Medienmitteilung Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden - Die neuen kantonalisierten Strukturen haben ihre Tätigkeit aufgenommen

Die Professionalisierung und Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen kantonalen Strukturen sind über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) angegliedert; sie üben ihre Tätigkeit selbstständig aus. Diese Reform wurde vom Grossen Rat im Dezember 2020 verabschiedet; Ziel ist es, die Erwartungen und Bedürfnisse der Personen mit Massnahmen sowie die ihrer Familien und Angehörigen wirksamer zu erfüllen. Die Reform wurde vom DSIS in Absprache mit den Walliser Gemeinden durchgeführt.

Die Professionalisierung und Kantonalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Diese Reform wurde vom Grossen Rat im Dezember 2020 verabschiedet und vom Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) in Absprache mit den Walliser Gemeinden durchgeführt. Die 20 kommunalen und interkommunalen KESB werden durch neun kantonale KESB ersetzt; diese führen ihre Tätigkeit selbstständig aus und sind über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) der administrativen und organisatorischen Aufsicht des DSIS unterstellt. Jede KESB setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern; diese werden vom Staatsrat ernannt.

Die neun Sitze der kantonalen KESB wurden vom Staatsrat im September 2021 festgelegt. Es handelt sich um Brig (für die Bezirke Goms, Östlich Raron und Brig), Visp (für den Bezirk Visp), Leuk (für die Bezirke Leuk und Westlich Raron), Siders (für den Bezirk Siders), Ardon (für die Bezirke Ering und Gundis), Sitten (für den Bezirk Sitten), Martinach (für die Bezirke Martinach und St-Maurice), Sembrancher (für den Bezirk Entremont) und Monthey (für den Bezirk Monthey). Zudem wurde eine Aussenstelle in Euseigne geschaffen. Personen, die sich an eine KESB wenden möchten, müssen von nun an die KESB ihrer Wohngemeinde kontaktieren. Weiterführende Informationen zu den neuen Strukturen finden Sie auf der Website des RDSJ: https://www.vs.ch/de/web/sjsj/autorites-de-protection-de-l-enfant-et-de-l-adulte1.

Die Professionalisierung und Kantonalisierung der KESB zielt darauf ab, die Erwartungen und Bedürfnisse der Kinder und Erwachsenen mit Massnahmen, sowie die ihrer Familien und Angehörigen wirksamer zu erfüllen und so den Schutz der Person zu stärken.

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