Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Goldgelbe Vergilbung - Eine neue Gemeinde von der Quarantänekrankheit der Reben betroffen

Im Rahmen der phytosanitären Überwachung im Rebberg, welche die Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Weinbauern gewährleistet, wurden Ende September drei Herden der Goldgelben Vergilbung entdeckt. Die Laboranalysen von Agroscope bestätigen das Vorkommnis dieser Quarantänekrankheit der Reben in den Gemeinden Port-Valais, Ardon und enthüllen sie in Saxon.

Mehr als 200 Hektaren Reben wurden 2021 im Rahmen der phytosanitären Überwachung im Rebberg und der Überwachung von Herden der Goldgelben Vergilbung, die 2020 entdeckt wurden, durchforscht. Diese akribische Arbeit führt das Weinbauamt in Zusammenarbeit mit den hauptberuflichen Weinbauern aus. Es wurden 309 symptomatische Proben aus 96 Katasterparzellen, verteilt auf 27 Weinbaugemeinden, entnommen und analysiert.

In den Laboranalysen von Agroscope wurden 15 positiv auf die Goldgelbe Vergilbung getestete Rebstöcke in der Gemeinde Saxon nachgewiesen. Diese waren auf 6 Parzellen in der Talebene verteilt. In der Gemeinde Ardon wurde einzig ein positiver Rebstock aufgegriffen, während in Port-Valais rund 200 Rebstöcke ausgerissen werden müssen.

Für alle drei Gemeinden wurden die Umkreise zur obligatorischen Bekämpfung des Vektorinsekts der Krankheit festgelegt. Alle Eigentümer und Bewirtschafter von Rebbergen in diesem Umkreis sind angehalten, im Jahr 2022 Insektizid-Behandlungen gemäss den Vorgaben der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) durchzuführen. Zusätzlich zu diesen drei Gemeinden wurden die Gemeinden Vétroz und Fully bis auf weiteres für «regulierte Gemeinden» erklärt. Folglich ist in diesen Gemeinden jegliches Entfernen von Pflanzenmaterial der Rebe (Setzlinge, Unterlagen, Edelreiser und andere), ausser in Ausnahmefällen unter amtlicher Aufsicht, verboten. Schliesslich müssen alle Eigentümer und Bewirtschafter von Rebbergen in diesen Gemeinden ihre Pflanzen aufmerksam überwachen und alle Rebstöcke, die ab Juli sichtbare Symptome von Vergilbungskrankheiten aufweisen, der DLW melden. Im Amtsblatt vom Freitag, den 26. November 2021, wurde ein Beschluss mit allgemeiner Tragweite veröffentlicht. Darin sind die obligatorischen Bekämpfungsmassnahmen detailliert aufgeführt.

Die Goldgelbe Vergilbung wird durch Mikroorganismen (Phytoplasmen) verursacht und führt zum vollständigen Absterben der befallenen Rebstöcke. Sie ist die schlimmste Vergilbungskrankheit der Rebe, da sie sich schnell im gesamten Rebberg ausbreiten kann und es keine kurative Behandlung gibt. Sie gehört zu den Quarantänekrankheiten, die gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes meldepflichtig sind. Sie ist seit 2004 in der Schweiz nachgewiesen. Im Wallis wurde der erste Fall 2016 in Fully beobachtet. Dieser wurde ausgemerzt, bevor 2020 zwei neue Fälle gesichtet wurden.

Mehr Informationen auf www.vs.ch/goldgelbe-Vergilbung