VERNEHMLASSUNG ZU DEN GRUNDSÄTZEN
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Zugang zum Fragebogen für die INSTITUTIONELLEN AKTEURE
Seit Sommer 2019 arbeiten die 130 Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte an bestimmten Themen in 10 verschiedenen Kommissionen.
In der ersten Hälfte des Jahres 2020 haben alle Kommissionen einen Bericht mit einer Reihe von Grundsätzen in Zusammenhang mit ihren Themen vorgelegt. Diese Grundsätze sind noch keine Verfassungsartikel und werden sich bis zur endgültigen Fassung des Textes der neuen Verfassung, der 2023 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, weiterentwickeln.
Diese verschiedenen Grundsätze wurden anlässlich der Plenarsitzungen des Verfassungsrates im Herbst 2020 von den 130 Mitgliedern des Verfassungsrates behandelt. Sie wurden entweder angenommen oder abgelehnt, manchmal deutlich und manchmal mit knapper Mehrheit. Einige von ihnen wurden auch auf Vorschlag der politischen Fraktionen modifiziert. Die Vorschläge waren Gegenstand von fast 700 Abstimmungen. Viele dieser Grundsätze sind neu und befinden sich nicht der aktuellen Verfassung, die aus dem Jahr 1907 stammt, einige von ihnen verändern die Struktur oder das Funktionieren unseres Kantons erheblich.
Grundsätze, die in unserem Kanton zu bedeutenden Veränderungen führen würden oder solche, die mit knapper Mehrheit angenommen oder abgelehnt wurden, werden mittels eines Fragebogens den Institutionen und der Walliser Bevölkerung zur Vernehmlassung bis zum 14. März 2021 vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden an die 10 thematischen Kommissionen weitergeleitet, mit dem Ziel, ihre künftige Arbeit bei der Erstellung des Vorentwurfs der neuen Verfassung zu leiten. Die Meinungen der Bevölkerung und der institutionellen Akteure werden dabei berücksichtigt.
Der Fragebogen enthält 31 Fragen zu einer Vielzahl von Themen. Sie können wählen, ob Sie alle Fragen beantworten wollen oder nur diejenigen, die Sie am meisten interessieren, indem Sie bei den anderen das Kästchen "Keine Antwort" ankreuzen. Ihre Antworten werden anonym behandelt.
Sie können hier auch alle vom Plenum des Verfassunsgrates im Herbst 2020 verabschiedeten Grundsätze einsehen. Ein Synthesebericht der Beratungen und Beschlüsse des Verfassungsrates steht auch zur Verfügung. Es ist auch möglich, am Ende des Fragebogens eine allgemeine Bemerkung oder einen Kommentar zu anderen Grundsätzen zu machen, die nicht Gegenstand einer Frage im Fragebogen sind.
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Zugang zum Fragebogen für die INSTITUTIONELLEN AKTEURE
Weitere Informationen zum Verfassungsrat finden Sie unter dem Link https://www.vs.ch/de/web/constituante oder durch Anklicken der untenstehenden Fragen.
Eine Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates (Land, Kanton, usw.) welches die Form des Staates und die Rechte und Pflichten der Bürger festlegt. In den Grundsätzen werden die Rollen und Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Institutionen definiert.
Wenn der Staat ein Gebäude wäre, wäre die Verfassung sein Plan.
Die aktuelle Verfassung des Kantons Wallis stammt aus dem Jahr 1907. Obwohl sie im Laufe der Jahre mehrfach geändert wurde, ist nun eine Totalrevision notwendig, um sie der Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen. Diese Revision wird es ermöglichen, neue Themen zu berücksichtigen, die in der aktuellen Verfassung nicht vorkommen, zum Beispiel in Bezug auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten in unserem Kanton, die Urbanisierung, die Umwelt oder die neuen Technologien.
Am 4. März 2018 hat die Walliser Bevölkerung die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung mit 72,8% Ja-Stimmen angenommen und beschlossen, die Arbeiten einem Verfassungsrat anzuvertrauen, der speziell für diese Arbeit gewählt wird.
