Kantonale Bewilligungen für die Personenbeförderung
Das Recht regelmässig und gewerbsmässig Personen zu befördern, wird durch die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellten Konzessionen oder durch die vom Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) ausgestellten kantonalen Bewilligungen erteilt. Die Konzessionen oder kantonalen Bewilligungen werden natürlichen und juristischen Personen gewährt.
Die Merkmale der Personenbeförderung (Art, Dienstleistung, Fahrplan ….) definieren die Art der benötigten Bewilligung: Konzession oder kantonale Bewilligung. Wenn Zweifel an der Art der Bewilligung besteht, kann Ihnen die Dienststelle für Mobilität oder das Bundesamt für Verkehr Auskunft geben.
Beispielsweise erfordert der Schülertransport mit Bussen eine kantonale Bewilligung für die Personenbeförderung (VPB, Art. 7) und dies, obwohl der Bus von der Gemeinde finanziert wird, ihr gehört und ausschliesslich auf ihrem Gemeindegebiet verkehrt.
Für alle kantonalen Bewilligungsgesuche für die Personenbeförderung ist das nachstehende Formular ordnungsgemäss auszufüllen und zu unterschreiben.
Dieses kann dann per Post oder per E-Mail zugestellt werden (Adressen unter KONTAKT).
Kontakt
Stefan Burgener
027 606 33 88
sdm-transports-verkehr@admin.vs.ch
DMRU – Dienststelle für Mobilität, Sektion verkehr
Rue des Creusets 5
1950 Sion