Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2024 - Finanzielle Unterstützung für 92’000 Personen

Zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung der Krankenversicherung wird 2024 ein Betrag von 254.3 Millionen Franken bereitgestellt. Das sind 15.1 Millionen Franken mehr als 2023. Durch diese Erhöhung kann der deutliche Anstieg der Krankenversicherungsprämien für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen teilweise ausgeglichen werden. Ungefähr 92’000 Personen dürften Subventionen erhalten. Das sind 4’600 Personen mehr als 2023.

Die Krankenversicherungsprämien werden 2024 für alle Altersgruppen um mehr als 8 % steigen. Zur Unterstützung der Versicherten wurde für 2024 ein zusätzlicher Betrag von 15.1 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen (IPV) gewährt. Die Beträge der den Begünstigten erteilten Subventionen werden damit im gleichen Mass steigen wie die Prämien. Der für die IPV vorgesehene Gesamtbetrag beläuft sich auf 254.3 Millionen Franken.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage hat der Staatsrat beschlossen, die maximalen Einkommensgrenzen, die Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur IPV berechtigen, anzuheben. Diese Massnahme soll es ermöglichen, 4’600 zusätzliche Personen bei der Zahlung der Krankenversicherungsprämien zu unterstützen. Damit werden ungefähr 92’000 Personen, d.h. ein Viertel der Walliser Bevölkerung, 2024 eine Prämienverbilligung erhalten.

Ausserdem wurden die Subventionssätze für Begünstigte in sehr bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen angehoben, um diejenigen Haushalte zu unterstützen, deren Lage am prekärsten ist.

Die Subventionen verteilen sich auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (58 %), auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen (25 %) und auf Personen mit Sozialhilfe (9 %). Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab (8 %).

Grundsätzlich werden die Begünstigten anhand der Steuerdaten 2022 automatisch ermittelt und die Subventionen werden bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2024 abgezogen. Im Februar 2024 werden die Begünstigten persönlich informiert. Personen, deren familiäre Situation (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder deren finanzielle Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung usw.) sich im Jahr 2023 geändert hat, müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2024 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2024 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter www.vs.ch/gesundheit Rubrik "Für die Versicherten".