Besuch des Gefängnisses in Sion

Die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den Angehörigen ist ein wichtiges Element während der Haft. Das Besuchsrecht ergibt sich insbesondere aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird.

 

In diesem Rahmen können inhaftierte Personen Besuche empfangen, sofern die anstaltseigenen Sicherheits- und Organisationsvorschriften eingehalten werden.

Kontakt

Chemin des Roseaux 8
1950 Sitten

Die Stiftung REPR, die Familien und Angehörige im Rahmen von Besuchen unterstützt, steht Ihnen montags, mittwochs und donnerstags um 13.30 Uhr vor dem Gefängnis in Sitten zur Verfügung. Für weitere Informationen wenden Sie sich an REPR.