Am 23. Dezember 2025 hat Fernando Willisch, Ersatzrichter am Kantonsgericht, gegenüber dem Justizrat seinen Rücktritt per 1. Januar 2026 mitgeteilt. Gemäss Art. 34 Abs. 1 RPflG hat ein Ersatzrichter seinen Rücktritt auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten einzureichen, wobei die Dauer der Kündigungsfrist mit Zustimmung der zuständigen Behörde verkürzt werden könne. Das Kantonsgericht zeigte sich mit der Verkürzung der Kündigungsfreist einverstanden.

Artikel 17 des Gesetzes über den Justizrat (GJR) sieht vor, dass der Justizrat (JR) auf Vorschlag des Präsidenten seinen jährlichen Tätigkeitsbericht sowie mögliche ergänzende Berichte verabschiedet (Abs. 1).

In diesem fünften Bericht sind die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der administrativen und der disziplinarischen Aufsicht des JR und seiner Beteiligung an den richterlichen Wahlen für das Jahr 2025 aufgeführt.

Am 13. Februar 2025 nahm der Grosse Rat in zweiter Lesung eine Totalrevision des kantonalen Baugesetzes (BauG) an. Am selben Tag wandte sich der Präsident des Kantonsgerichts schriftlich an den Staatsrat. Da er davon ausging, dass diese Gesetzesänderung für die Öffentlichrechtlichen Abteilung zu einem Anstieg der Fallzahlen in der Grössenordnung von 20 Prozent führen würde, beantragte er, dass spätestens auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes zwei juristische Einheiten (Gerichtsschreiber) geschaffen und in das Budget 2026 aufgenommen werden. Mit dem vorliegenden Bericht sollen die Auswirkungen der Änderung des BauG auf die Arbeitsbelastung des KG beurteilt und gegebenenfalls Empfehlungen für deren Bewältigung abgegeben werden.

Seit 2021 und der Einsetzung des Justizrates wird von der Politik die Frage der Aufsicht über die Kantonsrichter und die Mitglieder der Staatsanwaltschaft gestellt.

Mit dem vorliegenden Bericht des JR wird eine Bestandesaufnahme gemacht und es werden die verschiedenen Etappen der bisher angestellten Überlegungen, Vergleiche mit anderen Kantonen und Stellungnahmen der betroffenen Parteien aufgeführt. Am Ende des Berichts erarbeitet der JR verschiedene Empfehlungen.

In seinem Bericht vom 24. November 2022 zur Governance und den Personalressourcen innerhalb der Staatsanwaltschaft hat der Justizrat verschiedene Empfehlungen abgegeben:

In diesem Bericht soll zunächst festgestellt werden, ob und mit welchem Erfolg diese Empfehlungen umgesetzt wurden (III). Der Bericht wird auch auf zwei weitere Aspekte eingehen, die im Bericht vom 24. November 2022 angesprochen wurden (IV). Schliesslich wird er zwei neue Themen nennen, die ihm von der Staatsanwaltschaft im Februar 2025 vorgelegt wurden, ohne jedoch auf sie einzugehen (V).

Der vorliegende vierte Rapport befasst sich mit der Tätigkeit des JR in den Bereichen der administrativen und disziplinarischen Aufsicht sowie seine Beteiligung an den Wahlen für die Gerichte im Jahr 2024. Zu Beginn des Jahres 2025 hat der JR drei ausführliche Berichte über seine Tätigkeit während der Legislaturperiode veröffentlicht.

Die administrative Aufsicht des JR über die Gerichte und die StA soll das ordnungsgemässe Funktionieren dieser Behörden gewährleisten. Sie erstreckt sich auf alle Bereiche der Verwaltung, d. h. auf die Leitung der Gerichte resp. der Behörden, die Pflichtenhefte, die Geschäftsverteilung, den Personalbestand, die Personalverwaltung, die interne Organisation, die Weisungen und Richtlinien, die Informatikmittel und die Archivierung, mit Ausnahme der Finanzverwaltung, für die das kantonale Finanzinspektorat zuständig ist.

Der Gesetzgeber hat entschieden, den Justizrat (JR) als Aufsichtsorgan der kantonalen Gerichtsbehörden und der Magistraten der Staatsanwaltschaft einzusetzen (Art. 2 Gesetz über den Justizrat – GJR).

Dem JR obliegt die disziplinarische Aufsicht über die oben genannten Magistraten (Art. 1 Abs. 1 Bst. d GJR).

Der Justizrat (JR) hat seine Funktion am 1. Januar 2021 aufgenommen und mehrere Kom­mission­en eingerichtet, darunter auch eine Wahlkommission.

