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Ordentliche Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung 2018

Ordentliche Einbürgerungen vom Jahr 2020 im Wallis

Die Gesuche der Kandidaten der ordentlichen Einbürgerung für das Jahr 2020 wurden bei der Novembersession dem Grossen Rat für den formellen Einbürgerungsentscheid unterbreitet.

Aufgrund der Umstände des COVID-19 hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 04. November 2020 beschlossen, auf die ursprünglich am 01.12.2020 vorgesehenen Eidesleistungszeremonien zu verzichten. Die neuen Walliser Bürger haben die Mitteilung ihrer Einbürgerung am 1. Dezember per Post erhalten.

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Die Gespräche mit der Unterkommission vom Grossen Rat finden ab Januar 2021 wieder statt. Die betroffenen Personen erhalten ihre Einladung ca. zwei Wochen im Voraus.

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Wenn Sie mit einem Schweizer Bürger/in verheiratet sind (bereits Schweizer im Zeitpunkt der Heirat), eine Schweizer Mutter oder einen Schweizer Vater haben (schon vor Ihrer Geburt Schweizer) oder wenn Sie aus der dritten Ausländergeneration in der Schweiz sind, können Sie eventuell ein Gesuch um Erleichterte Einbürgerung stellen. Überprüfen Sie es indem Sie unsere Webseite « Erleichterte Einbürgerung » aufsuchen.

Wenn dies nicht der Fall ist, aber Sie wohnen seit 10 Jahren in der Schweiz, können Sie unter gewissen Voraussetzungen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung stellen.

  • Allgemeine Informationen über das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Wallis: siehe weiter unten "Dokumente": Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen 2018 - Verfahrensablauf 2018 - Kantonale Gebühren
     
  • Das Zivilstandsamt, welches zuständig für Ihre Wohnsitzgemeinde ist, verteilt alle notwendigen Dokumente für das Gesuch um ordentliche Einbürgerung und kann Ihnen die nötigen Auskünfte zum Verfahren geben.
     
  • Gesuche welche vor dem 29.12.2017 hinterlegt wurden: siehe unten Dokumente "2017"

  • ACHTUNG :
    neue Preise "Kantonsgebühren" für die Gesuche, welche ab dem 1. April 2020 registriert werden (um die seit 1995 nicht neu bewerteten Leistungskosten besser zu decken)

Bei Zivilstandsereignissen im Ausland während Ihrem Einbürgerungsverfahren bitten wir Sie, sich auf unserer Webseite Zivilstandsereignisse im Ausland zu informieren.

Während des Einbürgerungsverfahren muss unbedingt jede Änderung des Zivilstands, der Familiensituation oder des Wohnsitzes wenn möglich im Voraus an die E-Mail-Adresse einbuergerung@admin.vs.ch gemeldet werden.

Unsere Dienststelle steht Ihnen für alle zusätzlichen Anfragen zur Verfügung.

Kontakt

VS - Ordentliche Einbürgerung
Claudine Terrettaz
Telefon 027 606 55 61
Email einbuergerung@admin.vs.ch

Staatssekretariat für Migration (SEM)
(ausschliesslich schriftlich oder per Mail)
Staatsangehörigkeit / Ordentliche Einbürgerungen
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
Email ch@sem.admin.ch


Dokument

pdf 01 - Voraussetzungen kurz - BüG 2018.pdf
pdf 02 - Informationen 2018 - Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen
pdf 03 - Ordentliche Einbürgerung 2018 - Verfahrensablauf
pdf 04 - 3 Wege zum Sprachenpass.pdf
pdf 05 - Kantonsgebühren bis zum 31. März 2020
pdf 06 - Kantonsgebühren ab dem 01. April 2020
pdf 07 - Ordentliche Einbürgerung 2017 - Voraussetzungen und gesetzliche Grundlagen
pdf 08 - Ordentliche Einbürgerung 2017 - Verfahrensablauf
pdf 09 - Informationen 2013 an die Gemeinden.pdf
pdf 10 - Leitfaden BüG 2018 für die Gemeinden

Rechtsgrundlage

  • Bürgerrechtsgesetz, BüG 2017
  • Bürgerrechtsgesetz, BüG 2018
  • Verordnung über das Bürgerrecht, BüV 2018
  • Gesetz über das Walliser Bürgerrecht
  • Reglement betreffend den Vollzug des Gesetzes über das Walliser Bürgerrecht
  • SEM - Infos Doppelte Staatsangehörigkeit
  • SEM - Handbuch Bürgerrecht

Links

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