Medienmitteilung Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Dienststelle für Sozialwesen

Familienfonds und Familienzulagen - Verbesserung der Kaufkraft

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung, die Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen über den Familienfonds gewährt wird, zu verstärken. Die im Jahr 2023 gewährten Beträge werden künftig zwischen 1'350 Franken und 2'260 Franken liegen, was für einige Familien eine Erhöhung von bis zu 260 Franken pro Jahr bedeutet. Insgesamt werden am Ende des Jahres fast 19.8 Millionen Franken an bedürftige Familien im Kanton ausbezahlt. Der Staatsrat beschloss zudem, den Beitragssatz der Arbeitnehmenden für die Familienzulagen von 0.42 % auf 0.17 % zu senken.

Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung von Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage an alleinstehende Personen oder Paare mit Wohnsitz im Wallis, die ein bescheidenes Einkommen und Kinderlasten haben. Das Steuereinkommen bestimmt den Anspruch auf Leistungen. Der Staatsrat hat die Grenzen 2023, die zum Anspruch auf eine Haushaltszulage aus dem kantonalen Familienfonds berechtigen, sowie die Beträge der Zulagen festgelegt.

Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Haushalte hatte der Staatsrat beschlossen, diese Unterstützung im Jahr 2022 gezielt für die am stärksten benachteiligten Familien zu verstärken. Für 2023 beschloss der Staatsrat, die gewährten Beträge zu erhöhen. Die Einkommensgrenzen, die zum Bezug der Haushaltszulage berechtigen, wurden ebenfalls entsprechend den Grenzen für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2023 nach oben angepasst.

Die gewährten Beträge werden somit im Vergleich zum Jahr 2022 um bis zu 260Franken erhöht. Dank dieser zusätzlichen Unterstützung können die betroffenen Haushalte nun je nach Einkommen einen jährlichen Betrag von bis zu 2'260 Franken erhalten. 10'700 Familien sollten Ende Dezember von der Haushaltszulage profitieren. Insgesamt werden im Jahr 2023 mehr als 19.8 Millionen Franken ausbezahlt.

Der Anspruch auf die Haushaltszulage 2022 wurde bis heute 10'399 Familien für insgesamt 18 Millionen Franken gewährt.

Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen finanziert, auf der Grundlage eines Beitrags von 0,18 % der AHV-Löhne.

Familienzulagen

In Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG), dessen Änderung in der Volksabstimmung vom November 2022 angenommen wurde, legt der Staatsrat den Beitragssatz für die Arbeitnehmer auf höchstens 0,42 % der Löhne fest. Dieser Satz war für das Jahr 2023 anwendbar.

Für das Jahr 2024 hat der Staatsrat beschlossen, den Prozentsatz auf 0,17 % zu senken. Dieser Rückgang wird durch steigende Löhne und stagnierende Beträge des ausgezahlten Kindergeldes ermöglicht. Er trägt zur Verbesserung der Kaufkraft der Walliserinnen und Walliser bei und ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Finanzierung der Familienzulagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.