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Dienststelle für Grundbuchwesen
Zugriff auf die informatisierten Daten des Grundbuchs (Intercapi) und Schnittstelle zur Einsichtnahme in die Belege des Grundbuchs (AtoM)
Gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV sowie A1-3 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 Bst. a des Anhangs 1 der kantonalen Verordnung über die Führung des informatisierten Grundbuchs haben «Urkundspersonen und ihre Hilfspersonen...
