Subventionsmöglichkeiten - Bühnenkünste
Bühnenkünste
Der Kanton Wallis unterstützt das professionelle Schaffen im Bereich der Bühnenkunst, insbesondere in den Sparten Theater, Tanz und Zirkus. Er begünstigt eine aktive Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Walliser Ensembles und trägt zur Diffusion der Produktionen ausserhalb der kantonalen Grenzen bei.
Spezifische Fördergefässe
Bei den spezifischen Fördergefässen sind die im Förderprogramm angegebenen Fristen und Bedingungen massgebend.
Produktionsbeiträge für Projekte ausserhalb der labelisierten Theater
- 31. März : Produktionsbeiträge für professionelle, Walliser Gruppen (2.3.5) für die Saison ab Sommer des selben Jahres.
Label und Produktionsbeiträge für Projekte in Zusammenarbeit mit einem labelisierten Theater für die Saison ab Sommer des nächsten Jahres.
- 15. April: Label professionelle, Walliser Gruppe (2.2.2)
- 30. September:
- TheaterPro Wallis: Nachwuchsförderung (2.3.3)
- TheaterPro Wallis: Produktionsbeiträge für etablierte Gruppen (2.3.4)
- 15. Januar:
- Produktionsbeitrag: Erste Projekte (2.3.1)
- Produktionsbeiträge für professionelle, Walliser Gruppen (2.3.2)
Residenzen
UPDATE : Residenzen von Ensembles in einem Label-Theater (2024–25–26)
Mit dem Ziel, das Fortbestehen und die Weiterentwicklung von Walliser Ensembles zu fördern, schreibt die Dienststelle für Kultur zwei Residenzen für Walliser Ensembles in einem Label-Theater aus. Das Residenz-Projekt muss im Herbst 2024 beginnen und drei Jahre dauern (2024–25–26).
Weitere Informationen: https://www.vs.ch/de/web/culture/buhnenkunste.
Bewerbungen können auf www.vs-myculture.ch bis 15. Januar 2024 gemeinsam mit dem Theater eingereicht werden.
Ende Februar: provisorische Zuteilung der Residenz mit der Einladung, das definitiv ausgearbeitete Projekt bis zum 15. April 2024 vorzustellen.
Mitte Juni 2024 : definitiver Entscheid über die Residenz und die daran geknüpften Bedingungen.
- 15. April: TheaterPro Wallis : Residenzprojekte von professionellen, Walliser Gruppen (2.5)
Unterstützungsbeiträge an Produktionen von Amateuren (2.7)
- 30. April : für Projekte, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember des selben Jahres umgesetzt werden.
- 31. Oktober für Projekte, welche zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des folgenden Jahres umgesetzt werden.
Fördergefässe bei denen das Wallis Partner ist:
Verbreitung:
15. April : Unterstützungsbeitrag zur Strukturierung und Kompetenzentwicklung (2.4.2)
Punktuelle Unterstützungen : Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden aber spätestens 8 Wochen vor der Durchführung des Projekts. (2.4.1)
Die punktuellen Unterstützungen werden vom Kulturrat behandelt. Es gelten folgende Fristen:
Vollständiges und zulässiges Gesuch eingereicht am : | Bearbeitung durch den Kulturrat : | Antwort spätestens am : |
1. Dezember und 31. Januar | Februar | 15. März |
1. Februar und 31. März | April | 15. Mai |
1. April und 30. Mai | Juni | 15. Juli |
1. Juni und 31. Juli | August | 15. September |
1. August und 30. September | Oktober | 15. November |
1. Oktober und 30 November | Dezember | 15. Januar |
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