese die Gesundheit gefährden, oder wenn deren Ausbreitung sich leicht auf Landwirtschaftsflächen erstrecken kann. Die Beseitigung muss gemäss den kantonalen Empfehlungen und vor der Bildung von Samen und anderen Ausbreitungsorganen erfolgen.»
  • Aufgaben der Bewirtschafter und Eigentümer (Art. 21): «Die Landwirte und andernfalls die Grundeigentümer beseitigen die invasiven Pflanzen auf ihre eigenen Kosten

Derzeit beobachten wir auf landwirtschaftlichen Flächen häufig blühende Zackenschötchen und einjähriges Berufskraut, die am Anfang ihrer Blüte stehen.

     Glattes Zackenschötchen & Einjähriges Berufskraut

Wetter / Phänologie

Die Regenmenge der letzten Woche betrug etwa 15 mm für das Mittelwallis und etwas mehr als 20 mm für das Chablais. Der Wassermangel bleibt dennoch hoch. Aufgrund der milden Temperaturen liegt das phänologische Stadium nur noch zwei bis drei Tage hinter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre zurück.
Die phänologische Entwicklung befindet sich derzeit im Grossteil der Weinberge zwischen den Stadien 53 und 55.

Entwicklung der Situation "falscher Mehltau"

Nach den Regenfällen der letzten Woche und der Keimung der Oosporen ist der Falsche Mehltau nun aktiv, aber sein Entwicklungsstand ist gering.
Laut Agrometeo soll es in Fully, Martigny, Chalais, Flanthey, Saillon, Venthône und Chamoson zu einer Primärinfektion gekommen sein (Beobachtung eines Ölflecks in situ in Chamoson). Die 80 % der Inkubationszeit sind am 12. Mai erreicht – ausser in Lens, wo es bereits am 9. Mai so weit ist. Am Wochenende könnten in diesen Regionen die ersten Ölflecken auftreten.
Die nächsten Tage werden voraussichtlich trocken sein, aber die Vorhersagen sind unsicher und das Risiko lokaler Gewitter bleibt bestehen. Die Regenfälle, die nach dem Ende der Inkubationszeit folgen werden, werden kontaminierend sein. Es ist wichtig, die Radarvorhersagen zu verfolgen, um vor dem Regen mit einem Mittel gegen Falschen Mehltau einzugreifen.
Das Laub wird diese Woche schnell wachsen. In diesem Sinne sind Eingriffe wie das Entfernen von überschüssige Knospen und Ausgeizen als vorbeugende Massnahmen zu bevorzugen, insbesondere in anfälligen Parzellen. Die Behandlung sollte möglichst nah an den nächsten Regenfällen beginnen, um möglichst viel Laub zu bedecken.
Je nach Blattvolumen (heterogen) und Qualität der Pflanzenschutzapplikation kann pro Hektar zwischen 100 und 150 Gramm Kupfermetall vorgesehen werden.  

Falscher Mehltau : Leseführer von Agrometeo

Um sich optimal auf den Saisonstart und die Positionierung der ersten Behandlungen vorzubereiten, bieten wir Ihnen einen Leseführer von Agrometeo an.
Bisher haben einige Orte bereits erste Primärinfektionen gemeldet. Dies ist eine Gelegenheit, sich mit dem Werkzeug vertraut zu machen, um die Funktionsweise bestmöglich zu verstehen.
Als Beispiel wurde Saillon herangezogen, wo am 5. Mai 2022 eine Primärinfektion gemeldet wurde. Sobald der Ort unter Weinbau -> Falscher Mehltau -> Station ausgewählt ist, klicken Sie auf das Grafik-Logo, um die verschiedenen Abbildungen zu sehen, oder auf das PDF-Logo, um ähnliche Daten in Tabellenform zu erhalten.

