News Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei neuen Gebäuden

Nachdem die Bundesversammlung am 30. September 2022 dringliche Massnahmen verabschiedet hat mit dem Ziel, kurzfristig eine sichere Stromversorgung im Winter zu gewährleisten, müssen neue Gebäude mit einer Gebäudefläche (anrechenbare Gebäudefläche) von mehr als 300 m2 mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Diese Bestimmung des Bundes gilt für Baugesuche die ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden.

Infolge dieser Änderung des Bundesenergiegesetzes, hat der Staatsrat beschlossen, die Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN) zu ändern. Diese sieht unter anderem vor, dass die Fläche der Solarpanels oder der Sonnenkollektoren mindestens 40 % der anrechenbaren Gebäudefläche betragen muss. Ausserdem legt sie bestimmte Kriterien für Ausnahmen fest.

Um die Anwendung dieser neuen Bestimmungen zu erleichtern, wurde auf der neu gestalteten Webseite der Dienststelle für Energie und Wasserkraft eine eigene  Internetseite zu dieser neuen gesetzlichen Bestimmung aufgeschaltet.

Illustrationsbild