Kataster der belasteten Standorte

Belastete Standorte werden in verschiedenen Katastern und Datenbanken geführt. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) führt einen kantonalen Kataster der belasteten Standorte. Dort sind die Standorte mit einer beschränkten Ausdehnung eingetragen, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind. 

Der Kataster ist ein dynamisches Arbeitsmittel, welches anhand der von der DUW ausgewerteten Untersuchungs- und Kontrollberichte laufend aktualisiert wird. Der Kataster wird mit den verfügbaren Daten erstellt. Es besteht indes keine Garantie, dass eine Parzelle, die nicht im Kataster aufgeführt ist, auch unbelastet ist. Beim Grundstückkauf oder bei Bauvorhaben müssen Käufer/-innen bzw. Bauleute, ihren Boden und den Untergrund untersuchen, falls das Grundstück aufgeschüttet wurde oder für verschmutzende Tätigkeiten genutzt wurden.

Sie finden den Kataster der belasteten Standorte auf dem Geoportal.

Bezüglich der Quecksilberproblematik im Oberwallis finden Sie hier einen Katasterauszug und weitere Informationen.

Ausserhalb der Perimeter von belasteten Standorten werden die Daten zur Boden- und/oder Untergrundbelastung in einer von der DUW verwalteten Datenbank dokumentiert.

Vorgehensweise

Sobald die Karte angezeigt wird (oben oder hier), können Sie mithilfe des Tab‘s, der oben links erscheint, nach einer Parzelle suchen. Es wird auf die ausgewählte Parzelle gezoomt.

   

  • Beispiel 1 (links): Die gesuchte Parzelle ist nicht im Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
  • Beispiel 2 (rechts): Ein belasteter Standort befindet sich auf der ausgewählten Parzelle. Das heisst, die Parzelle ist im kantonalen Kataster der belasteten Standorte eingetragen.

Bemerkung: Falls die gesuchte Parzelle anders angezeigt wird, bitte die Seite mit ctrl+F5 aktualisieren.

Um Informationen zu einem belasteten Standort zu erhalten, klicken Sie bitte auf seinem Umriss. Dann auf den schwarzen Pfeil (>) drücken, bis die Informationen zum belasteten Standort erscheinen.

WICHTIGE INFORMATIONEN

  • Dieses Vorgehen kann für die Gemeinden Niedergesteln, Raron und Visp nicht angewendet werden (Quecksilberperimeter). Für diese drei Gemeinden, bitten wir Sie, die Dienststelle für Umwelt zu konsultieren (duw@admin.vs.ch).
  • Beim Kataster handelt es sich um ein dynamisches Arbeitsinstrument, da die belasteten Standorte in Abhängigkeit des aktuellen Wissensstands laufend aktualisiert werden.
  • Die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im kantonalen Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet, erfordert eine Genehmigung vom Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt. Gemäss Art. 32dbis Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG) wird die Bewilligung unter Einhaltung bestimmter Bedingungen erteilt.
  • Der Kataster wurde durch den Kanton und seine Auftragnehmer auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Wenn eine Parzelle nicht im Kataster eingetragen ist, ist nicht garantiert, dass sie unbelastet ist. Falls Sie einen Verdacht haben, dass auf einem Grundstück verschmutzende Aktivitäten stattgefunden haben und eine mögliche Verschmutzung des Untergrunds bestehen könnte, ist dies den Behörden mitzuteilen (Art. 46 USG).