Revision des Baugesetzes (BauG) und der Bauverordnung (BauV) – Was bedeutet sie für Bodenveränderungen?
Wie lässt sich ermitteln, welches Verfahren für Ihr Projekt gilt? Veränderungen des natürlichen Bodens unterliegen je nach Standort und Umfang des Projekts sowie der Art der verwendeten Materialien unterschiedlichen Anforderungen. Diese Seite führt Sie durch die wichtigsten Schritte: zunächst prüfen, ob Ihr Projekt baubewilligungspflichtig ist, anschliessend klären, ob das Meldeverfahren zur Anwendung kommen kann, und sich schliesslich darüber informieren, welche Unterlagen einzureichen und welche Bedingungen einzuhalten sind.
Einleitung
Mit der am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Revision von Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV) wurden neue Bestimmungen über die Veränderungen des natürlich gewachsenen Bodens eingeführt. Die Artikel 44 BauG sowie 17 und 20 BauV präzisieren, in welchen Fällen die Baubewilligungspflicht besteht und wann ein Meldeverfahren genügt.
BAUBEWILLIGUNGSPFLICHT
Art. 17 Abs. 2 Bst. d sowie Art. 20 Abs. 1 Bst. d und Abs. 3 BauV führen die Kriterien auf, die für das ordentliche Baubewilligungsverfahren gelten, und legen diese ausdrücklich in der Verordnung fest.
Der Baubewilligungspflicht unterstehen:
- Fruchtfolgeflächen (FFF) sowie Böden mit der Qualität von Fruchtfolgeflächen;
- Hydromorphe oder organische Böden;
- die Schutzbereiche und -zonen für nutzbare Grundwasservorkommen;
- Bodenveränderungen in Schutzgebieten oder -zonen, deren Schutzzweck durch die Veränderung gefährdet werden könnte (siehe Karte unten);
- Eine Bodenveränderung (Aufschüttung und Abgrabung) mit einer Fläche von über 500 m² (es sei denn, die Veränderung falle unter das Meldeverfahren – siehe unter «Meldeverfahren») und/oder einer Höhe bzw. Tiefe von über 100 cm;
- Belastete Böden (deren Belastungen über dem Richtwert der VBBo liegen).
MELDEVERFAHREN
Mit der Revision des Baurechts wurde durch Art. 20 Abs. 1 BauV das Meldeverfahren eingeführt.
Das dazugehörige Formular ermöglicht eine vereinfachte Behandlung bestimmter Veränderungen des natürlich gewachsenen Bodens ausserhalb der Bauzone, sofern auf diese nicht die oben genannten Kriterien zutreffen (die gegebenenfalls die Eingabe eines ordentlichen Baugesuchs erforderlich machen).
Die Voraussetzungen für das Meldeverfahren sind:
- unverschmutztes Erdmaterial (A- oder B-Horizont);
- eine Fläche von maximal 2000 m2 und eine Höhe von maximal 50 cm;
- die Fläche liegt ausserhalb bestimmter geschützter Bereiche: siehe Schema und Karte «Terrainveränderungen» unten
Dieses Schema zeigt, welche Schritte in der Reihenfolge der Kriterien zu unternehmen sind:
Schema herunterladen "Verfahren zur Feststellung der Zulässigkeit im Anmeldeverfahren"
--> Kriterien
Die Kriterien sind in drei Arten unterteilt:
1. Schutzniveau
Eine erste Prüfung dieser Kriterien kann anhand der folgenden Karte vorgenommen werden:
Die Layer «Schutzniveau» sind in zwei Kategorien unterteilt:
- Gebiete, in denen ein Meldeverfahren ausgeschlossen ist;
- Gebiete, in denen eine Terrainveränderung nur nach Konsultation der zuständigen Dienststellen erfolgen darf.
2. Projektumfang
Terrainveränderung bis zu 2000 m2 / 50 cm Höhe.
3. Beschaffenheit des Erdmaterials
Ausschliesslich unbelastetes Erdmaterial auf einem Boden ohne Fruchtfolgeflächenqualität.
