Organisation

Die Organe des Justizrates sind der Gesamtrat, das Präsidium, das Vizepräsidium und die Kommissionen.

Der Gesamtrat tagt je nach Bedarf, in der Regel einmal im Monat oder wenn mindestens drei Mitglieder dies verlangen.

Er ernennt aus seinen Reihen den Präsidenten und Vizepräsidenten für eine Amtsdauer von zwei Jahren (wiederwählbar).

Der Justizrat verfügt über ein eigenes Sekretariat, das sich aus Juristen und Verwaltungspersonal zusammensetzt.

 

Inhalt

Gesamtrat

Der Justizrat zählt 9 Mitglieder. Davon sind 3 Personen von Amtes wegen Mitglied. Die 6 weiteren Mitglieder werden vom Grossen Rat gewählt.

3 Mitglieder von Amtes wegen

  • der Generalstaatsanwalt;
  • ein Mitglied des Vorstands des Walliser Anwaltsverbands, das von diesem bezeichnet wird;
  • ein Mitglied der Verwaltungskommission des Kantonsgerichts, das von diesem bezeichnet wird.

6 weitere vom Grossen Rat gewählte Mitglieder:

  • ein Anwalt, auf Vorschlag des Vorstands des Walliser Anwaltsverbandes;
  • ein erstinstanzlicher Richter, auf Vorschlag der Konferenz der erstinstanzlichen Richter;
  • ein Staatsanwalt, auf Vorschlag des Büros der Staatsanwaltschaft;
  • ein Mitglied des Grossen Rates, auf Vorschlag des Büros des Grossen Rates;
  • zwei Mitglieder mit Fachkenntnissen, auf Vorschlag des Staatsrates nach Anhörung des Justizrates hinsichtlich der gesuchten Kompetenzen.

Aktuelle Zusammensetzung

Kommissionen

Der Justizrat verfügt über 3 ständige Kommissionen mit einem jeweils eigenen Präsidium.

Es handelt sich um:

Die Kommission für die administrative Aufsicht bereitet die Inspektionen der Gerichte und der Ämter der Staatsanwaltschaft vor. Die Resultate der Inspektionen werden in einem Bericht festgehalten.

Sie nimmt Kenntnis von den Berichten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft sowie von Mitteilungen zu deren Organisation und Funktionsweise, die an den Rat gerichtet werden. Nachdem sie alle zweckdienlichen Informationen gesammelt hat, unterbreitet sie dem Gesamtrat Vorschläge zum weiteren Vorgehen.

Sie führt grundsätzlich die administrativen Untersuchungen durch und erstattet dem Gesamtrat Bericht.

Sie erstellt Entwürfe von Richtlinien, Weisungen und weiteren Massnahmen

Präsidium :

Pierre Gapany

Mitglieder : 

Romaine Jean

Gonzague Vouilloz

Eliane Gaspoz

Katja Jentsch

Die Kommission für die disziplinarische Aufsicht nimmt die an den Rat gerichteten Anzeigen zur Kenntnis. Nachdem sie alle zweckdienlichen Informationen gesammelt hat, unterbreitet sie dem Gesamtrat Vorschläge zum weiteren Vorgehen.

Sie ist grundsätzlich für die Instruktion der disziplinarischen Verfahren und für die diesbezügliche Berichterstattung an den Gesamtrat zuständig.

Präsidium :

Gonzague Vouilloz

Mitglieder :

Graziella Walker Salzmann

Thierry Schnyder

Carole Melly-Basili

Catherine Seppey

Die Wahlkommission organisiert die Stellenausschreibungen für die vom Grossen Rat zu wählenden Richter und Staatsanwälte und prüft, ob die Kandidaten den Wählbarkeitsvoraussetzungen genügen.

Präsidium :

Romaine Jean

Mitglieder :

Graziella Walker Salzmann

Catherine Seppey

Eliane Gaspoz

Katja Jentsch

Rekurskommission

Die Rekurskommission ist zuständig für Beschwerden gegen die Erlasse des Justizrates (Art. 32 ff. GJR). Sie agiert vollständig unabhängig vom Justizrat.

Anfechtbar sind die Verfahrensentscheide des Untersuchungsleiters, die Entscheide des Justizrates und die vom Grossen Rat verhängten disziplinarischen Abberufungen (Art. 32 GJR).

Die Rekurskommission zählt 3 Mitglieder und 2 Suppleanten, die vom Grossen Rat vorgeschlagen und für 4 Jahre gewählt und vereidigt werden.

Die Mitglieder und Suppleanten müssen ein Anwaltsdiplom vorweisen. Inhaber eines Lizentiats, Masters oder Doktorats der Rechte oder eines gleichwertigen akademischen Titels sind wählbar, wenn sie den Nachweis einer hinreichenden praktischen Erfahrung erbringen.