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Kommissionen
Für seine Arbeiten hat der Verfassungsrat zehn thematische Kommissionen mit je 13 Mitgliedern eingesetzt. Diese erstellen in ihren Zuständigkeitsbereichen Vorschläge zuhanden des Verfassungsrates. Jedes Mitglied des Verfassungsrates nimmt in einer thematischen Kommission Einsitz.
Die Präsidenten und Präsidentinnen sowie die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen der thematischen Kommissionen werden auf Vorschlag des Büros vom Verfassungsrat gewählt.
Zudem wurden drei institutionellen Kommissionen eingesetzt: die Koordinationskommission, die die Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen zusammenführt, die Bürgerbeteiligungskommission, und die Redaktionskommission.