Es ist anzumerken, dass die meisten Schweizer Kantone eine solche Totalrevision bereits in den letzten Jahrzehnten durchgeführt haben.
Am 25. November 2018 hat das Walliser Volk 130 Personen aus 10 politischen Parteien und Bewegungen gewählt, um eine neue Verfassung auszuarbeiten. Der Verfassungsrat arbeitet nach dem Modell des Grossen Rates und hat viereinhalb Jahre Zeit, um seine Arbeit zum Abschluss zu bringen.
Der Verfassungsrat wird von einem 4-köpfigen Präsidialkollegium und vom Büro, das sich aus 13 Vertreterinnen und Vertretern der 10 politischen Fraktionen und Bewegungen zusammensetzt (PDCVr, VLR, Appel Citoyen, Verts et citoyens, PS et Gauche citoyenne, UDC et Union des Citoyens, SVPO und freie Wähler, CVPO, CSPO, Zukunft Wallis) geleitet.
Die Zusammensetzung des Präsidialkollegiums ändert sich jährlich und die Geschlechterparität ist gewährleistet. Alle politischen Parteien und Bewegungen sind mindestens einmal während der Dauer der Arbeit im Präsidialkollegium vertreten.
Die Revisionsarbeit wird von 10 thematischen Kommissionen durchgeführt, in denen die 130 Mitglieder des Verfassungsrates vertreten sind. Zusätzlich zu diesen 10 thematischen Kommissionen wurden 3 institutionelle Kommissionen eingerichtet: eine Koordinationskommission, eine Redaktionskommission und eine Bürgerbeteiligungskommission.
Die Mitglieder des Verfassungsrates werden bei ihrer Arbeit von einem Generalsekretariat unterstützt.
Sie finden alle Informationen über die thematischen Kommissionen hier: https://www.vs.ch/de/web/constituante/commissions
Dezember 2018 – Juni 2019: Allgemeine Organisation des Verfassungsrates (Vereidigung der Gewählten, Erarbeitung eines Organisationsreglements, Anstellung der Mitarbeitenden des Generalsekretariates, Nominierung der verschiedenen Gremien, etc.).
Juni 2019 – April 2020: Arbeiten in den 10 thematischen Kommissionen.
September 2020 – November 2020: Prüfung der von den Kommissionen vorgeschlagenen Grundsätze durch das Plenum.
2021-2022: Vernehmlassungsverfahren für die institutionellen Akteure und für die Öffentlichkeit, Integration der Vernehmlassungsergebnisse in die 10 thematischen Kommissionen, Ausarbeitung des Vorentwurfs der neuen Verfassung und Behandlung des Entwurfs durch das Plenum (2 bis 3 Lesungen).
Frühling 2023: Übergabe des Entwurfes an den Staatsrat.
Herbst / Winter 2023: Volksabstimmung über den Entwurf der neuen Verfassung
Der Verfassungsrat hat beschlossen, eine Bürgerbeteiligungskommission zu schaffen, um die Bevölkerung in ihre Arbeit miteinzubeziehen. Ziel der verschiedenen Phasen der Beteiligung ist es, Ideen zu sammeln, die Überlegungen der thematischen Kommissionen zu bereichern und die Anliegen der Bevölkerung besser zu kennen.
Eine erste Phase der Bürgerbeteiligung wurde zwischen November 2019 und Januar 2020 mittels einer digitalen Plattform sowie Bürgerworkshops in verschiedenen Orten des Kantons durchgeführt. Die Vorschläge dieser ersten Phase wurden von den thematischen Kommissionen diskutiert und in ihren Arbeiten integriert.
Der Ihnen heute vorgelegte Fragebogen stellt die zweite Phase des Bürgerbeteiligungsprozesses dar, nämlich die öffentliche und institutionelle Vernehmlassung.
Die Bürgerbeteiligungskommission wird 2022 entscheiden, ob eine dritte Phase der Bürgerbeteiligung für die Fortsetzung der Arbeit des Verfassungsrates sinnvoll ist.