Pakete/Post verschicken und Geld einzahlen

Um einem Häftling im Wallis ein Paket/einen Brief zu schicken, sind die Verfahren streng: Der Brief wird mit der Haftnummer per Post verschickt, für Pakete gibt es eine Liste mit erlaubten Gegenständen und verbotene Gegenstände werden eingezogen.

Geld wird ausschliesslich per Banküberweisung hinterlegt. Es ist verboten, Geld von Hand zu Hand zu geben oder Geldscheine in Briefen zu verschicken.

Hinweis: Die Verfahren unterscheiden sich leicht zwischen den einzelnen Walliser Einrichtungen. Es wird empfohlen, sich direkt mit der betreffenden Einrichtung in Verbindung zu setzen oder den REPR-Leitfaden zu konsultieren.

Nachfolgend finden Sie die für jede Einrichtung spezifischen Verfahren.