Am 12. Januar 2024 versandte Frédéric Pitteloud, Ersatzrichter am Kantonsgericht, dem Präsidenten des Walliser Grossen Rates sein Kündigungsschreiben. Frédéric Pitteloud war seit 2015 Ersatzrichter am KG.

Kantonsrichter Jérôme Emonet hat am 8. Januar 2024 seinen Rücktritt per 31. Juli 2024 eingereicht und macht von seinem Recht Gebrauch, ab dem 1. August 2024 in den Ruhestand zu treten. Er war 1997 zum Kantonsrichter ernannt worden.

Dieser dritte Bericht schildert die administrative und disziplinarische Aufsichtstätigkeit des Justizrates sowie zu einem kleineren Teil seine Mitarbeit bei den Wahlen für die Gerichte im Jahr 2023

Am. 14. September 2023 hat Frederic Addy seine Demission als Ersatzrichter eingereicht mit Wirkung zum 31. März 2024 (art. 5 ORG). Bei einer ersten Plenarsitzung am 6. Oktober 2023 hiess der JR die Vorbereitungsarbeiten der Wahlkommission (WK) gut und legte die Grundsätze für die Ausschreibung und die Prüfung der Bewerbungen für die frei werdende Stelle des Ersatzrichters am Kantonsgericht fest.

Am 14. Juni 2023 wurde Frédéric Fellay, Ersatzrichter am Kantonsgericht, zum Kantonsrichter mit Amtsantritt am 1. September 2023 gewählt. Bei einer ersten Plenarsitzung am 4. August 2023 hiess der JR die Vorbereitungsarbeiten der Wahlkommission (WK) gut und legte die Grundsätze für die Ausschreibung und die Prüfung der Bewerbungen für die frei werdende Stelle des Ersatzrichters am Kantonsgericht fest.

In der Junisession 2023 hat der Grosse Rat beschlossen, den Zivil- und Strafkammern des Kantonsgerichts zwei zusätzliche Kantonsrichterstellen zu bewilligen, insbesondere im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Art. 397 Abs. 5 der revidierten Strafprozessordnung am 1. Januar 2024,  sowie des neuen Art. 408 Abs. 2 der revidierten Strafprozessordnung.

Am 3. März 2023 kündigte Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis seinen Rücktritt per 31. Dezember 2023 an. In der Sitzung vom 31. März 2023 legte der JR die Grundsätze für die Ausschreibung und Prüfung der Bewerbungen für die frei werdende Stelle fest.

Am 27. Januar 2023 kündigte die Generalstaatsanwalt-Stellvertreterin Lucie Wellig ihren Rücktritt auf Ende September 2023 an. In der Sitzung vom 3. Februar 2023 legte der JR die Grundsätze für die Ausschreibung und die Prüfung der Bewerbungen für die vakante Stelle fest.

Die Zuständigkeiten der kantonalen Rekurskommission für Steuersachen (KRK) werden per 1. Januar 2024 dem Kantonsgericht übertragen. Dafür hat der Grosse Rat am 14. Dezember 2022 sieben Stellen für Beisitzer/-innen (fünf französischsprachige und zwei deutschsprachige) für die neue steuerrechtliche Abteilung geschaffen.

Die Zuständigkeiten der kantonalen Rekurskommission für Steuersachen (KRK) werden ab dem 1.1.2024 an das Kantonsgericht übergehen. Aus diesem Grunde hat der Grosse Rat (GR) eine neue Stelle für einen Kantonsrichter geschaffen.

Artikel 17 des Gesetzes über den Justizrat (GJR) sieht vor, dass der Justizrat (JR) auf Vorschlag des Präsidenten seinen jährlichen Tätigkeitsbericht sowie allfällige ergänzende Berichte verabschiedet (Abs. 1). Dieser zweite Bericht schildert die administrative und disziplinarische Aufsichtstätigkeit des JR im Jahr 2022 sowie in geringerem Masse seine Beteiligung an den Richterwahlen.

In seinem Bericht vom 23. April 2021 über das Verfahren zur Wiederernennung von Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft kündigte der Justizrat (JR) seine Absicht an, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise der Staatsanwaltschaft, insbesondere der Governance im Bereich des Personalmanagements, vorzunehmen. Der JR hat festgestellt, dass die Wahl des Oberstaatsanwaltes in der Vergangenheit zu Spannungen geführt hat. Zusätzlich empfahl er, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Büro der Staatsanwaltschaft zu achten.

Am 20. Mai 2022 reichte Thomas Brunner, Kantonsrichter, beim Grossen Rat des Kantons Wallis seine Demission auf Ende Mai 2023 ein. Die Wahlkommission des Justizrates (WK) hat von dieser Demission am 24. Juni 2022 Kenntnis genommen. An ihrer Sitzung vom 18. Juli 2022 legte sie die Grundsätze der Stellenausschreibung sowie die Prüfung der Bewerbungen fest.

