Der Verfassungsrat des Kantons Wallis
Am 4. März 2018 nahm die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung mit 72,8% Ja-Stimmen an und beschloss mit 61,5% der abgegebenen Stimmen, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen.
Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates fand am 25. November 2018 statt. Sie trafen sich zum ersten Mal am 17. Dezember 2018 in Sion zur konstituierenden Sitzung des Verfassungsrates. Zwischen dem 29. April und dem 5. Juni 2019 fanden zwei Plenarsitzungen des Verfassungsrates statt, um das Reglement des Verfassungsrates zu verabschieden, die Mitglieder des Präsidialkollegiums, die Präsidenten/-innen der thematischen Kommissionen und den Generalsekretär zu wählen und zur Ernennung der Mitglieder der thematischen und institutionellen Kommissionen. Am 5. Juni erfolgte der Amtsantritt der leitenden Organe des Verfassungsrates, namentlich des Präsidialkollegiums, des Büros, sowie der Kommissionen.
Seither haben die thematischen Kommissionen eine intensive Forschungs-, Diskussions- und Beratungsarbeit geleistet, um verfassungsrechtliche Grundsätze oder Artikel und einen vorläufigen Bericht zuhanden des Plenums des Verfassungsrates auszuarbeiten. Die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses, der zwischen November 2019 und Anfang Januar 2020 über eine digitale Plattform durchgeführt wurde sowie anlässlich der Bürgerworkshops, die in 6 Orten des Kantons organisiert wurden, wurden von den thematischen Kommissionen ebenfalls berücksichtigt und in ihr Projekt integriert.
Zwischen September und November 2020 hat das Plenum des Verfassungsrates anlässlich von drei Sessionen von zwei bis drei Tagen in Brig und Martinach getagt, um die in den Vorberichten der thematischen Kommissionen enthaltenen Vorschläge zu prüfen. Diese Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen des Plenums in einem von der Coronavirus-Pandemie geprägten Kontext. Die Coronakrise hat den Verfassungsrat gezwungen, die Prüfung der Grundsätze von April auf September 2020 zu verschieben.
Die angenommenen Grundsätze werden Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens zuhanden der institutionellen Akteure und der Öffentlichkeit sein, das Anfang nächsten Jahres eröffnet werden soll. Am Schluss dieser Vernehmlassung werden die thematischen Kommissionen den Vorentwurf der Verfassung ausarbeiten, der ab Herbst 2021 vom Plenum in erster Lesung behandelt wird.