Besuch des Gefängnisses von Crêtelongue (SACL)
Das Recht, inhaftierte Personen zu besuchen, ergibt sich aus dem Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Der Strafvollzugsdienst bietet verschiedene Besuchsmodalitäten an (Einzelbesuch, Familienbesuch usw.), um die soziale Verbindung der inhaftierten Person mit der Aussenwelt so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Auf diesen Seiten finden Sie einige Tipps und Kontakte, um Ihre Besuche vorzubereiten.
Je nach Haftregime und der Einrichtung, in der sich die Person befindet, können die Besuchsmodalitäten unterschiedlich sein.
Um eine inhaftierte Person besuchen zu können, müssen die Besuchsdienste vorab eine Genehmigung ausstellen. Bitte informieren Sie sich über die für die einzelnen Einrichtungen geltenden Regeln.
Bei Besuchen muss ein Original-Ausweisdokument vorgelegt werden. Personen ohne gültiges Dokument, ohne Genehmigung oder ohne Terminvereinbarung wird der Besuch verweigert.
