Finanzen und Energie

Ein Schlüsseljahr für die Zukunft unseres Kantons

Die Vergangenheit ist eine Erinnerung. Uns noch unbekannt die Zukunft. Worauf wir aber Einfluss haben, ist die Gegenwart.

2022 war in vielerlei Hinsicht ein Jahr, in dem wir gezwungen waren neue, unbekannte Wege einzuschlagen. Kaum war die Gesundheitskrise etwas in den Hintergrund gerückt, tauchte die nächste Bedrohung auf; die Energiekrise, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine. Auf politischer Ebene wurden in Bern und andernorts von allen Seiten her Vorschläge gemacht, wie sich die fehlenden Kilowattstunden einsparen liessen.

Auch wenn jeder seine eigene Meinung zur Energiewende haben darf, geht es jetzt darum, konkrete Taten folgen zu lassen und mit einem gesunden Mass an Pragmatismus vorwärts zu gehen – zu wichtig ist dieser Bereich für unsere Nachkommen. Extreme Positionen, egal auf welcher Seite des Spektrums, führen unweigerlich zu einem Stillstand, von dem kurz-, mittel- und langfristig niemand einen Nutzen hat. 2022 wurden deshalb erhebliche Anstrengungen unternommen, um einen Entwurf für das neue kantonale Energiegesetz vorzulegen, mit dem man eine gute Grundlage für die Zukunft schaffen will. Dieser Entwurf liegt heute dem Grossen Rat vor.

Daneben hat der Staatsrat vergangenes Jahr den Entwurf für ein Klimagesetz genehmigt und diesen dem Grossen Rat unterbreitet. Dieser sieht vor, dem Kanton die Mittel an die Hand zu geben, um bis 2040 klimaneutral zu werden. Wir wissen, dass die alpinen Regionen am empfindlichsten auf die Klimaerwärmung reagieren. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf nimmt die Regierung ihre Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen wahr. In Kombination mit einem ersten Entwurf des kantonalen Klimaplans verfügt der Staatsrat nun über eine klar definierte Strategie mit über 80 Massnahmen, die sich auf sieben Handlungsbereiche aufteilen.

Weiter hat das Departement für Finanzen und Energie (DFE) den Fokus auf den Ausbau jener Behördenleistungen gelegt, die die Bevölkerung und die Unternehmen über den digitalen Kanal in Anspruch nehmen können. Als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel, der sich mit der Coronapandemie zusätzlich beschleunigt hat, wurde deshalb ein Gesetzesentwurf über die digitalen Dienste in die Vernehmlassung geschickt.

Dies sind nur einige der vielen Projekte, die mein Departement in den vergangenen zwölf Monaten in Angriff genommen hat. Uns allen ist bewusst, wie gross die Herausforderungen sind, die in den nächsten Jahrzehnten auf uns zukommen werden. Ich danke deshalb allen, die sich Tag für Tag für das Wohl der Walliser Bevölkerung stark machen und sich dafür einsetzen, dass unser Kanton diesen anstehenden Herausforderungen mit einer gewissen Gelassenheit entgegensehen kann.

Roberto Schmidt
Staatsrat

Finanzen

Der russisch-ukrainische Konflikt, der Anstieg der Zinssätze, das Wiederaufleben der Inflation, die Entwicklung der Finanzmärkte und ein verlangsamtes weltweites Wachstum prägten den wirtschaftlichen, politischen und finanziellen Kontext, in dem sich die Rechnung des Staates Wallis bewegte.

In diesem Zusammenhang schliesst die Rechnung 2022 dennoch mit einem Ertragsüberschuss von 56,3 Millionen und einem Finanzierungsüberschuss von 79,8 Millionen ab und festigt dadurch die finanzielle Lage des Kantons.

