Medienkonferenzen Dienststelle für Gesundheitswesen

Arbeitsbedingungen für das Personal in Alters- und Pflegeheimen und SMZ - Gesamtarbeitsvertrag für das Personal der Langzeitpflege

Mit der Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für den Bereich der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime und SMZ) im Wallis macht der Kanton Wallis einen weiteren Schritt vorwärts bei der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative für eine starke Pflege. Aufgrund der Arbeiten einer vom Staatsrat ernannten Kommission wurde ein "GAV für das Personal der Langzeitpflege" ausgearbeitet und von den Sozialpartnern unterzeichnet. Der von der öffentlichen Hand finanzierte Betrag beläuft sich auf 6.1 Millionen Franken und ist Teil des vom Staatsrat beschlossenen Massnahmenplans für die Jahre 2023 bis 2025 im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative für eine starke Pflege, dessen Gesamtkosten sich auf
42 Millionen Franken belaufen werden. Das Inkrafttreten des GAV ist für den
1. Mai 2024 vorgesehen.

Im Jahr 2022 nahm der Grosse Rat das Postulat Nr. 2021.05.160 "Gesamtarbeitsvertrag im Gesundheitsbereich" an, das auf die unterschiedlichen Arbeits- und Lohnbedingungen für das Pflegepersonal in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen (APH) und sozialmedizinischen Zentren (SMZ) hinwies. Er forderte das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) damit auf, eine Kommission einzusetzen, die einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Pflegebereich im Wallis umsetzen sollte.

Der Staatsrat ernennt eine Kommission

In Beantwortung dieses Postulats schlug der Staatsrat vor, schrittweise vorzugehen und eine Kommission zu ernennen, die sich zusammensetzte aus:

  • Vertretern der Dienststellen für das Gesundheitswesen und den Arbeitnehmerschutz,
  • Arbeitgebern des involvierten Berufsbereichs: der Vereinigung der Walliser Alters- und Pflegeheime (AVALEMS) und der Walliser Vereinigung der SMZ (GVCMS),
  • Vertretern der Gewerkschaften SCIV und Syna wie auch der Gewerkschaft der öffentlichen Dienste Region Wallis (SSP Wallis),
  • Vertretern des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion Wallis (SBK-ASI).

Ihr Auftrag lautete, die Machbarkeit eines GAV für den Bereich der Langzeitpflege im Kanton Wallis zu prüfen, die beteiligten Sozialpartner zu definieren, die rechtlichen Aspekte zu prüfen, die finanziellen Auswirkungen zu analysieren und einen Zeitplan für die Ausarbeitung und Umsetzung des GAV festzulegen.

 

Ergebnisse und wichtigste Massnahmen des GAV

Mitte 2023 legte die Kommission dem Staatsrat und danach der Vereinigung der Walliser Gemeinden einen umfassenden Bericht vor, in dem die finanziellen Auswirkungen und die für die Umsetzung des GAV für das Personal der Langzeitpflege ausgewählten hypothetischen Annahmen detailliert dargelegt wurden:

  • mit Ausnahme der Leitungsfunktionen, der Lehrlinge sowie der Praktikanten, fällt das gesamte Personal der Alters- und Pflegeheime und SMZ, unabhängig von Tätigkeitsbereich und Beruf, in den Geltungsbereich des neuen GAV;
  • die Harmonisierung betrifft sowohl die Klassifizierung der Funktionen, die Lohntabelle als auch die Personalstatuten: Aufhebung des Plafonds für Bereitschaftsdienst, Harmonisierung der Vergütung von Abend-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Harmonisierung der Feiertage und arbeitsfreien Tage, Harmonisierung der Anzahl Urlaubswochen bei Mutterschaft, der Anzahl Ausbildungstage und der Anzahl Urlaubstage;
  • die gewählten Bedingungen sind die vorteilhaftesten der AVALEMS oder der GVCMS, sofern sie nicht über die des GAV des Spitals Wallis hinausgehen;
  • die Angleichung des "GAV für das Personal der Langzeitpflege" an den GAV des Spital Wallis, wie im Postulat gewünscht, wird in einem zweiten Schritt erfolgen.

Ein Jahr nach Beginn der Arbeiten und Verhandlungen wurde der GAV von den Sozialpartnern unterzeichnet. Sein Inkrafttreten ist auf den 1. Mai 2024 festgelegt. Der für seine Umsetzung vorgesehene Betrag beläuft sich auf 7.34 Millionen Franken, wovon 6.1 Millionen von der öffentlichen Hand getragen werden. Er ist Teil des Massnahmenplans von 42 Millionen Franken, den der Staatsrat für die Jahre 2023 bis 2025 im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative für eine starke Pflege beschlossen hat.

Nächste Schritte

Als Frucht einer ausgezeichneten Zusammenarbeit und des gemeinsamen Willens der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie der öffentlichen Hand, ist diese Unterzeichnung ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung der Arbeitsbedingungen für den gesamten Pflegebereich des Kantons. Die Arbeiten der Kommission werden ab diesem Frühjahr wiederaufgenommen, um den "GAV des Personals der Langzeitpflege" schrittweise an denjenigen des Spitals Wallis anzugleichen.