Die Anhörungen des JR, die im Herbst 2021 im Hinblick auf die Erstellung seines Berichts vom 5. November 2021 über die Ersatzrichter am KG durchgeführt wurden, zeigten das Ausmass der angehäuften Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen am KG auf. Die angehörten Richter und Ersatzrichter sprachen von einer «katastrophalen Situation», die «für die Mitarbeitenden schwer zu ertragen» sei und potenziell zu einer «Verletzung des Beschleunigungsgebots» und einer «Rechtsverweigerung» führe.

Der JR nahm die Frage der Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen beim KG sehr ernst, die je nach Abteilungen zwei oder drei Jahre betragen können, während ein Jahr nach Ansicht der Befragten die wünschenswerte Frist wäre. Der JR ist der Ansicht, dass die derzeitige Situation aus Sicht der Rechtsuchenden inakzeptabel ist. Der vorliegende Bericht, der die am 5. November 2021 abgeschlossene Administrativuntersuchung fortsetzt, enthält Vorschläge, wie der Bestand der hängigen Fälle beim KG abgebaut und ein normaler Betrieb erreicht werden kann, der von allen angehörten Richtern und Mitarbeitenden des KG gewünscht wird.

Am 25. September 2016 hat das Walliser Volk in einer Volksabstimmung Artikel 65bis der Kantonsverfassung angenommen, der einen Justizrat (JR) einführt. Das Ziel dieser neuen Behörde ist es, die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber den politischen Kräften zu stärken und das Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und der Justiz zu bewahren (https://www.vs.ch/de/web/pres/news/-/asset_publisher/UyDuOZAIvZ0C/content/votations-cantonale/529400). Nach zwei Lesungen wurde das Gesetz über den Justizrat (GJR) am 13. September 2019 vom Parlament verabschiedet und ist per 1. September 2020 teilweise und per 1. Januar 2021 vollständig in Kraft getreten.

Am 3. November 2021 hat François Vouilloz seine Demission als Ersatzrichter eingereicht. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von sechs Monaten gemäss Art. 34 Abs. 1 RPflG wird er sein Amt per 31. Mai 2022 niederlegen. An der ersten Sitzung am 10. Dezember 2021 hat der Gesamtrat die Vorbereitungen der Wahlkommission (WK) bestätigt und die Grundsätze festgelegt, nach denen die Ausschreibung und die Prüfung der Bewerbungen für den freien Posten vorgenommen werden.

Am 13. Dezember 2020 wurde der Justizrat darüber informiert, dass vier Kantonsrichter-innen per 31. Mai 2021 demissionieren und somit nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Der Justizrat hat die vakanten Stellen ausgeschrieben, die Bewerbungen bewertet (Art. 47 Abs. 3 Bst. C LGJR) und seinen am 5. März 2021 verabschiedeten Bericht an die Justizkommission des Grossen Rates übermittelt.

 

Am 12. März 2021 hat der Justizrat dem Grossen Rat (GR) gemäss Art. 14 Abs. 2 RPflG vorgeschlagen, die Anzahl Ersatzrichter/-innen am KG von 10 auf 12 zu erhöhen. In Anbetracht der Verzögerungen am KG schien diese Massnahme, die sich nicht auf das Budget auswirkt, unabdingbar, um die Kantonsrichter/-innen, darunter auch die vier neuen, die in der Junisession 2021 gewählt wurden, zu unterstützen. Im gleichen Schreiben hat der JR den GR informiert, die Funktion der Ersatzrichter/-innen genauer prüfen zu wollen.

Am 15. Dezember 2020 sowie am 5. Mai 2021 wählte der Grosse Rat insgesamt fünf neue Kantonsrichter-innen, von denen zwei als Ersatzrichterinnen am Kantonsgericht tätig waren. Am 12. Mai 2021 traf die Wahlkommission (WK) des Justizrates das Präsidium des Kantonsgerichts, um dessen Bedürfnisse zu eruieren und ein Anforderungsprofil für die Ersatzrichter-innen zu erstellen. Am 8. Juni 2021 beschloss der Grosse Rat, für die Dauer einer Legislaturperiode zwei zusätzliche Stellen als Ersatzrichter-innen am Kantonsgericht zu schaffen. An einer ersten Sitzung vom 11. Juni 2021 hat der Gesamtrat die Vorbereitungsarbeiten der WK, die Grundsätze der Ausschreibung sowie die Prüfung der Kandidaturen für die vier vakanten Stellen genehmigt.

In seinem Schreiben vom 11. Januar 2021 machte die Justizkommission des Grossen Rates den Justizrat auf Presseartikel aufmerksam, die im Zusammenhang mit der Wiederernennung von Staatsanwältinnen standen. In diesen Artikeln wurde suggeriert, dass es sich hier um Sexismus und um Vergeltungsmassnahmen gegenüber Staatsanwältinnen handle, die die Organisation der Staatsanwaltschaft kritisiert hätten. Weiter wurden in der Februarsession 2021 des Grossen Rates mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Der Justizrat hat seinen entsprechenden Bericht am 23. April 2021 der Justizkommission übermittelt.