Die Schwerpunkte dieses Jahres sind die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durch den Grossrat beschlossenen Nachtragskredite von 127 Millionen, die maximale Gewinnausschüttung des SNB, welche dem Kanton Wallis 160,7 Millionen beschert oder die Verbesserung des Fiskalertrags im Vergleich zu den budgetierten Beträgen mit einem florierenden Immobilienmarkt. Als wesentliche Stütze der Wirtschaft erreichten die Investitionen ein Rekordniveau von 554 Millionen. Das Ergebnis 2022 hat auch eine Einlage von 51,6 Millionen in dem Kompensationsfond für Ertragsschwankungen ermöglicht.

Im Sinne der Kontinuität beim Ausbau der kantonalen Infrastrukturen will der Staatsrat seine Investitionspolitik auf besonders hohem Niveau fortsetzen. Das Budget 2023 sieht Rekordinvestitionen von 684,8 Millionen Franken vor. Damit setzt die Walliser Regierung ein Zeichen zur Unterstützung der Walliser Wirtschaft. In einer Zeit neuer Unsicherheiten enthält das Budget 2023 zudem für verschiedene Bereiche zusätzliche finanzielle Mittel, von denen die Bevölkerung profitieren soll, so insbesondere im Gesundheitswesen, im Sozialbereich, in der Bildung, im Kindes- und Erwachsenenschutz, in der Digitalisierung und in der Mobilität. Mit einem Ertragsüberschuss von 23,6 Mio. und einem ausgeglichenen Finanzierungsergebnis weist das Budget 2023 des Staates Wallis positive Resultate aus und hält die Verfassungsbestimmungen zum finanziellen Gleichgewicht ein. Der Aufwand beläuft sich auf 4,23 Mrd. und ist durch den erwarteten Ertrag von 4,26 Mrd. gedeckt.

Steuern

Die kantonale Steuerverwaltung (KSV) nimmt jährlich an die 1,2 Milliarden Franken an Steuereinnahmen ein. In Zusammenhang mit dem demografischen und wirtschaftlichen Wachstum, den der Kanton seit mehreren Jahren erlebt, und den verschiedenen Gesetzesänderungen, ist auch der Arbeitsaufwand gestiegen, was eine ständige Herausforderung darstellt. Dank der Digitalisierungspolitik, die die KSV rigoros verfolgt, konnte ein Teil dieses Anstiegs aufgefangen werden; trotz der technologischen Fortschritte liegt der Durchschnitt Dossierzahl pro Einschätzendem aber bei 4600 Dossiers für unselbstständige natürliche Personen und bei 1600 für juristische Personen. Dieses Verhältnis liegt über dem interkantonalen Durchschnitt.

In nahezu allen Bereichen gewinnt die Digitalisierung immer stärker an Bedeutung, so auch innerhalb der KSV. Vergangenes Jahr wurden rund 1,5 Millionen Steuerunterlagen wie Lohnausweise, Kapitalleistungen oder Steuerrepartitionen verarbeitet. Daneben mussten alle in Papierform eingereichten Steuererklärungen inkl. Belege eingescannt werden, im Jahr 2022 rund 5 Millionen Seiten. Dieser Vorgang wird seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit dem Atelier Saint-Hubert in Sitten und dem Atelier Manus in Brig durchgeführt.

Bei der Datenverarbeitung stützt man sich hauptsächlich auf automatisierte Arbeitsabläufe und Software, die auf künstlicher Intelligenz basiert. Die KSV ist bestrebt, ihre Arbeitsabläufe im Zuge der Digitalisierung ständig zu verbessern, um so für ihre Mitarbeitenden die Zahl der repetitiven Aufgaben zu minimieren und gleichzeitig die Effizienz und Qualität der Arbeit hoch zu halten.

Das Steuervolumen der Aufwandbesteuerung nimmt seit mehreren Jahren konstant zu, obwohl die Zahl der aufwandbesteuerten Personen weiter zurück geht. Ende 2021 wurden noch 874 Steuerpflichtige aufwandbesteuert, was zu Steuereinnahmen in der Höhe von gut 110 Millionen Franken führte. Gleichzeitig profitieren der Kanton und die Walliser Gemeinden auch indirekt von diesen vermögenden Steuerpflichtigen, da diese erhebliche wirtschaftliche Vorteile generieren.