 

Lesen der Grafik

Lachsfarbenes Dreieck : Primärinfektion
Grüne durchgezogene Linie : Inkubation
(80 % am 12. Mai, 100 % am 13. Mai)

 

 

 

Lesen der Tabelle

Die grüne Farbe zeigt das Vorhandensein von Laub an.
Primärinfektion mittlerer Intensität (mittlere rosa Farbe) am 5. Mai
Entwicklung der Inkubationszeit : 54 % am 5. Mai, voraussichtliches Ende der Inkubationszeit am 13. Mai

 

 

 

 

 

 

Diesen beiden Abbildungen zufolge kann man davon ausgehen, dass es am 5. Mai tatsächlich zu einer ersten Primärinfektion kam, nachdem 12 mm Niederschlag bei einer Durchschnittstemperatur von über 10 Grad Celsius gefallen waren.  
Man kann auch sagen, dass das Risiko eher gering ist, da wir aus einer trockenen Periode kamen und das Laub relativ wenig entwickelt war (ausser in den frühreifen Sektoren).
Unter Berücksichtigung dieser Informationen wäre die erste Behandlung so früh wie möglich bei 80 % der Inkubationszeit anzusetzen, die zwischen dem 12. und 13. Mai (nach den aktuellen Wettervorhersagen) eintreten würde, spätestens aber vor den nächsten angekündigten Regenfällen.

Echter Mehltau : Stand der Dinge

Die Entwicklung des Echten Mehltaus wird durch die derzeitige Gewitterlage begünstigt. Planen Sie bei anfälligen Parzellen eine Laubbedeckung, wenn das Stadium von 6-7 entfalteten Blättern erreicht ist. In Sektoren, in denen dieses Stadium noch nicht erreicht ist, ist es nicht notwendig, mit einem Mittel gegen Echten Mehltau einzugreifen.   
Abhängig vom Blattvolumen und der Vorgeschichte der Parzelle bezüglich Echten Mehltaus sollte eine Schwefelmenge von 2 bis 3 kg/ha vorgesehen werden.

Herbizidabdrift

Zu Beginn dieser Saison wurde auf ökologisch bewirtschafteten Feldern bereits mehrfach eine nicht akzeptable Herbizidabdrift festgestellt.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Bio und IP) bringt eine Verantwortung mit sich. Dies gilt sowohl für Schäden an natürlichen Ressourcen als auch für Schäden an benachbarten Parzellen.
Im letzteren Fall ist es absolut notwendig, jede Drift von Pflanzenschutzmitteln und insbesondere von synthetischen Produkten wie Herbiziden auf Bio-Parzellen zu vermeiden. Die Folgen einer Herbizidabdrift für eine Bio-Parzelle sind:

  • Die betroffene Fläche gilt als konventionell und wird am 1. Januar des folgenden Jahres für zwei bzw. drei Jahre (Demeter) umgestellt;
  • Die Jahresernte muss konventionell vermarktet oder vernichtet werden, wenn das Produkt nicht für die befallene Kultur zugelassen ist.

Diese Ernteverluste und Einnahmeausfälle können beträchtlich sein und werden direkt dem fehlbaren Nachbarn angelastet.
Bitte halten Sie sich also an gute landwirtschaftliche Praktiken, um ein gutes Zusammenleben von IP und Bio zu gewährleisten.

Goldgelbe Vergilbung : die Lage im Wallis

Im Herbst 2021 wurden in drei Walliser Gemeinden Rebstöcke festgestellt, die von der Goldgelben Vergilbung befallen waren: Port-Valais, Saxon und Ardon.
Die goldgelbe Vergilbung ist eine schwerwiegende Krankheit, die sich beim Vorhandensein eines Vektors epidemienhaft ausbreitet. Da es sich um einen Quarantäneorganismus im Sinne der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes (PGesV) handelt, wurden zwei Entscheide der kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft in den Amtsblättern vom 6. November 2020 und 15. November 2021 veröffentlicht. Diese enthalten detaillierte Angaben zu den Bekämpfungs- und Überwachungsmassnahmen, die in den betroffenen Sektoren ergriffen werden müssen.
Personen, die direkt von den vorgeschriebenen Behandlungen betroffen sind, werden demnächst per Post informiert. Die Bekämpfungsperimeter sind hier einsehbar.
Weitere Informationen zur Goldgelben Vergilbung finden Sie unter www.flavescencedoree.ch


Dienststelle für Landwirtschaft