Art. 46 Abs. 1 Gesetz über den Justizrat (GJR) besagt:

Die Kantonsrichter, Beisitzer und Staatsanwälte, die Mitglied des Büros der Staats­an­walt­schaft sind, werden auf Vorschlag der Justizkommission und aufgrund eines Berichts des Justizrates vom Grossen Rat gewählt. (Art. 46 Abs. 1 GJR)

Depuis 2021, le Tribunal cantonal (TC) demande, dans le rapport annuel des tribunaux, que les postes de durée déterminée de greffiers auxiliaires soient transformés en postes de durée indéterminée de greffiers titulaires. Le CDM a déjà soutenu cette demande dans son rapport du 7 juin 2024 sur le suivi du fonctionnement et de la gestion des ressources humaines au TC. L’objet du présent rapport est d’examiner l’apport des greffiers auxiliaires aux tribunaux de district pour, cas échéant, confirmer la recommandation de les transformer en greffiers titulaires, à l’instar de ceux du TC.

In seinem Bericht vom 4. Juli 2022 über die Governance und das Personalmanagement des Kantonsgerichts (KG) hat der Justizrat (JR) mehrere Empfehlungen an das Kantonsgericht (KG) und an den Grossen Rat (GR) gerichtet: Im vorliegenden Bericht wird erläutert, ob und mit welchem Erfolg diese Empfehlungen umgesetzt wurden.

Suivi du rapport du 4 juillet 2022 sur le fonctionnement et la gestion des ressources humaines au TC.  Rapport préliminaire sur l'engagement des juges-suppléants en 2022

Dieser dritte Bericht schildert die administrative und disziplinarische Aufsichtstätigkeit des Justizrates sowie zu einem kleineren Teil seine Mitarbeit bei den Wahlen für die Gerichte im Jahr 2023

Artikel 17 des Gesetzes über den Justizrat (GJR) sieht vor, dass der Justizrat (JR) auf Vorschlag des Präsidenten seinen jährlichen Tätigkeitsbericht sowie allfällige ergänzende Berichte verabschiedet (Abs. 1). Dieser zweite Bericht schildert die administrative und disziplinarische Aufsichtstätigkeit des JR im Jahr 2022 sowie in geringerem Masse seine Beteiligung an den Richterwahlen.

In seinem Bericht vom 23. April 2021 über das Verfahren zur Wiederernennung von Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft kündigte der Justizrat (JR) seine Absicht an, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise der Staatsanwaltschaft, insbesondere der Governance im Bereich des Personalmanagements, vorzunehmen. Der JR hat festgestellt, dass die Wahl des Oberstaatsanwaltes in der Vergangenheit zu Spannungen geführt hat. Zusätzlich empfahl er, auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Büro der Staatsanwaltschaft zu achten.

Die Anhörungen des JR, die im Herbst 2021 im Hinblick auf die Erstellung seines Berichts vom 5. November 2021 über die Ersatzrichter am KG durchgeführt wurden, zeigten das Ausmass der angehäuften Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen am KG auf. Die angehörten Richter und Ersatzrichter sprachen von einer «katastrophalen Situation», die «für die Mitarbeitenden schwer zu ertragen» sei und potenziell zu einer «Verletzung des Beschleunigungsgebots» und einer «Rechtsverweigerung» führe.

Der JR nahm die Frage der Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen beim KG sehr ernst, die je nach Abteilungen zwei oder drei Jahre betragen können, während ein Jahr nach Ansicht der Befragten die wünschenswerte Frist wäre. Der JR ist der Ansicht, dass die derzeitige Situation aus Sicht der Rechtsuchenden inakzeptabel ist. Der vorliegende Bericht, der die am 5. November 2021 abgeschlossene Administrativuntersuchung fortsetzt, enthält Vorschläge, wie der Bestand der hängigen Fälle beim KG abgebaut und ein normaler Betrieb erreicht werden kann, der von allen angehörten Richtern und Mitarbeitenden des KG gewünscht wird.

Am 25. September 2016 hat das Walliser Volk in einer Volksabstimmung Artikel 65bis der Kantonsverfassung angenommen, der einen Justizrat (JR) einführt. Das Ziel dieser neuen Behörde ist es, die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber den politischen Kräften zu stärken und das Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und der Justiz zu bewahren (https://www.vs.ch/de/web/pres/news/-/asset_publisher/UyDuOZAIvZ0C/content/votations-cantonale/529400). Nach zwei Lesungen wurde das Gesetz über den Justizrat (GJR) am 13. September 2019 vom Parlament verabschiedet und ist per 1. September 2020 teilweise und per 1. Januar 2021 vollständig in Kraft getreten.

In seinem Schreiben vom 11. Januar 2021 machte die Justizkommission des Grossen Rates den Justizrat auf Presseartikel aufmerksam, die im Zusammenhang mit der Wiederernennung von Staatsanwältinnen standen. In diesen Artikeln wurde suggeriert, dass es sich hier um Sexismus und um Vergeltungsmassnahmen gegenüber Staatsanwältinnen handle, die die Organisation der Staatsanwaltschaft kritisiert hätten. Weiter wurden in der Februarsession 2021 des Grossen Rates mehrere parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Der Justizrat hat seinen entsprechenden Bericht am 23. April 2021 der Justizkommission übermittelt.