Medienkonferenzen

Öffentliche Auflage des kantonalen Richtplans

25/04/2016 | Dienststelle für Raumentwicklung

Der Staatsrat hat den Entwurf des kantonalen Richtplans zur Kenntnis genommen und für die öffentliche Auflage vom 29. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 freigegeben. Anschliessend wird dieser Entwurf dem Grossen Rat zum Beschluss (Ende 2016 / Anfang 2017) und dann dem Bundesrat zur Genehmigung (vorgesehen für 2018) unterbreitet. Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die Kantone aufgefordert, ihre Richtpläne innert 5 Jahren an die neuen Bestimmungen anzupassen. Im Kanton Wallis fügen sich diese Anpassungen in die bereits seit 2010 laufenden Arbeiten des Projektes „Raumentwicklung 2020“ ein, welches die Gesamtüberarbeitung der kantonalen Richtplanung und der entsprechenden Gesetzgebung zum Ziel hat. Ein besonderer Fokus liegt insbesondere auf dem Bereich „Siedlung“ und den Bestimmungen des RPGs in Zusammenhang mit der Bauzonendimensionierung.

 

Entwurf des kantonalen Richtplans

 

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