Das Strafregister

Das Schweizer Strafregister ist ein computergestütztes Zentralregister (VOSTRA), das strafrechtliche Verurteilungen erfasst und Auszüge für persönliche oder berufliche Zwecke bereitstellt.

Das Schweizer Strafregister, das vom Bundesamt für Justiz verwaltet wird, enthält Strafurteile gegen Erwachsene und Minderjährige in der Schweiz sowie bestimmte ausländische Verurteilungen, die Schweizer Staatsangehörige betreffen. Es dient den Behörden zur Durchführung von Strafverfahren, zur Strafvollstreckung, zur Erteilung von Bewilligungen, zur Einbürgerung und zu anderen administrativen Kontrollen. Geringfügige Geldstrafen sind in der Regel nicht im Auszug für Privatpersonen enthalten.

Arten von Auszügen :

Privatauszug (klassisch): Für die betroffene Person bestimmt, erwähnt Verbrechen und Vergehen mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind selten enthalten.

Sonderauszug: Wird für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen beinhalten. Er enthält nur Verbote der Ausübung einer Tätigkeit oder des Kontakts.

Antragsverfahren

Online

  • Füllen Sie das Formular auf der offiziellen Website des BJ aus (casier.admin.ch)
  • Eine Kopie eines unterschriebenen Identitätsnachweises (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltstitel) beilegen.
  • Zahlung von 17 CHF per Kreditkarte, PostFinance oder TWINT.
  • Erhalt des Auszugs in Papierform oder als elektronisch signiertes PDF.

 

Am Postschalter

  • Einen gültigen Ausweis vorlegen.
  • Zahlung vor Ort in bar oder mit Karte.
  • Lieferung innerhalb weniger Werktage.