Die verschiedenen Definitionen des Bodens und der Geltungsbereich des USG
Bedingungen für die Verwertung von Erd- und Aushubmaterialien
--> Einzureichende Dokumente
Sind alle Kriterien erfüllt, kann das Meldeverfahren bei der Kantonalen Baukommission (KBK) in Papierform (3 Exemplare) eingereicht oder auf der digitalen Plattform eConstruction eingegeben werden. Das Dossier muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.
Art. 5 der Richtlinie über das Meldeverfahren für Veränderungen des natürlich gewachsenen Bodens enthält die Liste der Dokumente, die der KBK für die Einreichung eines Gesuchs vorzulegen sind:
- Meldeformular, korrekt ausgefüllt und vom Eigentümer sowie vom Spezialisten für bodenkundliche Baubegleitungen (BBB) unterzeichnet.
- Situationsplan mit der Projektfläche im Massstab 1:200 oder 1:500.
- Schnittpläne und Profile:
a. Quer- und Längsschnitte, die den Ist-Zustand und den Soll-Zustand nach dem Bodenauftrag zeigen;
b. Klar angegebene Bodenauftragshöhen;
c. Massstab der Pläne und Profile: 1:100 oder 1:200.
d. Drainage- /Wasserbewirtschaftungsplan (obligatorisch, wenn der Bodenauftrag die Ableitung von Regen- oder Grundwasser beeinträchtigen könnte). - Bodenkundlicher Bericht, der die Beschaffenheit des Materials und dessen physikalisch und chemische Eigenschaften beschreibt und von einem bodenkundlichen Baubegleiter (BBB) erstellt wurde. Aus dem Bericht muss hervorgehen, ob beim aufzutragenden Erdmaterial oder beim Boden, auf den es aufgetragen werden soll, ein Verdacht auf Belastung im Sinne der VBBo und der AltlV besteht. Bei einem Belastungsverdacht ist durch eine Analyse der Nachweis zu erbringen, dass das aufzutragende Erdmaterial bzw. der abzutragende Boden im Sinne der VBBo unbelastet sind (VBBo-Analyse).
Erläuterungen zum Formular für das Meldeverfahren:
--> Einzuhaltende Bedingungen
Wird das Meldeverfahren genehmigt, können die Bauarbeiten unter Einhaltung der folgenden Bedingungen beginnen:
- Die Veränderungen müssen von einem Spezialisten für bodenkundliche Baubegleitungen (BBB) überwacht werden;
- Die Arbeiten müssen der KBK mindestens 30 Tage vor Baubeginn gemeldet werden;
- Die Abfolge der natürlichen Bodenschichten muss eingehalten werden; Auch wenn Ihr Projekt im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchgeführt werden kann, muss es dennoch alle anderen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. So gelten beispielsweise die Vorschriften zum Gewässer-, Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie zum Bodenschutz weiterhin uneingeschränkt.
- Das Projekt muss alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten, die sich aus den Spezialgesetzgebungen des Bundes ergeben;
- Nach Bauende ist innerhalb von 3 Monaten ein Bericht an das kantonale Bausekretariat ( sowie an die Dienststelle für Umwelt und an die Dienststelle für Landwirtschaft zu richten, und zwar über das Kompetenzzentrum Boden Wallis (KOBO-VS) unter folgenden Adressen:
- SKBK: secretariat.ccc@admin.vs.ch
- KOBO-VS: ccs-valais@admin.vs.ch
Dokumente
- Meldeverfahren - eConstruction - Vorstellung (Externer Link)
- Formular für das Meldeverfahren zur den Anschluss an eine Fernheizung (Externer Link)
- Bedingungen für die Verwertung von Erd- und Aushubmaterialien (Externer Link)
- Verfahren zur Feststellung der Zulässigkeit im Anmeldeverfahren (Download)
- Aide à l'exécution, Rehaussement et remodelage de terrain en zone agricole, viticole (Externer Link)