Personal

Die Dienststelle für Personalmanagement (DPM) unterstützt den Staatsrat insbesondere bei der Ausgestaltung und Umsetzung seiner Personalpolitik. Daneben übernimmt sie weitere wichtige Aufgaben wie beispielsweise die Zahlung von über 10'500 (Monats-)Löhnen, die Bearbeitung der, im vergangenen Jahr, 330 Stellenausschreibungen und darauf eingegangenen 10'000 Bewerbungen, die Organisation von 130 Weiterbildungsseminaren, die Ausbildung der 230 Lernenden und 240 Praktikantinnen und Praktikanten, das Arbeitszeitmanagement und die verschiedenen Leistungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für rund 3’500 Mitarbeitende.

Der Staatsrat hat entschieden, für den gesamten Staat Wallis ein Compliance Management System einzuführen. Damit formalisiert und präzisiert er den Grundsatz der Treuepflicht und die Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und internen Regeln. In diesem Zusammenhang hat die DPM ein Konzept und spezifische Weisungen für die Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen ausgearbeitet, die vom Staatsrat angenommen wurden.

Das Kantonale Finanzinspektorat wurde als erste Anlaufstelle bestimmt, die über eine digitale Plattform Meldungen aus der Bevölkerung und von Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung entgegennimmt und bearbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde die DPM damit beauftragt, Änderungsvorschläge für die Personalverordnung des Staates Wallis und die Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule zu machen. Der Staatsrat des Kantons Wallis hat diese Änderungen angenommen.

Mit dem Ziel, auf dem Arbeitsmarkt weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und die Stellen innerhalb der Verwaltung aufzuwerten, hat der Staatsrat 2021 entschieden, das Prinzip der Warteklasse, die für alle neu angestellten, beförderten oder neu eingestuften Personen galt und zur Einteilung in eine tiefere Lohnklasse führte, per 1. Januar 2023 abzuschaffen. Die Verordnung über die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis wurde entsprechend geändert und für die Dienststellen wurden verschiedene Dokumente vorbereitet, um diese Neuerung einheitlich anzuwenden.

Um den Bedürfnissen der Dienststellen gerecht zu werden, die intern mit problematischem Suchtverhalten konfrontiert sind, hat der Staatsrat entschieden, die diesbezüglich geltenden Regeln zu überprüfen. Daraufhin hat die DPM die Richtlinien für die Prävention und den Umgang mit Suchtsituationen im beruflichen Umfeld überarbeitet. Die neuen Richtlinien wurden am 22. Dezember 2021 genehmigt und sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurden Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen wie Schulungsangebote für Kader, Kontaktpersonen Sicherheit und Gesundheitsschutz, Lernende und Ausbildende eingeführt. Mittlerweile wurden bereits zwei Pilotkurse auf Französisch und ein erster Kurs auf Deutsch durchgeführt.

Die DPM setzt die Digitalisierung ihrer HR-Prozesse weiter fort, was für alle Dienststellen einen Effizienzgewinn verspricht. Im Rahmen ihrer E-Government-Politik konnte die DPM in allen Dienststellen die Einführung des Portals «Employee Self Service» abschliessen, das verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit dem Personalmanagement automatisiert und vereinfacht. Um den Kadermitarbeitenden auch in Zukunft moderne und effiziente Führungsinstrumente bieten zu können, wurden ergänzende Module entwickelt und eingeführt, wie z. B. der Team-Kalender oder Zeitindikatoren in Reporting-Form.

Im Bestreben, die verschiedenen kantonalen Rechtsgrundlagen mit dem Bundesrecht zu harmonisieren, hat die DPM die Verordnung über die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis revidiert. Die Änderungen stehen hauptsächlich mit der Volksabstimmung vom 26. September 2021 zur Vorlage «Ehe für alle» in Zusammenhang und betreffen die Änderung der Überschrift des Artikels «Vaterschaftsurlaub» in «Elternschaftsurlaub». Ebenfalls geändert wurde der Wortlaut dieser Verordnung zur Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen.

Informatik

Wie in den Vorjahren wird die Umsetzung der Informatikstrategie im Verwaltungsjahr 2022 in einem ausführlichen Bericht an den Grossen Rat präsentiert. Die Vorbereitungsarbeiten für die Strategie ab 2025 sind bereits angelaufen.

a) Sicherheitszelle

  • Im Mai 2022 hat die kantonale Dienststelle für Informatik (KDI) zusammen mit dem kantonalen Amt für Bevölkerungsschutz und den Fachverbänden der Walliser Stromproduzenten und Stromverteilern einen Vormittag über Cybersicherheit organisiert.
  • Im November fand dann die 12-stündige Krisenmanagementübung statt, bei der ein simulierter Cyberangriff im Mittelpunkt stand und aus der zahlreiche Lehren und Verbesserungsmöglichkeiten gezogen werden konnten.
  • Nachdem das Parlament einen zusätzlichen Budgetrahmen für Cybersicherheit gesprochen hatte, konnte den Walliser Gemeinden und Institutionen verschiedene Sicherheitsmassnahmen angeboten werden, darunter Notfallabläufe im Falle von Cyberangriffen und Unterstützung für den Labelling-Prozess cyber-safe.ch.
  • Über das gesamte Jahr hinweg lief ein internes Programm zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung, gekoppelt mit mehreren fiktiven Phishing-Tests.

b) Projekte / Entwicklung

  • Die Umsetzung der vom Staat Wallis angestrebten Digital Data Governance ging mit der Ausarbeitung von Richtlinien und der anschliessenden Einführung eines Analyserahmens weiter, der die Grundlage für eine umfassende Diagnose über den Status der Daten bilden wird.
  • Die geplante Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) erforderte den Anschluss neuer Räumlichkeiten ans kantonale Netzwerk, die Installation neuer IT-Geräte, die Einführung eines neuen Dossierverwaltungssystems sowie die Migration der Dossiers der bisherigen kommunalen KESB.
  • Nachdem im Rahmen der Ausschreibung für die elektronische Signatur eine Machbarkeitsbewertung durchgeführt wurde, folgten die Auftragsvergabe und die Installation der ersten Umgebungen.
  • Nachdem die QR-Rechnung als neuer Schweizer Zahlungsstandard eingeführt wurde, mussten alle Rechnungsprozesse des Staates schrittweise angepasst werden, um der neuen Norm zu entsprechen.
  • In Zusammenhang mit den Abrechnungen, die für die Erhebung oder Verteilung der Quellensteuer nötig sind, wurden verschiedene Entwicklungen realisiert.
  • Nach der Referenzdatenbank für natürliche Personen (RDB-NP) und der Referenzdatenbank für Betriebe und Unternehmen (RDB-BU) wurde vergangenes Jahr nun auch die RDB-GW (Gebäude und Wohnungen) entwickelt, die voraussichtlich im Januar 2023 in Betrieb genommen werden kann.
  • Im Rahmen des Projekts eConstruction wurden verschiedene Umgebungen eingerichtet, darunter die Integration eines Identitätsverwaltungssystems sowie die Meldung von auf der Plattform aufgetretenen Fehlern.
  • Das SAP MM-Projekt für das Prozessmanagement in der Materialwirtschaft, u. a. mit Barcode-Lesegeräten, ist angelaufen.
  • Die Pilotphase des Projekts zur papierlosen Bezahlung von Rechnungen wurde abgeschlossen. In den Dienststellen der Verwaltung wurde mit dem Rollout begonnen.

c) Architektur

  • Die gemeinsam von der KDI und der Dienststelle für die digitale Verwaltung (DDV) getroffene Wahl fürs «Portal der Walliser Behörden» fiel auf die Lösung iGovPortal, wobei das Wallis als 7. Mitgliedskanton zum Verein stiess.
  • Bereits eingeführt wurden die nötige Governance und die Instrumente, die es externen Dienstleistern ermöglichen, auf sichere und kontrollierte Weise mit der Infrastruktur der KDI zu arbeiten.

d) Betrieb

  • Verschiedene Infrastrukturen wie Firewall, Telefonie und andere wurden aktualisiert und modernisiert.
  • Ebenfalls erneuert wurde der IT-Park «Kunden», wobei insgesamt 1800 Bildschirme und 900 Arbeitsplätze ausgetauscht und 550 Hardware-Telefone auf Softphones migriert wurden.
  • Diverse repetitive Aufgaben, wie das Erstellen von Servern, wurden modernisiert.
  • Die Lösungen für die Überwachung von Infrastrukturen wurden verstärkt.
  • Die KDI hat den Ausbau der Videokonferenzräume und die WiFi-Architektur des kantonalen Netzwerks an 16 neuen Standorten, darunter bei den KESB, vorangetrieben.
  • Die Virtualisierung der Oracle-Datenbanksysteme wurde auf einer neuen Infrastruktur implementiert.
  • Nachdem der Grossrechner Fujitsu BS2000 während Jahrzehnten gute Dienste geleistet hat, wurde er nun deinstalliert.
  • Die KDI hat von der Ausgleichskasse das Ausdrucken und Verpacken der Subventionierung der Krankenkassenprämien übernommen.
  • Es wurden Verbindungen und eine Erweiterung des Netzwerks der Polizei zum KP Front des Pfadibundeslagers in Ulrichen eingerichtet.

e) Sicherheit / Verfügbarkeit

  • Die Architektur für das Hosting der Daten an einem dritten, dezentralen Standort wurde fertiggestellt.
  • Über einen zweiten Betreiber wurde eine Redundanz für den SMS-Service eingerichtet.
  • Auf verschiedenen Ebenen der Infrastruktur wurden die Sicherheitsmassnahmen verstärkt.
  • Für den Zugang zu den Technikräumen der Datencenter wurden neue biometrische Systeme eingeführt.
  • Für den Fall einer Strommangellage wurden präventive Massnahmen ergriffen, darunter die Installation eines zusätzlichen Generators, Stromsparmassnahmen, Konzepte für Netzabschaltungen usw.
  • Es wurden Energiezähler sowie Geräte zur Überwachung der Rechenzentren (Strom, Feuer, Einbruch) installiert.

E-Governement

Der Staatsrat hat die Strategie «Digitale Dienste der Walliser Behörden» genehmigt, welche ihm die Dienststelle für die digitale Verwaltung (DDV) am 27. April 2022 unterbreitet hat. Gemäss Vision der Strategie sollen die digitalen Dienste von der Bevölkerung, den Unternehmen und den Behörden für ihre Interaktionen untereinander prioritär gewählt werden.

Dazu hat der Staatsrat fünf Ziele formuliert:

  • Erleichterung der Interaktionen zwischen der Bevölkerung, den Unternehmen und den Behörden untereinander durch den Einsatz einer gemeinsamen technischen Infrastruktur, die es ermöglicht, digitale Leistungen über den digitalen Kanal zu erbringen;
  • Beschleunigung der digitalen Transformation der öffentlichen Dienste, die von den Walliser Behörden in koordinierter Weise erbracht werden, und Optimierung und Standardisierung der Verwaltungsverfahren;
  • Schaffung der technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Erbringung digitaler Dienstleistungen, insbesondere für solche, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden erfordern;
  • Förderung der Wiederverwendung von Daten in öffentlichem Besitz unter Gewährleistung ihrer Sicherheit und Inwertsetzung dieser Daten auf innovative Weise;
  • Gewährleistung der digitalen Kompetenzen der Beteiligten und der Anwender durch geeignete Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen.

Am 22. Dezember 2022 hat der Staatsrat die Vernehmlassung eines Gesetzesvorentwurfs über die digitalen Dienste genehmigt, in dem die Strategie des Staatsrates verankert wird.

