Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen (ASB)

Als Delegation des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug (SAPEM) fungiert das Amt für Sanktionen und begleitende Massnahmen (ASB) als kantonales Amt, welches für den Straf- und Massnahmenvollzug, die Bewährungshilfe und die Koordination des Strafregisters zuständig ist.

Das ASB ist im gesamten Strafverfahren, in den Haftanstalten und in der Gemeinschaft tätig.

Aufgaben und Tätigkeiten :

Straf- und Massnahmenvollzugsbehörde / Bewährungshilfe:

Das ASB hat den Auftrag, den Vollzug der Strafen und Massnahmen umzusetzen, die von den Walliser Strafbehörden, den Militärgerichten oder der Bundesanwaltschaft ausgesprochen wurden oder deren Vollzug ihr von anderen Kantonen delegiert wurde.

Über die Netzwerkpartner der Bewährungshilfe erfüllt das ASB die Aufgaben, die der Bewährungshilfe zugewiesen sind.

Das ASB ist insbesondere mit dem Vollzug der folgenden Sanktionen befasst:

  • Freiheitsstrafen ;
  • therapeutische Massnahmen und Verwahrungen ;
  • Geldstrafen und Bussen, Ersatzforderungen, Abtretungen an den Staat ;
  • gemeinnützige Arbeit ;
  • Bewährungshilfe und Verhaltensregeln

Amt für die Koordinierung des Strafregisters :

Das ASB übernimmt die Rolle des Koordinierungsamts für das Strafregister und hat insbesondere die Aufgabe, die Urteile und Entscheidungen, die zur Eintragung in das Strafregister eingereicht werden, zu verwalten, zu registrieren, zu kontrollieren und zu beseitigen.

Organisation :

Um seine Aufgaben zu erfüllen, ist das ASB in folgende Bereiche gegliedert:

  • Juristischer Sektor
  • Verwaltungssektoren :
    • Sanktionen in geschlossenen Einrichtungen
    • Sanktionen im offenen Vollzug
       
  • Sektor rechtspsychologische Evaluation und Begleitung

Kontakt

 

Alle Anträge müssen per Post gestellt werden.

Avenue de la gare 39 (2. Stock)
1950 Sitten