null Ein Gesuch vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hinterlegen

Ein Gesuch vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hinterlegen

Ein Gesuch vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis hinterlegen

Bevor Sie die Schlichtungsbehörde anrufen, um ihre Forderungen geltend zu machen, raten wir Ihnen, mit unserem Bereitschaftsdienst juristischer Auskünfte Kontakt aufzunehmen. Sie können sich ebenfalls ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten in unsere Büros begeben.

Das Ziel des Schlichtungsverfahrens besteht darin, unnötige Verfahren zu vermeiden, die Zeit in Anspruch nehmen und kostspielig sind (Prozesskosten).

Kontakt

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)
Rue des Cèdres 5
1951 Sion

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 - 10:45

Telefonische Arbeitsrechtsberatung:
027.606.74.01
Montag - Freitag
09:00 - 10:45
14:00 - 16:00