Die DDV hat die Berichte erstellt, die für die Beschaffung des Portals für die digitalen Dienste nötig waren. Die Wahl fiel auf die Lösung iGovPortal, die vom gleichnamigen interkantonalen Verein entwickelt und betrieben wird und bereits in mehreren anderen Kantonen zum Einsatz kommt.

Energie

In den nächsten Jahrzehnten laufen im Wallis zahlreiche Konzessionen für die Wasserkraftnutzung aus. Ergänzend zum 2021 herausgegebenen Vademecum «Heimfall der Konzessionen» wurden 2022 nun zwei Videos mit Erklärungen zum Heimfall und den damit verbundenen Herausforderungen veröffentlicht.

Es konnte eine Einigung mit dem Kraftwerk Gougra zum Wert der Anlage gefunden werden, dessen Konzession 2039 auslaufen wird. Die Konzessionsgemeinden haben ihre Zusage erteilt, die vorgeschlagene Vereinbarung zu unterzeichnen. Da der Kanton ebenfalls Konzessionsgeber ist, wird der Grosse Rat 2023 darüber beraten.

Nachdem im Herbst 2020 eine Grundlagenstudie zum Potenzial der Wasserkraft im Wallis veröffentlicht und 2021 ein auf mehreren Kriterien basierendes Beurteilungsschema für Projekte vorgelegt wurden, ging es darum, die Projekte auszuwählen, die in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Es handelte sich dabei um eine umfangreiche Arbeit, an der sich die Gemeinden, die Konzessionäre, die Forces motrices valaisannes (FMV) und elf Dienststellen des Staates Wallis beteiligt haben. Gestützt auf die Bewertung der Projekte, die von diesen Dienststellen gemeinsam vorgenommen wurde, konnte dem Staatsrat eine Liste mit Projekten erster und zweiter Priorität sowie mit Projekten, die es nicht in die engere Auswahl geschafft hatten, vorgelegt werden.

Die Höhe der 2022 insgesamt ausgezahlten Beträge liegt bei 29.7 Millionen Franken. Zieht man den durch die CO2-Abgabe finanzierten Bundesbeitrag in der Höhe von 21 Millionen Franken ab, beläuft sich der kantonale Nettobeitrag für 2022 noch auf 8.7 Millionen Franken. Die gegenüber Dritten neu eingegangenen Verpflichtungen stiegen 2022 auf 41.3 Millionen Franken.

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat seine Botschaft und seinen Entwurf des neuen kantonalen Energiegesetz unterbreitet. Die Eintretensdebatte fand während der Dezembersession 2022 statt.

Auch wenn der Staat Wallis keine direkten Kompetenzen in Sachen Energieversorgung, -beschränkung oder -kontingentierung hat, wird er mit den Folgen der Mangellage konfrontiert werden. Dies hat den Staatsrat dazu veranlasst, eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten involvierten Dienststellen einzusetzen, welche die Entwicklung der Situation verfolgt und mögliche Massnahmen für den Ernstfall evaluiert. Zur Unterstützung der nationalen Kampagne und als zusätzliche Informationsquelle mit praktischen Tipps für die Bevölkerung wurde auf www.vs.ch/penurie eine neue Website zur Energiemangellage aufgeschaltet.

Am 30. September 2022 hat die Bundesversammlung eine dringliche Übergangsbestimmung für die Stromerzeugung aus grossen Photovoltaikanlagen eingeführt. Ziel ist es, rasch über grosse Photovoltaikanlagen zu verfügen, die jährlich mindestens 10 GWh produzieren. Dabei wird schweizweit eine Gesamtproduktion von 2000 GWh angestrebt.

