Diese Seite enthält die wichtigsten Hilfsmittel und Vorschriften zu Kaminhöhen und zur Belüftung von Parkierungsanlagen. Sie fasst die massgebenden Regeln und Referenzdokumente zusammen, um die Anforderungen des Luftreinhalterechts bei Bauvorhaben dieser Art korrekt umzusetzen.

Höhe von Kaminen

©Bürgerschaft und Gemeinde St-Maurice; Calorabois

Im Folgenden finden Sie eine erste Hilfe zur Zusammenfassung dieser Vorschriften, die sich hauptsächlich auf die Abführung von Feuerungsanlagen und mechanischen Abluftventilatoren beziehen. Sie bezieht sich jedoch auf alle stationären Anlagen, die über einen Kamin abgeführt werden müssen. Diese Hilfe richtet sich sowohl an kommunale und kantonale Behörden als auch an Bauherren und Beauftragte, die ein Projekt zur öffentlichen Auflage vorlegen möchten

  • Arbeitshilfe für die Bestimmung der Mindesthöhe von Kaminen über Dach in Abhängigkeit des stationären Anlagetyps

Im Herbst 2025 hat die Dienststelle für Umwelt (DUW) die Gemeindebehörden auf die geltenden Anforderungen für Holzfeuerungsanlagen mit geringer Leistung (≤ 70 kW) sowie auf die eidgenössischen Empfehlungen zu den Mindesthöhen von Kaminen hingewiesen. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere Anlagen in Einfamilienhäusern, Chalets und kleineren Mehrfamilienhäusern, unabhängig davon, ob es sich um Hauptheizungen, Zusatzheizungen oder Cheminées handelt. Für Neuanlagen gelten sie für Baugesuche, die ab dem 1. Juli 2026 eingereicht werden. Um eine harmonisierte und pragmatische Anwendung im ganzen Kanton sicherzustellen, haben die DUW, das Kantonale Amt für Feuerwesen (KAF), der Walliser Kaminfegermeister-Verband (WKMV) und der Walliser Verband der Kaminbauer (AVCC) gemeinsam eine kantonale Vollzugshilfe erarbeitet. Diese richtet sich sowohl an Behörden als auch an die betroffenen Fachkreise (Architekten, Planungsbüros, Installateure, Kaminbauer, Kaminfeger usw.). Sie soll die Festlegung von Kaminhöhen erleichtern, die den meisten in der Praxis vorkommenden Situationen gerecht werden.

Lüftung in Parkhäusern

Alle Vorgehens- und Berechnungsweisen im Rahmen der Ausarbeitung einer Garagenlüftung sind gemäss der Richtlinie VA 103-01 «Lüftungsanlagen für Parkhäuser» des Schweizerischen Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) auszuführen. Diese Richtlinie ist in direkten Zusammenhang mit Art. 6 LRV und den eidgenössischen Empfehlungen des BAFU zu den Mindesthöhen von Kaminen über Dach (2018) zu setzen.

In der Richtlinie, die sich insbesondere auf die Empfehlungen des BAFU stützt, wird der Standort für den Abzug der in der Garage ausgestossenen Schadstoffe konkret bestimmt. Der Zweck dieser Arbeitshilfe ist es, diese Vorschriften zusammenzufassen und insbesondere die Unterlagen über die Lüftung für Garagen mit einer oder mehreren Etagen zu benennen, die der Behörde vorzulegen sind. Sie richtet sich sowohl an die kommunalen und kantonalen Behörden als auch an die Bauherrschaften und Auftragsnehmer, die ein Projekt für die öffentliche Auflage einreichen möchten.

  • Arbeitshilfe betreffend die Anforderungen der Luftreinhaltung für Parkhäuser

Kontakt

Romain GAILLARD

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de la piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten

Kontakt

Jean-Marc FRACHEBOUD

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de la Piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten