null Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen

Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen

Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen

Bei wiederholter, missbräuchlicher Lohnunterbietung betreffend der üblichen Löhne der Ortschaft, des Berufs oder der Branche können der Bund oder die Kantone Normalarbeitsverträge (NAV) verordnen, welche zwingende Mindestlöhne vorsehen. Diese Löhne werden in der ganzen Branche angewendet und davon kann nur zugunsten des Arbeiternehmers abgewichen werden.