Eine vom Staatsrat eingesetzte Taskforce hat von diesem den Auftrag erhalten, die Bearbeitung der Gesuchsdossiers grosser Photovoltaikanlagen zu antizipieren, zu begleiten und zu koordinieren. Um die Energieeffizienz der geplanten Anlagen im Winter und ihre strukturelle Widerstandsfähigkeit beurteilen zu können, hat der Staatsrat weiter beschlossen, Testanlagen für grosse Photovoltaikanlagen von der Baugenehmigungspflicht zu befreien. Der Staatsrat hat ausserdem entschieden, dem Grossen Rat einen dringlichen Dekretsentwurf zum Bewilligungsverfahren für alpine Photovoltaik-Grossanlagen zu unterbreiten. Dieser sieht vor, den Staatsrat anstelle der kantonalen Baukommission als Bewilligungserstinstanz einzusetzen und so den direkten Beschwerdeweg ans Kantonsgericht zu öffnen. Und schliesslich stufte der Staatsrat die alpinen Photovoltaik-Grossanlagen als Regierungsangelegenheit ein und unterstellte diese als solche dem Vorsteher des Departements für Finanzen und Energie.

Nachdem die Bundesversammlung am 30. September 2022 dringliche Massnahmen verabschiedet hat, um im Winter eine sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, müssen Neubauten mit einer Gebäudefläche (anrechenbare Gebäudefläche) von mehr als 300 m2 neu mit Solaranlagen ausgerüstet werden. Diese Pflicht gilt für Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden.

Auf die Änderung des Bundesenergiegesetzes hin hat der Staatsrat beschlossen, die Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) zu ändern und einen neuen Artikel einzuführen. Laut diesem muss die Fläche der Solarpanels oder der Sonnenkollektoren mindestens 40 % der anrechenbaren Gebäudefläche betragen. Es wurden ebenfalls Kriterien für Ausnahmen festgelegt.

Immobilien und bauliches Erbe

Der Grosse Rat hat vergangenes Jahr Baukredite für folgende Projekte genehmigt: Werkstätten Crêtelongue, Kauf der Liegenschaft «Manufacture des Iles in Sitten», Fernheizzentrale und Erweiterung der Sporthalle in Brig-Glis, Erwerb des Gebäudes «Marmettes» in Monthey, Bau eines Lagers in Haudères und der Bau von zwei Hallen im Logistikzentrum Ronquoz in Sitten.

Ein gutes Dutzend Projekte befinden sich derzeit in der Bauphase, darunter La Castalie in Monthey, die Einsatzzentrale in Siders und das Kollegium Cours Roger Bonvin in Sitten.

Ebenfalls im Gange sind Studien für die geplanten Verwaltungsgebäude in Visp, Monthey und Sitten.

Das Gebäude ALPOLE (Forschungszentrums für alpine und polare Umwelt) konnte von der EPFL bezogen werden und auch der Bau der Maschinenhalle auf dem Gut Grand-Brûlé in Leytron ist abgeschlossen.

Beim Bau des Campus Energypolis (Rue de l’Industrie 19 bis 23 in Sitten), dessen Schlussabrechnung nächstens ansteht, sowie beim Projekt Campus Gesundheit, bei dem die Erdarbeiten begonnen haben, tritt die Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe (DIB) als Bauherrenvertreterin auf.

Als Antwort auf die Bedürfnisse der Kantonsverwaltung und im Rahmen der Kontinuität ihrer Leistungen setzte die Sektion Immobilienverwaltung und Unterhalt ihre Renovations- und Sanierungspolitik des staatlichen Gebäudeparks fort, womit sie den Energieverbrauch verbessern und den Erhalt der Gebäude sichern will. Daneben arbeitete die Sektion an der Einführung einer Software für die Gebäudeverwaltung. Im August 2022 wurden alle Fachleute Betriebsunterhalt und Reinigungsangestellten der Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe angegliedert.

Die Digitalisierung der Pläne jener Räumlichkeiten, die der Staat Wallis für seine Bedürfnisse angemietet hat, ging weiter. Parallel dazu lief auch die Einführung des strategischen Instruments, welches das Energiemanagement von Gebäuden vereinfacht.

Die Sektion Bauliches Erbe konnte vergangenes Jahr folgende Projekte abschliessen: 2. Etappe der Innenrestauration des Kirchenschiffs der Basilika von Valeria; Subventionierung von 26 neuen Projekten zur Restaurierung von Baudenkmälern; Redaktion von 1490 Vormeinungen; Erfassung von 2921 neuen Objektblättern im Bauinventar (IBA), womit auf der Plattform nun 26'447 Objektblätter verfügbar sind; Homologierung des Inventars dreier Gemeinden; Publikation des 549 Seiten umfassenden Bands «Le bourg capitulaire et l’église de Valère à Sion» der Reihe «Die Kunstdenkmäler der Schweiz»; Finanzierung der Fotografien in den Kunstführern «Die Einsiedelei Longeborgne» und «Die Burgkirche von Raron» sowie eines Artikels durch die DIB; Publikation eines 58-seitigen Artikels mit dem Titel «La cathédrale de Sion» in der Zeitschrift «Vallesia» und 1060 Teilnehmende am Europäischen Tag des Denkmals.

500 FIGI-Vereinbarungen wurden den betroffenen Dienststellen zugestellt und von diesen unterzeichnet. Zusätzlich zu ihren eigenen Aufgaben managt die Sektion Finanzen & Controlling seit diesem Jahr auch die Zuteilung der Räumlichkeiten und den Kauf und Verkauf von Liegenschaften.

Agenda 2030

Nachdem im Sommer die Vernehmlassung zum geplanten Klimagesetz lief, hat der Staatsrat dem Grossen Rat im November einen ersten Entwurf unterbreitet. Ziel des Gesetzes ist es, dem Kanton die Mittel an die Hand zu geben, um bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Dies soll über die Bildung einer Klimareserve geschehen, über die sich Grossprojekte finanzieren lassen, wobei die anfängliche Dotierung in der Höhe von 150 Millionen Franken aus der finanzpolitischen Reserve stammen wird. Andere konkrete Massnahmen und Aktionen sollen über das ordentliche Budget des Staates finanziert werden, ohne dass neue Steuern oder Abgaben eingeführt werden. Ergänzend zu den 250 Millionen Franken, die bereits heute jedes Jahr im Rahmen der Klimapolitik investiert werden, sind für den Zeitraum von 2024-2026 zusätzliche Investitionen in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.

Parallel zum Gesetzesentwurf hat die Regierung dem Parlament einen ersten Entwurf des kantonalen Klimaplans unterbreitet. Dieser gibt die Klimastrategie des Staatsrates vor und legt die spezifischen Ziele für die einzelnen Handlungsbereiche fest, über welche die Treibhausgasemissionen (Reduktionsziele) reduziert und die Bevölkerung, die Biodiversität sowie die materiellen Güter vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden sollen (Anpassungsziele). Der Plan umfasst sieben strategische Handlungsbereiche, zu denen 80 Massnahmen und über 200 konkrete Aktionen formuliert wurden.

Der Staatsrat hat das Programm für die nachhaltige Entwicklung 2023 angenommen. Dieses will die Governance für Nachhaltigkeit in der Kantonsverwaltung, in den Gemeinden und Unternehmen und an den Schulen stärken, Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen vorschlagen und in Sachen nachhaltige Entwicklung innovative Projekte unterstützen. 2023 ist die Lancierung von acht neuen innovativen Projekten geplant, womit die Zahl der im Rahmen der Agenda 2030 unterstützten Projekte auf 45 steigt.

2022 sind neun innovative Projekte angelaufen. Dazu gehören ein Förderprogramm, um die Renovierungsrate von Gebäuden in den verschiedenen Gemeinden zu steigern, ein Projekt zur Aufwertung der Brunnen, ein Programm zur beruflichen Eingliederung durch Ökologie oder auch Aktionen, die auf die politische Teilhabe von jungen Menschen in kleinen Gemeinden abzielen, die mit Abwanderung konfrontiert sind.